10 Beste Tipps zum Thema Express-Scheidung

Wie kann ich mich möglichst schnell scheiden lassen?

Unsere Zeit ist schnellebig. Alles möglichst express und hopp. Auch Express-Heiraten sind möglich. Las Vegas lässt grüßen. Die Express-Scheidung lässt aber noch auf sich warten. Immerhin haben Sie es teils selbst in der Hand, Ihre Scheidung so zu beschleunigen, dass Sie erheblich schneller geschieden werden, als es gemeinhin der Fall ist. Sie müssen nur wissen, wo Sie ansetzen. Wir haben für Sie „10 Beste Tipps“ zum Thema Express-Scheidung zusammengetragen.

Das Wichtigste

  • Ihre Ehe gilt nach Ablauf des Trennungsjahres als gescheitert. Erst dann können Sie die Scheidung beantragen. Ausnahmen gibt es nur in eher seltenen Härtefällen.
  • Der sicherste Weg zur Express-Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung. Dafür benötigen Sie keinen zweiten Rechtsanwalt.
  • Sie können Ihre Scheidung unabhängig von irgendwelchen Zwängen online als Online-Scheidung in die Wege leiten.
  • Scheidungsfolgen klären Sie am besten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Fehlt Ihnen das Geld für die Scheidung, haben Sie Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Damit sind Sie auch in der Lage, den zum Verfahrensstart notwendigen Gerichtskostenvorschuss schnellstmöglich zu zahlen.

Prämisse: Verstehen Sie, wie das Gesetz die Weichen stellt

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie wenigstens ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben und erst nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung beantragen können. Im Trennungsjahr sollen Sie sich klarwerden, ob Ihre Ehe wirklich gescheitert ist. Nur dann soll die Scheidung möglich sein. Eventuelle Versöhnungsversuche bremsen den Ablauf des Trennungsjahres nicht. Sie können sich also gerne versöhnen und doch wieder trennen, ohne dass es Konsequenzen hätte. Ist das Trennungsjahr erfüllt, haben Sie es teils in der Hand, Ihre Scheidung so zu beschleunigen, dass Sie eine echte Express-Scheidung realisieren.

Dauer einer Scheidung

Schaubild:
Dauer einer Scheidung

Tipp 1: Wie kann ich meine Scheidung denn jetzt beschleunigen?

Ihre Scheidung hängt davon ab, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dies beginnt damit, dass Sie das Trennungsjahr vollziehen. Dazu kommt es auf den Trennungszeitpunkt an, den Sie gegebenenfalls nachweisen müssen. Beabsichtigen Sie also, sich scheiden zu lassen, sollten Sie sich im Idealfall mit Ihrem Partner über den Trennungszeitpunkt einig sein. Bestreitet Ihr Ehegatte die Trennung, sollten Sie den Trennungszeitpunkt irgendwie dokumentieren. Zieht ein Ehegatte aus der ehelichen Wohnung aus, ist der Nachweis offensichtlich. Ansonsten kann die Aussage von Dritten für den Nachweis geeignet sein. Im Scheidungsantrag müssen Sie jedenfalls eine Aussage dazu treffen, wann Sie sich getrennt haben.

Alles Leben hat keinen Stillstand und das Schönste ist das Schnellste.

Wilhelm Heinse

Tipp 2: Werden Sie vor Ablauf des Trennungsjahres aktiv

Sie brauchen nicht unbedingt abwarten, bis das Trennungsjahr abgelaufen ist. Kontaktieren Sie Ihren Scheidungsservice bereits ca. zwei bis drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres. Ihr Anwalt kann Ihren Scheidungsantrag etwa zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres bereits bei Gericht einreichen. Das Gericht braucht für die Sachbearbeitung einige Zeit, so dass das Trennungsjahr im Regelfall abgelaufen ist, wenn das Gericht im Hinblick auf den Versorgungsausgleich die notwendigen Auskünfte bei den Versorgungsträgern eingeholt hat. Außerdem kann es sein, dass Sie im Vorfeld Ihrer Scheidung noch Beratungsbedarf haben und die eine oder andere Frage klären müssen. Haben Sie Beratungsbedarf, stehen Ihnen unsere Juristen in einer ersten Orientierungsberatung kosten- und gebührenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie eine gebührenfreie Erstberatung bei einem unserer Rechtsanwälte in Anspruch nehmen.

