Ihr Rechtsanwalt in Darmstadt
Herr Rechtsanwalt Heiko Gaede ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht.
Herr Rechtsanwalt Heiko Gaede, Jahrgang 1961, hat sein Rechtsstudium in Würzburg mit Zweitstudium der politischen Wissenschaften zielstrebig ebenso wie sein Referendariat an den Landgerichten Coburg, Würzburg und Bayreuth absolviert. Er ist zugelassener Rechtsanwalt einschließlich regelmäßiger Notarvertretungen seit 1990.
Ihm wurde bereits im Jahre 1993 von der Rechtsanwaltskammer Farnkfurt am Main die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Fachanwalt für Familienrecht ist Herr Rechtsanwalt Heiko Gaede seit 1997. Als einer der ersten Anwälte in Deutschland erwarb Herr Rechtsanwalt Heiko Gaede die Qualifikation eines Fachanwaltes für Familienrecht, unmittelbar nachdem der Fachanwalt für dieses Rechtsgebiet eingeführt wurde.
An dieser Stelle ein kurzer Hinweis zu den Fachanwaltsbezeichnungen :
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich mindestens an 10 Zeitstunden Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.
Berufrechtlich ist der Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt auf zwei Fachanwaltschaften beschränkt.
Auf zivilrechtlichem Gebiet fallen zunächst die Haupttätigkeitsschwerpunkte von Herrn RA Gaede in die Rechtsgebiete der Fachanwaltszulassungen, also Arbeitsrecht und Familienrecht mit der gesamten Palette des Erbrechts einschl. Vermögensnachfolgeregelungen. Hinzukommen die Bereiche des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts einschließl. wirtschaftsstrafrechtlichen Beratungen und Vertretungen mit Bezügen zum Insolvenzrecht.
Im besonderem Maße hat RA Gaede sich auf den Bereich des Medizinrecht sowie Vertragsarzt- ,Standes ,- Zulassungs- und Honorarrechts der Ärzte sowie Arzthaftungsrecht spezialisiert. Damit geht einher als weiterer Schwerpunkt das Arztstrafrecht.
Rechtsanwalt Gaede ist Mitverfasser des Handbuches “Familiensachen in der Anwaltspraxis”.
Im Rahmen seiner Vortragstätigkeit hat er unter anderem zum Thema : Erben und Vererben unter besonderer Berücksichtigung freier Berufe referiert.
Im medizinrechtlichen Bereich referiert Herr Rechtsanwalt Gaede als Dozent im Rahmen von Fachanwaltslehrgängen für den Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht zum Vertragsarztrecht, dem Gesellschaftsrecht der Heilberufe sowie neuer berufsrechtlicher Kooperationsformen und der diesbezüglichen Vertragsgestaltung für anwaltliche Kollegen. Auch weiterhin informiert er u.a. im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte zu diesen Themen.
Herr Rechtsanwalt Gaede kann Sie ebenso wie Frau Rechtsanwältin Gaede an den Amts- und Landgerichten sowie allen Oberlandesgerichten, den Finanz-, Sozial-und Arbeitsgerichten sowie den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes anwaltlich vertreten.