10 Top-Tricks: Wie Sie sich einvernehmlich scheiden lassen

Wie kann ich mich einvernehmlich scheiden lassen?

Zum Streiten braucht es immer zwei Streithähne. Dennoch müssen Sie nicht glauben, dass Sie Ihre Trennung und Scheidung mit wirklich harten Bandagen durchfechten müssen. Es geht auch anders. Die einvernehmliche Scheidung löst manches Problem, vorausgesetzt, Sie wissen, wie Sie den einen oder anderen „gordischen Knoten“ des Scheidungsrechts durchschlagen können. Gerade dann, wenn Ihr Ehepartner „üble Attacken“ gegen Sie reitet, sollten Sie wissen, welche Handlungsoptionen Ihnen zur Verfügung stehen. Wir zeigen Ihnen 10 Top-Tricks, wie Sie sich trotz anstehender Streitigkeiten einvernehmlich scheiden lassen.

Das Wichtigste

  • Ein Scheidungskrieg ist für beide Ehepartner oft ruinös. Ursache ist oft, dass ein Ehepartner dem anderen nichts zugesteht und vermeintliche Rechte wahrnimmt, die den anderen zwangsläufig provozieren.
  • Sie riskieren, selbst in eine kaum einzuschätzende Verantwortung einbezogen zu werden, wenn Sie Ihren Partner wegen Schwarzgeld anzeigen, mit dem Kind ins Ausland flüchten oder den Partner wegen des vermeintlichen Missbrauch des Kindes anzeigen.
  • Sie können eine streitige Scheidung und den damit oft verbundenen Rosenkrieg vermeiden, wenn Sie sich auf eine einvernehmliche Scheidung verständigen und eventuelle Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich regeln.
  • Der entscheidende Aspekt für eine einvernehmliche Scheidung ist der Kostenfaktor. Sie brauchen nur einen einzigen Rechtsanwalt zu bezahlen und verursachen keine zusätzlichen Verfahrenswerte, wenn Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich regeln.

Worum geht es im Scheidungskampf?

Im Krieg und bei der Scheidung sind manche Beteiligte unglaublich kreativ. Es kann nur mit menschlichen Schwächen erklärt werden, dass Ehepartner mit fiesen, oft boshaften, rational erklärbaren und weniger erklärbaren, legalen und illegalen Tricks versuchen, im Scheidungskampf die Richtung vorgeben zu wollen. Diese Zeitgenossen verlieren die große Chance einer einvernehmlichen Scheidung völlig aus den Augen.

Das wichtigste Argument für eine einvernehmliche Scheidung ist der Kostenfaktor.

Schaubild:
Das wichtigste Argument für eine einvernehmliche Scheidung ist der Kostenfaktor.

Im Nebel Ihrer Rachegelüste und der als Schmerz empfundenen seelischen Belastungen nehmen viele Partner gar nicht wahr, dass sie auf dem Weg der streitigen Scheidung oftmals in emotionale und vor allem wirtschaftliche Katastrophen hineinsteuern. Wenn Sie derartige Verhaltensweisen erkennen und rechtzeitig gegensteuern, lässt sich die eine oder andere Fehlentwicklung durchaus verhindern. Im besten Fall können Sie das Ruder umlegen und Ihre Scheidung so beeinflussen, dass letztlich beide Ehepartner vielleicht nicht direkt als Gewinner, wenigstens aber nicht als Verlierer dastehen. Also: Gehen Sie in sich und handeln sachlich.

Top-Trick 1: Nutzen Sie die Chance auf den besten Scheidungsservice

Steht die Scheidung an, brauchen Sie einen Scheidungsanwalt, wenn Sie den Scheidungsantrag selbst stellen wollen. Soweit Sie den Antrag stellen, übernehmen Sie mehr oder weniger die Federführung. Haben Sie einen Scheidungsservice ins Auge gefasst, sollten Sie nicht allzu lange zögern, den Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihnen über den Scheidungsservice vermittelt wird. Ein kompetenter Scheidungsservice begleitet Sie in allen Phasen Ihres Scheidungsverfahrens. Sollte Ihr Ehepartner Sie überholen wollen und seinerseits den Scheidungsservice in Anspruch nehmen, könnte es sein, dass der Scheidungsservice einen Interessenkonflikt sieht, wenn er beide Ehepartner interessengerecht über das Scheidungsverfahren informieren müsste.