Tipp 3: Der beste Scheidungsbeschleuniger ist die einvernehmliche Scheidung

Jetzt kommt‘s: Ihre Express-Scheidung erreichen Sie am besten, wenn Sie die Scheidung einvernehmlich mit Ihrem Ehegatten abwickeln. Bei der einvernehmlichen Scheidung reichen Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Ihr Ehegatte stimmt Ihrem Scheidungsantrag lediglich zu. Sie verzichten also darauf, sich wegen irgendwelcher Scheidungsfolgen, beispielsweise wegen Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich, mit Ihrem Ehegatten zu streiten und den Streit vor Gericht auszutragen. Soweit eine Scheidungsfolge regelungsbedürftig sein sollte, können Sie diese immer noch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich regeln.

Tipp 4: Verzichten Sie auf einen zweiten Rechtsanwalt

Betreiben Sie die Scheidung einvernehmlich, genügt es, wenn Sie lediglich einen einzigen Rechtsanwalt beauftragen, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Da Ihr Ehegatte bei der einvernehmlichen Scheidung Ihrem Scheidungsantrag lediglich zustimmen muss, braucht er keinen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Er braucht auch keinen zweiten Rechtsanwalt zu bezahlen. Es versteht sich von selbst, dass Sie wesentlich schneller ans Ziel kommen, wenn Sie sich nicht, insbesondere nicht unter Einbeziehung eines zweiten Rechtsanwalts, mit Ihrem Ehegatten über irgendwelche Scheidungsfolgen streiten.

Tipp 5: Stellen Sie Ihren Scheidungsantrag online als Online-Scheidung

Die wenigsten Menschen haben gottlob mit der Justiz oder mit Rechtsanwälten zu tun. Steht Ihre Scheidung an, brauchen Sie für den Scheidungsantrag wohl oder übel einen Rechtsanwalt. Sofern Sie einen Rechtsanwalt selbst recherchieren müssen, geht normalerweise einige Zeit ins Land, da Sie Ihre natürliche Scheu vor den Leuten in schwarzen Roben überwinden und einen passenden Rechtsanwalt suchen und finden müssen. Sie können sich diese Suche weitgehend sparen, wenn Sie die Online-Scheidung betreiben und über Ihren eigenen Computer einen Anbieter für Online-Scheidungen in Anspruch nehmen, der Ihnen den geeigneten Rechtsanwalt vermittelt. Auch wir von der iurFRIEND® AG bieten Ihnen genau diesen Service. Wir arbeiten mit ausgewählten Rechtsanwälten zusammen, die ausgewiesene Experten im Familienrecht sind. Sie beauftragen also online Ihren Rechtsanwalt mit Ihrer Scheidung und sparen sich dadurch die zeitintensive Suche nach einem geeigneten Vertreter.

Tipp 6: Klären Sie Ihre Wünsche in einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Viele Scheidungen dauern ewig und ziehen sich über Jahre hinweg. Das, was das Gericht am Ende urteilt, ist oft nicht vorhersehbar und nur allzu oft für beide Parteien überraschend. Es geht aber wesentlich einfacher. Benötigen Sie beispielsweise wegen Ihrer Scheidung im Hinblick auf Ihre Bedürftigkeit nachehelichen Ehegattenunterhalt, können Sie sich natürlich trefflich über Jahre hinaus mit Ihrem Ehegatten streiten. Was dabei herauskommt, ist offen. Womöglich leben Sie in dieser Zeit von der Hand in den Mund. Umgekehrt muss Ihr Ehegatte, der dann zur Zahlung von Unterhalt verurteilt wird, erhebliche Beträge nachzahlen und rutscht in unabsehbare Liquiditätsprobleme. Für beide Parteien ist das ein echtes Verlustgeschäft. Besser ist, wenn Sie Ihre Ansprüche in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln und dies außergerichtlich tun. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist nichts anderes als eine Art Ehevertrag, den Sie im Hinblick auf Ihre Scheidung vereinbaren. Wenn Sie diese Scheidungsfolgenvereinbarung dann noch notariell beurkunden lassen, sind Sie auf der absolut sicheren Seite.

