Ihre Rechtsanwältin & Mediatorin in München
Kurzprofil
Ingrid Frank ist seit 1986 als Rechtsanwältin und seit 1996 in ihrer eigenen
Kanzlei in München tätig.
Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr sowie
freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr. Die Besprechungstermine werden von Frau
Frank persönlich vereinbart, auch für Zeiten außerhalb der genannten
Bürozeiten.
Die Kanzlei liegt im Münchner Stadtteil Nymphenburg direkt am Romanplatz,
zwischen dem Nymphenburger Schloss und dem Hirschgarten.
Erreichen können Sie die Kanzlei mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durch
die Straßenbahnlinien 12 (Romanplatz), 16 (Romanplatz) oder 17
(Amalienburgstraße) sowie - auch ab dem U-Bahnhof Laimer Platz und dem
S-Bahnhof Laim - mit den Buslinien 51 und 151. Für den Fall, dass Sie mit
dem Auto kommen, finden Sie in unmittelbarer Nähe der Kanzlei,
beispielsweise in der Arnulfstraße, immer freie Parkplätze.
Die Kanzleiräume sind schön und geschmackvoll eingerichtet. In einer
freundlichen Atmosphäre empfangen Sie hilfsbereite Mitarbeiter. In dem
hellen und großzügigen Besprechungszimmer finden bis zu acht Personen bequem
Platz.
Tätigkeitsschwerpunkte
Erbrecht
Familienrecht
Mediation
Mediation FamR
Arzthaftungsrecht
Fachgebiete/Charakteristika
Frau Frank wurde 1953 in Stuttgart geboren. Sie studierte
Rechtswissenschaften in Berlin und München. Das Referendariat absolvierte
sie in München, Landshut und in einer Rechtsanwaltskanzlei in San
Francisco/USA. Frau Frank spricht fließend Englisch und
Französisch.
Neben ihrer Eigenschaft als Rechtsanwältin ist die Volljuristin auch als
Mediatorin tätig. Die dazu erforderliche Ausbildung hat sie an dem vom
Bundesverband Mediation und der Bundesarbeitsgemeinschaft für
Familien-Mediation anerkannten Institut Eidos Projekt Mediation in München
absolviert. Durch den erfolgreichen Abschluß therapeutischer
Zusatzausbildungen erlangte sie zudem umfangreiches Wissen, das insbesondere
im Familien- und Erbrecht sowie bei sämtlichen Mediationen von großem Wert
ist.
Rechtsanwältin Frank betreut ihre Mandanten seit über 20 Jahren individuell
und mit großem persönlichem Engagement. Sie liebt die Begegnung mit Menschen
und die Herausforderung, ihnen Wege aus ihren Konflikten aufzuzeigen und sie
bei der Umsetzung zu unterstützen. Sowohl Frauen als auch Männer können zu
dieser offenen Persönlichkeit leicht Vertrauen gewinnen. Bei dieser
kompetenten und einfühlsamen Anwältin sind Menschen mit ihrem Anliegen in
den besten Händen.
Rechtsanwältin Frank ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V., im
Münchener Anwaltverein e.V., in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des
Deutschen Anwaltvereins e.V., in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des
Deutschen Anwaltvereins e.V., in der Bundesarbeitsgemeinschaft für
Familienmediation e.V. und im Bundesverband für Mediation e.V.
In Sachen Erbrecht geht es vor Eintritt des Erbfalls überwiegend um die
Regelung der Erbfolge, die Errichtung eines Testamentes, um Zuwendungen
durch Schenkungen und Vermächtnisse, und um die Abfindung für einen
Pflichtteilsverzicht - kurz um alles, was mit dem lebzeitigen oder
erbrechtlichen Vermögensübergang zu tun hat. Nach Eintritt des Erbfalls
stehen vor allem die Erbauseinandersetzung, die Geltendmachung von
Pflichtteilsansprüchen und Auskunftansprüchen sowie die Anfechtung
letztwilliger Verfügungen im Vordergrund.
Sowohl die Planung und Gestaltung der Erbfolge als auch die
Erbauseinandersetzung erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhaltes
und fundierte juristische Kenntnisse. Rechtsanwältin Frank berät und
unterstützt Sie hier kompetent, im Bereich der außergerichtlichen
Konfliktlösung auch in ihrer Eigenschaft als Mediatorin. Sie hat den
Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert.
Auch für die Erstellung der heute so wichtigen Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung steht Ihnen Rechtsanwältin Frank
zur Verfügung.