Top-Trick 2: Vorsicht, wenn der Partner droht, die Wohnung leerzuräumen

Hausrat steht normalerweise im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten.

Hausrat steht normalerweise im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten.

Es kommt vor, dass ein Ehepartner die Abwesenheit des anderen ausnutzt und die gemeinsame Wohnung leerräumt. Kommen Sie dann nach Hause in Ihre bis dahin gemeinsam genutzte eheliche Wohnung, sind Möbel, Kleidung, Unterlagen und vor allem Dokumente verschwunden. Möchten Sie einzelne Hausratsgegenstände zurückhaben, müssten Sie bei Gericht den Antrag stellen, den Hausrat untereinander aufzuteilen. Sie können in gewisser Weise vorbeugen, wenn Sie im Hinblick auf eine bevorstehende Trennung dokumentieren, was an Hausrat vorhanden ist. Sie sollten Fotos machen, Unterlagen kopieren und auf Ihren Namen lautende Rechnungen vereinnahmen. Kommt es dann zur Verhandlung darüber, wem was gehört, tun Sie sich leichter, wenn Sie darlegen können, welcher Hausrat vorhanden war und Sie eventuelle Eigentumsrechte belegen können.

Gut zu wissen:

Kein Ehepartner ist berechtigt, Gegenstände des Hausrats eigenmächtig wegzunehmen. Hausrat steht normalerweise im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten. Kommt es zur Scheidung, ist der Hausrat notfalls gerichtlich aufzuteilen. Da derartige Verfahren ausgesprochen mühsam sind, sollten Sie alles tun, um im Wege des gegenseitigen Nehmens und Gebens den Hausrat untereinander aufzuteilen.

Top-Trick 3: Verzichten Sie auf die Strafanzeige wegen Schwarzgeld

Ganz besonders fies erscheint es, wenn ein Ehepartner den anderen wegen des Verdachts von Schwarzgeld beim Finanzamt anzeigt. Zweck ist meist, den anderen unter Druck zu setzen und ihn zu bewegen, Zugeständnisse zu machen. Eine derartige Anzeige fällt oft auf denjenigen zurück, der anzeigt. Wurden Sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, haften Sie als Ehepartner mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch für eventuelle Verbindlichkeiten Ihres Ehepartners beim Fiskus. Oder: Haben Sie Ihrem unternehmerisch tätigen Ehegatten die Bücher geführt, müssen Sie selber mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, da der Fiskus unterstellen wird, dass Sie vom Schwarzgeld Kenntnis hatten.

Gut zu wissen:

Sollte Ihre Anzeige dazu führen, dass Ihr Ehepartner Steuern nachentrichten muss, riskieren Sie Ihre Unterhaltsansprüche. Da der Fiskus alles unternehmen wird, um Ihren Ehepartner zur Zahlung zu bewegen, bleibt möglicherweise für Ihren Unterhalt nichts mehr übrig.

Top-Trick 4: Attackieren Sie möglichst nicht das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind

Auch nach Ihrer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile für das gemeinsame Kind fortbestehen. Ihre Scheidung ändert nichts am gemeinsamen Sorgerecht. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie das alleinige Sorgerecht beanspruchen sollten. In diesem Fall provozieren Sie aber regelmäßig den anderen Elternteil zur Gegenwehr. Erliegen Sie möglichst nicht dem Wunsch, Ihr gemeinsames Kind dazu zu benutzen, Druck auf Ihren Ehepartner auszuüben und Zugeständnisse erpressen zu wollen. Letztlich agieren Sie auf dem Rücken Ihres Kindes.

