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Soest EliteXPERTS in Soest

EliteXPERTS in Soest

Sie wohnen in Soest oder leben in der Nähe von Soest? Sie wird oft auch als die Stadt bezeichnet, die „Geschichte atmet“ und aus einer reichen Vergangenheit schöpft. Immerhin war Soest zur Zeit der Hanse die "heimliche Hauptstadt Westfalens". Benötigen Sie Unterstützung bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Soest sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Büros befinden sich nahe Turm von St. Patrokli, Museum Wilhelm Morgner, St. Maria zur Wiese und Bergenthalpark. Unsere Experts helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Nachlassbeteiligung bei Scheidung

Leben Sie von Ihrem verstorbenen Ehepartner getrennt, entfällt Ihr gesetzliches oder in einem Testament bestimmtes Erbrecht als überlebender Ehepartner erst dann, wenn zur Zeit des Todes die Voraussetzungen für die Scheidung vorlagen und der verstorbene Ehepartner die Scheidung beantragt oder Ihrem Scheidungsantrag zugestimmt hatte. Unabhängig davon ist bei einer testamentarischen Verfügung immer zu prüfen, ob und inwieweit Ihre Erbeinsetzung unabhängig davon bestehen soll, ob der Erblasser verstirbt.

Unterhaltsansprüche auf Kindesunterhalt

Haben Sie bislang Kindesunterhalt bezogen, erlischt Ihr Unterhaltsanspruch mit dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils. Es gibt jetzt niemanden mehr, der die Unterhaltszahlung fortführen müsste. Dies gilt aber nicht für Unterhaltsleistungen, die zum Zeitpunkt des Todes des Elternteils bereits fällig waren und für solche Ansprüche in der Vergangenheit, für die der Elternteil nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Verzug gesetzt wurde. In diesem Fall muss derjenige, der als Erbe über den Nachlass verfügt, Zahlungen leisten, aber auch nur insoweit, als diese Zahlungen für die Vergangenheit begründet sind. Künftige Unterhaltsansprüche werden dadurch nicht begründet.

Erziehungsrente

Sie haben Anspruch auf eine Erziehungsrente, wenn Ihr geschiedener Ehepartner verstirbt und Sie ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen (auch Stiefkind, Pflegekind, Enkel), das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Gleiches gilt für ein behindertes eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehepartners unabhängig vom Alter des Kindes. Sie erhalten die Rente aus Ihrer eigenen Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung unter der Voraussetzung, dass Sie mindestens fünf Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt und nach der Scheidung nicht wieder geheiratet haben.

Wichtig ist, dass Sie aufgrund des Altersvermögensergänzungsgesetzes auch dann Anspruch auf die Erziehungsrente haben, wenn Sie nicht geschieden wurden und in der Ehe ein Rentensplitting durchgeführt haben.

Witwen- oder Witwerrente

Sie haben Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente, wenn der verstorbene Partner eine Rente bezogen oder mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

In den ersten drei Monaten nach dem Tod Ihres Partners können Sie die Hinterbliebenenrente in voller Höhe beantragen. Ihre eigenen Einkünfte werden nicht angerechnet. Die Rente für dieses sogenannte Sterbevierteljahr sollten Sie zur Vermeidung von Nachteilen umgehend beantragen.

Doch Vorsicht: Hat Ihre Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, besteht regelmäßig kein Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Dann kommt es darauf an, dass Sie besondere Umstände vortragen, wonach Ihre kurzfristig geschlossene Ehe keine sogenannte Versorgungsehe war. War Ihr verstorbener Partner lebensbedrohlich erkrankt, wäre nachzuweisen, dass Ihr Entschluss zur Eheschließung bereits vor Kenntnis der Erkrankung getroffen wurde und die tödlichen Folgen der Erkrankung nicht vorhersehbar waren.

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