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Guido Schilling
Herr Guido Schilling
Hoheluftchaussee 109
20253 Hamburg
TEL.: 040 / 42 10 20 20
FAX: 040 / 42 10 14 90
Sprachen:
Deutsch
Englisch
Rechtsanwalt & Mediator
Fachanwalt für Familienrecht
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Ihr Rechtsanwalt & Mediator in Hamburg
Die Kanzlei wurde im Februar 2005 gegründet. Rechtsanwalt Guido Schilling unterhält seine Büroräume in zentraler Lage in Hamburg. Direkt neben der Kanzlei ist das Ausflugslokal Factory.

Durch die zentrale Lage ist eine optimale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gewährleistet. Links und rechts der Kanzlei befinden sich in einer Entfernung von jeweils etwa 100 m die Bushaltestellen Gärtnerstraße und Eppendorfer Weg (Ost), an denen diverse Buslinien halten. Ungefähr 500 Meter von der Haustür entfernt ist der U-Bahnhof Hoheluftbrücke. Für Autofahrer stehen im Abendrothsweg gegenüber dem Haus der Kanzlei Parkplätze im öffentlichen Straßenland zur Verfügung.

Der Rechtsanwalt selbst vereinbart montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr gerne Beratungstermine. Bei Bedarf bietet Herr Schilling seinen Mandanten auch außerhalb der Bürozeiten Termine am Wochenende, in den Abendstunden oder gegebenenfalls vor Ort beim Mandanten an. Es sollte sich schließlich niemand Urlaub nehmen müssen, um seinen Anwalt zu sprechen.

Guido Schilling wurde 1965 in Kiel geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und absolvierte seinen Referendardienst ebenso in der Hansestadt. Seit 1995 ist Herr Schilling als Rechtsanwalt zugelassen und seither als solcher tätig.
Bis zur Gründung seiner eigenen Kanzlei war er Mitarbeiter verschiedener Anwaltskanzleien mit dem Schwerpunkt Familienrecht. Zuletzt war Guido Schilling von 2002 bis Januar 2005 für eine namhafte Familienrechtskanzlei in Hamburg tätig, die wiederholt im Focus-Ranking gelistet wurde. Rechtsanwalt Guido Schilling hat diese Kanzlei auf eigenen Wunsch verlassen, um sich seinen Traum von der Selbständigkeit zu verwirklichen.

Der Jurist ist obendrein an allen Oberlandesgerichten sowie an allen Land- und Amtsgerichten in der Bundesrepublik auftretungsberechtigt und korrespondiert für seine Mandanten auch in Englisch.

Des Weiteren ist Guido Schilling berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Damit soll die Aufrechterhaltung des hohen Qualifikationsniveaus gewährleistet werden, die der Rechtssuchende mit dem Begriff des Fachanwaltes verbindet und auch verbinden darf.
In den Jahren 1997 und 1998 hat er zudem die Ausbildung zum angehenden Anwaltsnotar absolviert.


Rechtsanwalt Schilling bietet seinen Mandanten Rechtsberatungen und -vertretungen (sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich) im Familien- und Erbrecht an. Darüber hinaus steht er auf individuelle Anfrage auch auf ausgewählten weiteren Rechtsgebieten zur Verfügung.

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Volljuristen liegt beim Familienrecht. Er übernimmt das Mandat bei Ihrer Ehescheidung und den Folgesachen der Trennung. Herr Schilling berät Sie bei Streitigkeiten um Unterhalt - insbesondere Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt, nachehelicher Unterhalt - und macht Ihren Unterhaltsanspruch gegenüber der anderen Partei notfalls auch gerichtlich geltend. Darüber hinaus regelt er die Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung oder Trennung, wie zum Beispiel um Ehewohnung, Hausrat oder gemeinsames Konto der Eheleute. Der Familienrechtler steht auch zur Verfügung bei Differenzen um den Versorgungsausgleich oder bei Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich).
Außerdem wird Guido Schilling zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beispielsweise eine Unterhaltspfändung anstrengen und eine Überprüfung der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleichsverfahren sowie eine Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden vornehmen.

Wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen, ist es in jedem Fall ratsam, Herrn Schilling zu konsultieren, um zum Wohle der Kinder Lösungen zu erzielen, die den Familienfrieden weitgehend erhalten. Fast immer streiten die Parteien um Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils et cetera. Hier lassen sich durch das Erarbeiten auch menschlich sinnvoller Lösungen Beeinträchtigung gerade auch der Kinder häufig vermeiden, so dass sich die Eheleute auch nach der Scheidung noch in die Augen sehen und ihre von der Trennung oder Scheidung ja unberührte Elternrolle weiter ausfüllen können.

Juristische Hilfe können Sie von Rechtsanwalt Schilling gleichsam erwarten bei einer Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsanfechtung.

Im Erbrecht steht Guido Schilling zur Verfügung für eine erbrechtliche Beratung und bei Fragen und Problemen um Erbvertrag, Testament, Ehegattentestament, letztwillige Verfügung, Nachlassregelung, Vorsorgeregelung, Patiententestament und so weiter. Im Fall einer Erbschaft ist es ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der die Erbauseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen regelt. Sie ersparen sich Zeit, Ärger und Nerven. Im Erbfall kommt es fast unvermeidbar zu Streitigkeiten zwischen den Erben.
Herr Schilling vertritt Ihre Interessen als hinterbliebene Angehörige und sichert Ihren Anspruch an der Erbmasse. Außerdem können Sie den Beistand des Juristen erwarten bei Auseinandersetzungen und Problemen um den Pflichtteilsanspruch. Bestimmte Personenkreise wie zum Beispiel die Kinder des Erblassers sind berechtigte Erben, die den Anspruch haben, einen festen Pflichtteil an der Erbmasse zu erhalten. Rechtsanwalt Schilling zeigt Ihnen Ihren Anteil auf und setzt Ihren Anspruch gegenüber den anderen Erben durch. Zudem kann eine Erbschaftsausschlagung relevant werden. Der Volljurist nimmt eine Prüfung der Sachlage vor, um Ihnen bei der Entscheidung zur Seite zu stehen, den Erbscheinsantrag zu stellen oder aber die Erbschaft auszuschlagen.

Guido Schilling schätzt an seinem Beruf die persönliche Unabhängigkeit und Möglichkeit, anderen Menschen mit seinem juristischen Rat bei der Lösung ihrer Probleme zur Seite zu stehen. Die Stärken des Volljuristen liegen in einer sorgfältigen Arbeitsweise und stichhaltigen Argumentation, um für seine Mandanten die optimalen Ergebnisse zu erzielen. Klienten schätzen an dem kommunikativen Rechtsanwalt neben seiner hohen Durchsetzungsfähigkeit auch, dass er nie die Möglichkeit kosten- und nervenschonender gütlicher Einigungen aus den Augen verliert sowie seine lebensnahe und praxisorientierte Herangehensweise an Problemlösungen.



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Herr Rechtsanwalt Michael ABRAHAM, Lüneburg "Mehr und mehr Mandanten kommen über das Internet auf unsere Kanzlei."
Frau Anke JORDAN, Wiesbaden "Ein so exklusives Netzwerks zum Thema Trennung und Scheidung findet man sonst kaum!"

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