Gut zu wissen:

Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht fortbestehen lassen, dürfen Sie in alltäglichen Angelegenheiten des Kindes sowieso alleine entscheiden und brauchen mit Ihrem Ehepartner keine Rücksprache zu halten. Nur dort, wo es um grundlegende Richtungsentscheidungen geht, müssen Sie sich untereinander verständigen. Sie erhöhen also die Chancen auf eine einvernehmliche Scheidung, wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht anerkennen.

Top-Trick 5: Erkennen Sie ein angemessenes Umgangsrecht für Ihr Kind

Nach der Scheidung hat Ihr Ex-Ehepartner Anspruch darauf, ihr gemeinsames Kind regelmäßig zu sehen und mit ihm umzugehen. Auch das Kind hat ein gesetzliches Umgangsrecht mit seinem Elternteil. Viele streitige Scheidungen sind allein darin begründet, dass sich die Ehepartner nur wegen dem Umgangsrecht streiten. Auch wenn Sie sich für das Kind in besonderer Art und Weise verantwortlich fühlen, sollten Sie berücksichtigen, dass auch der andere Elternteil Verantwortung für das Kind trägt. Sollte er den Wunsch haben, diese Verantwortung auch in Zukunft wahrzunehmen, sollten Sie sich nicht dagegenstellen. Sie ebnen den Weg für eine einvernehmliche Scheidung, wenn Sie ein angemessenes Umgangsrecht zugestehen.

Expertentipp:

Vielleicht fassen Sie sogar das Wechselmodell ins Auge. Beim Wechselmodell betreuen Sie das Kind zeitlich und organisatorisch gleichermaßen. Jeder Elternteil hat dadurch den Vorteil, dass er Freiräume und Zeit für sich selbst hat, sich beruflich besser engagieren kann und auch der andere Elternteil volle Verantwortung für das Kind trägt. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie in der Lage sind, mit dem Ehepartner zu kommunizieren und die wechselnde Betreuung sachgerecht zu organisieren. Voraussetzung ist natürlich auch, dass das Kind durch den Wechsel nicht zusätzlich belastet wird.

Top-Trick 6: Flüchten Sie nicht mit dem Kind ins Ausland

Flüchten Sie ins Ausland, riskieren Sie, dass Sie sich strafbar machen.

Flüchten Sie ins Ausland, riskieren Sie, dass Sie sich strafbar machen.

Ehepartner kommen immer wieder auf die Idee, mit dem Kind ins Ausland umzuziehen, nur um zu verhindern, dass der andere Elternteil Einfluss auf das Kind hat. Solange das gemeinsame Sorgerecht besteht, hat auch der andere Elternteil das Recht, über den Aufenthalt des Kindes mitzubestimmen. „Flüchten“ Sie also ins Ausland, riskieren Sie, dass Sie sich strafbar machen. Ihr Sorgerecht rechtfertigt es nicht, dass Sie den Aufenthaltsort des Kindes eigenmächtig ändern. Nach dem Haager Übereinkommen wären Sie ohnehin verpflichtet, die Kinder zurückzubringen. Besser ist also, wenn Sie auf derartige Manipulationsversuche verzichten.

Praxisbeispiel:

Sollte sich abzeichnen, dass Ihr Ehepartner mit dem Kind ins Ausland flüchten möchte, sollten Sie präventiv tätig werden und wenigstens das Jugendamt informieren. Ziel muss sein, dass Polizei und Zoll informiert werden, um zu verhindern, dass der Ehepartner mit dem Kind gegen Ihren Willen ausreist.