Auch im Familienrecht werden Sie von Rechtsanwältin Frank kompetent beraten
und vertreten. Den Fachanwaltslehrgang im Familienrecht hat die Juristin erfolgreich abgeschlossen.
Innerhalb des Familienrechts ist Rechtsanwältin Frank insbesondere in
folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen
Fragestellungen für Sie tätig:
* Vertragsgestaltung, insbesondere Gestaltung eines Ehevertrages vor
oder nach der Eheschließung sowie einer Trennungs- und/oder
Scheidungsfolgenvereinbarung;
* Vertretung in der Trennungsphase: hier geht es insbesondere um die
Geltendmachung von Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt, die Regelung von
Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder, und um die Regelung der
Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat;
* Vertretung im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren;
* Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen, auch in der Phase der
Trennung, gegebenenfalls Vertretung im Unterhaltsprozess;
* Vermögensauseinandersetzung: Abschluss entsprechender
Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung, Durchsetzung
der Ansprüche auf Zugewinnausgleich sowie Abwehr ungerechtfertigter
Ansprüche;
* Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder - verheirateter
oder nicht verheirateter Eltern - betreffen, außergerichtliche Vereinbarung
und/oder gerichtliches Verfahren;
* Kindschaftsrecht: Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung;
* Nichteheliche Lebensgemeinschaft: hier geht es um Probleme bei der
Auflösung der Gemeinschaft.
Wie bereits erwähnt, ist die Volljuristin in Konfliktfällen auch als
Mediatorin tätig. Besonders bewährt hat sich die Mediation gerade im
Familienrecht. Bei allen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
auftretenden Fragen, wie z.B. zur Höhe des Unterhalts für den anderen
Ehegatten und das Kind, zum Sorge- und Umgangsrecht, zur Höhe des während
der Ehe erzielten Zugewinns sowie zu Ehewohnung und Hausrat, lassen sich mit
Unterstützung der Mediatorin gemeinsam oft schneller und kostengünstiger
dauerhafte Lösungen erarbeiten, als dies in einem gerichtlichen Verfahren
möglich ist. Im Erbrecht hat sich die Mediation zur Vermeidung lang
andauernder Prozesse mit ungewissem Ausgang ebenfalls sehr bewährt,
beispielsweise bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder bei
Konflikten zwischen den Erben und den Pflichtteilsberechtigten. Auch bei
Konflikten am Arbeitsplatz wird durch eine Mediation erfahrungsgemäß schnell
eine Lösung gefunden, die von allen Beteiligten getragen wird.
In Deutschland gewinnt das Mediationsverfahren mehr und mehr an Bedeutung.
Mit großem Erfolg wird es schon seit vielen Jahren in anderen Ländern, vor
allem in den USA angewandt. Die Mediation bezieht alle Beteiligten eines
Konflikts gleichermaßen in die Konfliktlösung ein und führt in der
überwiegenden Anzahl der Fälle zu einer für alle Seiten sinnvollen und
akzeptablen Lösung. Mediation ist möglich bei allen Konflikten, welche die
Möglichkeit flexibler und individueller Lösungen bieten.
Bei weiteren Fragen zur Mediation läßt Ihnen Rechtsanwältin Frank gerne ihre
Broschüre über die Grundzüge der Mediation zukommen.
Außerdem ist Rechtsanwältin Frank im Arzthaftungsrecht tätig. Hier vertritt
sie die Rechte der Patienten. Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt
es zwischen Patient und Arzt zu einem Vertrag. Danach ist der Arzt zu einer
ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (oder seine
Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der
Arzt muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden des Patienten zu
erkennen. Dabei muss er alle Therapieformen einleiten, die dem aktuellen
Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Hierzu gehören sowohl die
fachgerechte Diagnose, als auch die richtige Behandlung. Verstößt ein Arzt
schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den
Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von
psychischer oder physischer Beeinträchtigung), so kann sich daraus ein
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten. Denn kommt es zu
Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftet der
Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen
steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu.
Um ihre Mandanten kompetent beraten und vertreten zu können, arbeitet
Rechtsanwältin Frank in Arzthaftungsangelegenheiten eng mit Ärzten
verschiedener Fachrichtungen zusammen.
Schließlich steht die erfahrene Juristin ihren Mandanten bei allen
rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des
täglichen Lebens ergeben können. Ob es sich um Ansprüche aus einem
Reisevertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem
Kaufvertrag handelt, zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel,
Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz – die Anwältin informiert Sie über
Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch.
Außerberufliche Engagements
Frau Frank liebt Musik und Kunst. Sie beschäftigt sich ferner mit
psychologischen und philosophischen Themen. Entspannung findet sie darüber
hinaus in der Natur.