Ihr Rechtsanwalt in Berlin
Im Zusammenhang mit einer angestrebten Scheidung sind nicht nur notwendige Abstimmungen über Vermögenswerte zu treffen, auch Verbindlichkeiten bedürfen einer nachhaltigen Regelung für die Zukunft. Die Neuordnung der familiären Verhältnisse kann in vielen Fällen nur mit einem finanziellen Neustart korrespondieren. Unklare Trennlinien von außen durch die Gläubiger, von innen die der bisherigen Partner nach gefühlter möglicher Inanspruchnahme, tragen die Gefahr eines neuen Streitpotentials.
Ich bin seit Dezember 1990 als Rechtsanwalt zugelassen und vertretungsberechtigt an sämtlichen Amts- und Landgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
2009 bin ich von der Rechtsanwaltskammer als Fachanwalt für Insolvenzrecht anerkannt worden, nachdem ich besondere Erfahrungen und Kenntnisse auf diesem Gebiet nachgewiesen habe.
Ich bin als Einzelanwalt tätig; dies erlaubt mir einen kurzen Kontakt zu meinen Mandanten. Langwierige Abstimmungen und Hierarchien passen nicht in meine Philosophie eines Dienstleisters.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen neben dem Insolvenzrecht, mit seinen Möglichkeiten eines finanziellen Neuanfangs, im
- Familienrecht,
- Arbeitsrecht,
- Handels- und Gesellschaftrecht.