Top-Trick 7: Vorsicht, wenn Sie einen älteren Ehevertrag beanstanden

Haben Sie aus Anlass Ihrer Heirat oder während Ihrer Ehe einen Ehevertrag geschlossen, könnten Sie argumentieren, dass der Vertrag Regelungen beinhaltet, die Sie unangemessen benachteiligen. Fechten Sie oder Ihr Ehepartner jetzt den Vertrag an, provozieren Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Rechtsstreit. Sie sollten den Vertrag umgehend juristisch überprüfen lassen. Ergeben sich keine Beanstandungen, sollten Sie auf der Wirksamkeit des Vertrages bestehen und Ihren Ehepartner darauf hinweisen. Sollten sich jedoch konkret formulierbare Beanstandungen ergeben, riskieren Sie, dass der gesamte Vertrag null und nichtig ist. Dieser Fall kann eintreten, wenn der Ehevertrag schon relativ alt ist oder sich Ihre Lebensverhältnisse so sehr verändert haben, dass Sie mit den Voraussetzungen, unter denen Sie den Vertrag ursprünglich geschlossen haben, nicht mehr zu vereinbaren sind. Sie sind also gut beraten, nach einem Kompromiss zu suchen.

Expertentipp:

Sie hatten im Ehevertrag vereinbart, dass Sie im Hinblick auf Ihre eigenen guten Einkommensverhältnisse auf nachehelichen Unterhalt verzichten. Sofern Sie aber wider Erwarten ein gemeinsames Kind großziehen mussten und deshalb Ihr berufliches Engagement eingeschränkt haben, haben Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Die ehevertragliche Vereinbarung würde Sie unangemessen benachteiligen und wäre mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit unwirksam.

Erweist sich der ehevertraglich vereinbarte Verzicht auf Ehegattenunterhalt als unangemessen, sollten Sie als unterhaltspflichtiger Ehepartner eine derartige unangemessene Benachteiligung anerkennen und eine angemessene Unterhaltsregelung vereinbaren. Riskieren Sie eine streitige Auseinandersetzung, riskieren Sie, dass Sie zur Unterhaltszahlungen verpflichtet werden, auf die Sie dann weitaus weniger Einfluss haben, als wenn Sie sich außervertraglich möglichst im Wege einer einvernehmlichen Scheidung geeinigt hätten.

Top-Trick 8: Riskieren Sie nicht, den Ehepartner wegen vermeintlichen Missbrauchs Ihres Kindes anzuzeigen

Unterste Schublade ist, wenn ein Ehepartner den anderen anzeigt, weil er/sie angeblich das gemeinsame Kind missbraucht hätte. Ziel wäre, dass der Elternteil das Sorge und Umgangsrecht für das gemeinsame Kind verliert, ohne dass ein Missbrauch wirklich vorliegt. Allein der Verdacht reicht oft aus, den anderen Elternteil in Misskredit zu bringen.

In der kleinen Welt, in welcher Kinder leben, gibt es nichts, dass so deutlich von ihnen erkannt und gefühlt wird, als Ungerechtigkeit.

Charles Dickens

Eine derartige Anzeige führt dazu, dass staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet werden und das Familiengericht einen Gutachter bestellt. Der Gutachter wird das Kind befragen. Auch Kleinkinder nehmen dabei wahr, dass sie in eine Verantwortung hineingezogen werden, die sie gar nicht wahrnehmen wollen. Jeder Elternteil, der so handelt, muss berücksichtigen, dass das Kind in die Ermittlungen einbezogen und genötigt wird, einen Elternteil bloßzustellen. Dass ein Kind damit in Gewissenskonflikte gedrängt wird und seelische Schäden davonträgt, dürfte sich geradezu aufdrängen. Anders ist es natürlich dann, wenn Sie nachweislich darlegen können, dass tatsächlich etwas Derartiges passiert ist.

Praxisbeispiel:

Sehen Sie als Elternteil das Risiko, dass der Ehepartner das Kind in diesem Sinne benutzen könnte, sollten Sie beim Jugendamt vorstellig werden und wenigstens anfangs das Kind nur im Beisein eines Mitarbeiters des Jugendamts treffen (sog. „Begleiteter Umgang“). Die Jugendämter kennen solche Fälle und leisten gerne Unterstützung.

Top-Trick 9: Wie regele ich bei einer einvernehmlichen Scheidung rechtsverbindlich die Scheidungsfolgen?

