Ihr Notar für Scheidung und Trennung in Berlin.
Rechtsanwalt und Notar in Berlin
Biographie:
- geboren 1961 in Berlin, verheiratet, 3 Kinder,
- Lehre zum Bankkaufmann von II/80 bis I/82
- Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität zu Berlin von 1982 bis 1988, Referendariat in Berlin von 1989 bis 1991,
- tätig als Seniorpartner der Kanzlei Marschke & Kollegen in Berlin-Weißensee seit November 1991, Notar seit 1999
Die anwaltliche Tätigkeit neben dem Notariat wird von Rechtsanwalt und Notar Marschke in den Schwerpunkten Bankenrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagerecht und Forderungseinzug ausgeführt.
Das Notariat in Berlin als Anwaltsnotariat vereinigt den Beruf des Interessenvertreters (Rechtsanwalt) und des neutralen Verfassers von Verträgen (Notar) in einer Person. Die Tätigkeit des Notars spiegelt sich in nachfolgend beispielhaft aufgeführten Rechtsgeschäften wieder:
- Grundstückskaufverträge, Bildung von Wohnungseigentum, Erbbauverträge, Grundschuldbestellungen, Auflösung von Erbengemeinschaften mit Grundstücksbeteiligung, Gründungen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.), Ehe- und Erbverträge, Testamente, Erbscheinsanträge, notarielle Schuldanerkenntnisse, Erbausschlagungen, notarielle Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Löschungen von Belastungen im Grundbuch.
Der Anwaltsnotar muss vor jedem Mandat prüfen und entscheiden, ob er die Interessen des Einzelnen oder die Interessen von mehreren Vertragsparteien, die seine Neutralität erfordern, wahrnehmen soll. Als staatlicher Tätiger ist der Notar verpflichtet, die kostengünstigste Variante der Vertragsgestaltung jeweils vorzuschlagen.
In regelmäßigen Abständen erfolgt eine Überprüfung der notariellen Tätigkeit durch seinen Dienstherrn, den Präsidenten des Landgerichts Berlin. |