Tipp 7: Härtefallscheidungen sind eine hohe Hürde

Der Gesetzgeber gesteht zu, dass es Fälle gibt, in denen der Ablauf des Trennungsjahres unverhältnismäßig ist. Man spricht von sogenannten Härtefällen. Danach können Sie vorzeitig vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn Ihnen der Ablauf des Trennungsjahres aus in der Person Ihres Ehegatten liegenden Gründen nicht zuzumuten ist. Darunter sind Fälle zu verstehen, in denen der Ehegatte gewalttätig ist oder den anderen nachhaltig bedroht oder mit der Geburt eines außerehelichen Kindes menschlich demütigt. Aber: Sie müssen derartige Gründe auch zur Überzeugung des Familiengerichts beweisen. Bestreitet der Ehegatte, dass er Sie beispielsweise bedroht, läuft es vor Gericht darauf hinaus, dass sich auch der Ehegatte meist durch einen Anwalt vertreten lässt und Sie so lange hin und her streiten, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und Sie immer noch nicht geschieden sind. Im Regelfall ist es besser, dass Sie das Trennungsjahr abwarten und ganz normal die Scheidung beantragen. Auf irgendwelche Härtegründe für eine vorläufige Scheidung kommt es dann nicht unbedingt an. Spätestens nach drei Jahren werden Sie auch gegen den Willen Ihres Ehegatten bedingungslos geschieden.

Tipp 8: Zahlen Sie den Gerichtskostenvorschuss für die Scheidung schnellstmöglich

Ihre Scheidung verursacht Gerichtskosten. Sobald Sie Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen, erhalten Sie von der Gerichtskasse eine Gerichtskostenrechnung. Diese müssen Sie bezahlen. Erst dann wird Ihr Scheidungsantrag Ihrem Ehegatten zugestellt und das Scheidungsverfahren in Gang gesetzt. Sie sollten die Gebührenrechnung der Gerichtskasse also umgehend bezahlen, sobald diese Ihnen zugeht. Im Idealfall berechnet Ihr Rechtsanwalt vorab den Gebührenaufwand und zahlt den Betrag zusammen mit der Einreichung des Scheidungsantrags an die Gerichtskasse. Der Anwalt wird den Betrag dazu bei Ihnen anfordern. Sollten Sie aus Liquiditätsgründen nicht in der Lage sein, den Gerichtskostenvorschuss sofort zu bezahlen, sollten Sie uns ansprechen. Wir finden aller Wahrscheinlichkeit nach eine Zahlungsregelung. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen, bei der der Staat den Gerichtskostenvorschuss für Sie vollständig übernimmt oder zumindest verauslagt.

Tipp 9: Lösen Sie Ihr Liquiditätsproblem mit Verfahrenskostenhilfe

Für Ihre Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltsgebühren an. Sind Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht liquide, könnten Sie den Betrag natürlich ansparen. Dadurch verlieren Sie Zeit und verzögern jede Express-Scheidung. Ein besserer Weg besteht darin, dass Sie für diesen Fall staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Ihr Rechtsanwalt kann den Antrag zusammen mit Ihrem Scheidungsantrag beim Gericht einreichen. Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, übernimmt der Staat die Verfahrenskosten entweder vollständig oder, wenn er die Kosten infolge Ihrer Einkommensverhältnisse nur verauslagt, zahlen Sie diese ratenweise an die Gerichtskasse zurück.

Tipp 10: Schicken Sie den Fragebogen für den Versorgungsausgleich umgehend zurück

Nach Eingang Ihres Scheidungsantrags und Zahlung des Gerichtskostenvorschusses übersendet Ihnen das Familiengericht den Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Darin müssen Sie Auskünfte über Ihre Renten und Rentenanwartschaften erteilen. Auch Ihr Ehegatte ist dazu verpflichtet. Je schneller Sie den Fragebogen an das Gericht zurückschicken, desto eher kann das Familiengericht den mündlichen Verhandlungstermin für Ihre Scheidung ansetzen. Eventuell können Sie auch Ihren Ehegatten motivieren, den Fragebogen schnellstmöglich zurückzusenden. Die Problematik um den Versorgungsausgleich können Sie zusätzlich dadurch entschärfen, dass Sie den Versorgungsausgleich außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben. Das Familiengericht braucht sich dann nicht mit dem Thema zu beschäftigen.

Fazit

Scheidungen sind wie Autofahren. Sie starten den Motor. Wenn Sie dann losfahren, müssen Sie Gas geben und sich an die Verkehrsregeln halten. Ohne Gas verharren Sie im Stillstand. Es liegt weitgehend an Ihnen und natürlich an Ihrem Ehegatten, wie Sie Ihr Verfahren durch den Verkehr steuern. Sofern Sie einen kompetenten Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben, sollten Sie die Verkehrssituation beherrschen.

Autor:  Volker Beeden

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