Die einvernehmliche Scheidung ist nur eine Seite der Medaille. Damit sind Sie geschieden. Für die Scheidungsfolgen interessiert sich der Familienrichter nicht. Sofern Sie aber die Notwendigkeit sehen, auch die eine oder andere Scheidungsfolge zu regeln, können Sie immer noch auf die Scheidungsfolgenvereinbarung zurückgreifen. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Sie, welche Rechte Sie und Ihr Ehepartner im Hinblick auf die Abwicklung Ihrer Ehe haben. Darin können Sie alles vereinbaren, was nicht direkt gesetzlichen Vorgaben und den guten Sitten widerspricht.

Expertentipp:

Sie diskutieren über den Zugewinnausgleich. Besitzen Sie ansehnliche Vermögenswerte, riskieren Sie im Fall einer streitigen Scheidung, dass der durch den Zugewinnausgleich vom Gericht festzusetzende Verfahrenswert die Gebühren für Gericht und die zu beauftragenden beiden Anwälte unangemessen in die Höhe treibt. Sie investieren dann Geld in einen Gerichtsprozess, das Sie zweckmäßigerweise besser in Ihr neues Leben investieren sollten. Sie können dieses Szenario vermeiden, indem Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln, wie Sie den Zugewinnausgleich handhaben wollen. Das Gesetz lässt Ihnen hierzu alle Freiheiten. Sie sollten diese Freiheiten nutzen.

Top-Trick 10: Was ist das wichtigste Argument für eine einvernehmliche Scheidung?

Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn nur derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehepartner stimmt dem Scheidungsantrag einfach nur zu. Das wichtigste Argument für eine einvernehmliche Scheidung ist also der Kostenfaktor. Sie brauchen nur die Gebühren für einen einzigen Rechtsanwalt zu bezahlen.

Das wichtigste Argument für eine einvernehmliche Scheidung ist der Kostenfaktor.

Schaubild:
Das wichtigste Argument für eine einvernehmliche Scheidung ist der Kostenfaktor.

Ein zusätzlicher Kostenfaktor besteht darin, dass Sie sich wegen der Scheidungsfolgen nicht gerichtlich auseinandersetzen und diese möglichst in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. In diesem Fall fallen keine zusätzlichen Verfahrenswerte an, da das Gericht bei einer streitigen Auseinandersetzung für jede einzelne Scheidungsfolge einen eigenständigen Verfahrenswert ansetzen müsste. Jeder Verfahrenswert treibt die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren in die Höhe. Mit der einvernehmlichen Scheidung vermeiden Sie also den Ansatz zusätzlicher Verfahrenswerte.

Gut zu wissen:

Es ist immer wieder zu lesen, dass sich geschiedene Ehepartner darüber aufregen, welche unangemessenen Scheidungskosten sie für Gericht und Anwälte hätten auf den Tisch legen müssen. Dabei wird natürlich verkannt, dass die mangelnde Fähigkeit, sich auf eine einvernehmliche Scheidung zu verständigen und die fehlende Kompromissbereitschaft die Ursache waren, dass die Scheidung streitig verlaufen ist und das Gericht bemüht werden musste, Ehe und Scheidung abzuwickeln. Auch wenn Ihr Ehepartner sich widerspenstig zeigt, haben Sie es dennoch teils in der Hand, auf den Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens Einfluss zu nehmen. Sie sollten jede Chance dazu nutzen. Lassen Sie sich frühzeitig juristisch beraten und passende Wege und Optionen aufzeigen. Unüberwindlich scheinende Hindernisse lassen sich im Einzelfall auch im Wege einer Mediation bereinigen.

Fazit

Die aufgezeigten 10 Top-Tricks erscheinen wie Selbstverständlichkeiten. Dass es dennoch keine Selbstverständlichkeiten sind, zeigt die Lebenspraxis. Auch wenn Sie sich zutiefst verletzt fühlen, sollten Sie alles daransetzen, Ihre Ehe möglichst sachlich und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzuwickeln. Jeden Euro, den Sie mit der einvernehmlichen Scheidung sparen, können Sie weitaus besser für den Aufbau Ihrer neuen Lebensperspektive verwenden.

Autor:  Volker Beeden

vg-wort

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!