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Meiningen EliteXPERTS in Meiningen

EliteXPERTS in Meiningen

Sie wohnen in oder nahe Meiningen? Wer die ausgedehnten Parkanlagen im Stadtzentrum und die zahlreichen klassizistischen Bauwerke bewundert, versteht, dass Meiningen bis 1918 Haupt- und Residenzstadt des Herzogtums Sachsen-Meiningen war. Benötigen Sie vor Ort Hilfe bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Meiningen sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Kanzleien befinden sich nahe Büchnersches Haus, Staatstheater, Marienkirche „unserer lieben Frauen“ und Georgstraße. Unsere Experts helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Namensänderung nach Scheidung

Bei Ihrer Eheschließung haben Sie einen gemeinsamen Ehe- und Familiennamen als Ihren Nachnamen gewählt. Werden Sie geschieden, hat die Scheidung zunächst keine Konsequenzen für Ihren bisherigen Nachnamen. Sie können Ihren Ehe- und Familiennamen als Ihren Nachnamen fortführen. Dies gilt insbesondere auch, wenn Sie den Nachnamen des Ehepartners angenommen haben. Auch nach Ihrer Scheidung behalten Sie den im Zeitpunkt der Scheidung geführten Familiennamen als Ihren Nachnamen bei. Nach der Scheidung kann der Ehepartner nicht verhindern oder Ihnen verbieten, dass Sie Ihren gemeinsamen Familiennamen aus Ihrer Ehe fortführen. Mit Ihrer Eheschließung haben Sie sozusagen ein lebenslanges Anrecht auf diesen Namen erworben. Wünschen Sie allerdings einen anderen Nachnamen, können Sie Ihren Nachnamen relativ problemlos ändern.

Möchten Sie Ihren bisher geführten Familiennamen und Nachnamen ändern, gehen Sie zu Ihrem örtlichen Standesamt. Dort legen Sie den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss des Familiengerichts vor und erklären nach Maßgabe der im Gesetz beschriebenen Optionen, welchen Nachnamen Sie künftig führen möchten. Ihre Kinder allerdings behalten bis auf Weiteres den bislang geführten Familiennamen.

Das Gesetz gewährt eine Reihe von Optionen, wie Sie Ihren Namen nach Ihrer Scheidung gestalten können.

  • Fortführung des Familiennamens.
  • Annahme Ihres Geburtsnamens.
  • Annahme des Nachnamens aus einer früheren Ehe.
  • Annahme Ihres Geburtsnamens nach der Scheidung Ihrer zweiten Ehe.
  • Annahme eines Doppelnamens, der aus Ihrem Ehenamen und Ihrem Geburtsnamen besteht.

Werden Sie geschieden, müssen Sie sich genau überlegen, wie Sie mit Ihrem bislang geführten Nachnamen (Ehe- und Familienname) umgehen. Haben Sie sich aus Anlass Ihrer Scheidung für einen anderen Namen entschieden, ist und bleibt Ihre Wahl verbindlich. Sie haben kein Widerrufsrecht.

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Rechtsanwalt Arndt Brader
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