Scheidung in Sicht? 10 Tipps damit es kein Rosenkrieg wird

Wer sich getrennt hat und die Scheidung anstrebt, steht erst einmal vor vielen Fragen. Niemand ist auf eine Scheidung vorbereitet. Häufig kommt es zu Streitigkeiten, die schnell zum Rosenkrieg führen können. Streit kostet Zeit, Nerven und viel Geld. Damit beide Ex-Partner so heil wie möglich aus der Krisensituation herauskommen, sollten die folgenden 10 Tipps beachtet werden:

Einvernehmliche Scheidung

Ehegatten, die sich scheiden lassen wollen, sollten unbedingt eine einvernehmliche Scheidung anstreben und einen Rosenkrieg vermeiden. Das ist leichter gesagt als getan. Dennoch gelingt es vielen Ex-Partnern sich im Guten zu trennen, indem sie miteinander kommunizieren, die Emotionen runterfahren und versuchen, für beide Seiten akzeptable Lösungen zu finden. Die einvernehmliche Scheidung ist zudem die ideale Grundlage für eine Online-Scheidung.

 

Trennungsjahr

Keine Ehe wird geschieden, wenn die Ehe nicht zerrüttet ist. Von der Zerrüttung der Ehe geht der Richter aus, wenn das Ehepaar das sogenannte Trennungsjahr eingehalten hat und nicht mehr an der ehelichen Gemeinschaft festhalten möchte. Nutzen Sie das Trennungsjahr, um sich mit der neuen Situation zu arrangieren.

Hausrat

Sofern noch nicht geschehen, müssen die Eheleute den gemeinsamen Hausrat untereinander aufteilen. Am besten schriftlich vereinbaren, wer was von dem gemeinsamen Möbeln und Wertgegenständen bekommen soll. Das schaffen Sie bestimmt ohne Anwalt.

Unterhalt

Wenn ein Ehegatte mehr verdient als der andere, sind Unterhaltszahlungen ein Thema. Der sogenannte Trennungsunterhalt steht dem weniger verdienenden Ehegatten bis zur Scheidung zu. Der sich daran anschließende nacheheliche Unterhalt stellt eine Ausnahme dar. Am besten lassen sie sich den Unterhalt kurz ausrechnen und finden eine gemeinsame Lösung.

Kinder

Zum Wohle der gemeinsamen Kinder müssen sich die Ehegatten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht einigen. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch nach der Scheidung bestehen. Eine Scheidung bedeutet nicht, dass sie keine Eltern mehr bleiben. Im Gegenteil, ihre Elternrolle wird sie auch noch nach der Scheidung dauernd miteinander verbinden.

Viele Kinder haben schwer erziehbare Eltern.

Jean-Jacques Rousseau

Zugewinnausgleich

Haben die Ehegatten ab Beginn bis zum Ende ihrer Ehe hin Vermögen angesammelt, ist dieses nach dem Gesetz zwischen ihnen auszugleichen. Sie können horrende Kosten für Anwälte und das Gericht umgehen, indem sie den Zugewinn einvernehmlich unter sich regeln und anschließend ihre Regelung zur Rechtssicherheit notariell beglaubigen lassen.

Versorgungsausgleich

Wenn die Ehegatten über drei Jahre inklusive Trennung verheiratet sind und beim Notar nichts anderes schriftlich vereinbart haben, werden grundsätzlich die gesammelten Rentenanwartschaften seit Beginn der Ehe unter den Ehegatten so vom Gericht aufgeteilt, dass beide die gleichen Rentenpunkte für die Ehezeit haben.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Um kurzfristigen Meinungsänderungen oder Streitigkeiten vorzubeugen, ist dem scheidungswilligen Ehepaar eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu empfehlen. Damit werden Regelungen zwischen den Eheleuten zum Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich rechtswirksam per Notarvertrag geregelt.

Gemeinsames Haus

Haben die Ehepartner ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung, müssen sie diesbezüglich eine Regelung finden. Gemeinsamer Verkauf mit Teilung des Erlöses oder die Übernahme der Immobilie durch einen Partner, der den anderen auszahlt oder Vermieten der Immobilie sind gesunde Optionen. Unbedingt ist die Teilzwangsversteigerung bei Streit über die Immobilie zu vermeiden.

Einen Anwalt beauftragen

Ist das Ehepaar sich einig und hat die wichtigen Punkte geregelt, brauchen sie bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Anwalt mit dem Scheidungsverfahren beauftragen. Dadurch werden hohe Kosten für den zweiten Anwalt gespart. Wer den modernen Weg der Scheidung mag, kann die Scheidung zum größten Teil bereits online durchführen lassen.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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