Anwalt wechseln

Kann ich einfach so meinen Anwalt wechseln?

Haben Sie sich einem Anwalt anvertraut, sind Sie nicht mit ihm verheiratet. Sie können den Anwalt jederzeit wechseln. Es kann immer gute Gründe geben, weshalb Sie mit Ihrem Anwalt nicht zufrieden sind. Aber Anwalt wechseln ist nicht wie Schuhe wechseln. Sie handeln risikoloser, wenn Sie die Umstände kennen, unter denen Sie Ihren Anwalt wechseln können und welche Perspektiven Sie dabei im Auge haben sollten.

Das Wichtigste

  • Der Anwaltswechsel ist an sich einfach: Sie widerrufen oder kündigen das Mandat. Da das Anwaltsmandat ein Vertrauensverhältnis begründet, ist der Anwaltswechsel jederzeit möglich.
  • Bevor Sie den Anwalt wechseln, bedenken Sie jedoch, dass es die perfekte Dienstleistung nicht gibt und geben Sie Ihrem Anwalt zunächst die Chance, seinen Service besser zu gestalten.
  • Holen Sie sich vor dem Anwaltswechsel möglichst eine Zweitmeinung ein.
  • Sehen Sie keinen anderen Ausweg, als das Mandat zu beenden, sollten Sie sich frühzeitig entscheiden, so dass ein anderer Anwalt die Möglichkeit hat, Fehler zu bereinigen und Ihr Mandat besser ins Ziel zu führen.
  • Sie können den Anwalt auch wechseln, wenn Ihnen das Gericht Verfahrenskostenhilfe bewilligt hat.

Was dürfen Sie von einem Anwalt erwarten?

Anwälte vertreten die Interessen ihrer Mandanten. Als Mandant dürfen Sie also erwarten, dass Sie mit dem Anwalt einen Ansprechpartner finden, bei dem Sie sich wohl fühlen und davon ausgehen können, dass Ihr Problem gelöst wird. Wünschen Sie beispielsweise die Scheidung von Ihrem Ehepartner, dürfen Sie erwarten,

  • dass der Anwalt ein halbwegs offenes Ohr für Sie und Ihre Lebenssituation hat,
  • dass der Anwalt in vertretbarer Zeit Ihr Mandat bearbeitet,
  • Ihnen möglichst kurzfristig einen Besprechungstermin anbietet,
  • am Telefon erreichbar ist,
  • Sie nicht ständig mit dem Anrufbeantworter, der Sekretärin oder einem Rechtsreferendar kommunizieren müssen,
  • dass der Anwalt Sie nicht gleich mit einer Forderung wegen Geld überfällt,
  • dass der Anwalt Ihnen möglichst einen Kostenvoranschlag wegen der Scheidungskosten erstellt,
  • dass der Anwalt Sie informiert, wie Sie zügig, möglichst kostengünstig und so schonend wie möglich Ihre Scheidung erreichen können,
  • dass der Anwalt Ihren Ehepartner nicht sofort mit der Scheidungsklage überzieht, sondern vorher klärt, ob die einvernehmliche Scheidung möglich ist,
  • dass der Anwalt eventuelle Scheidungsfolgen nicht sofort einklagt, sondern mit Ihrem Ehepartner vorher bespricht, ob außergerichtlich eine Scheidungsfolgenvereinbarung verhandelt werden kann,
  • dass der Anwalt Sie zeitnah über seine Aktivitäten informiert,
  • dass der Anwalt Sie zeitnah informiert, wenn er Kenntnis erhält, dass Ihr Ehepartner einen Schriftsatz eingereicht hat.

Expertentipp:

Gibt es im Hinblick auf die vorgenannten Aspekte Beanstandungen, haben Sie möglicherweise Grund, mit Ihrem Rechtsanwalt nicht zufrieden zu sein. Beachten Sie aber auch, dass Ihr Anwalt kein „Gott in schwarz“ ist und Probleme nur dort lösen kann, wo es rechtlich und menschlich tatsächlich auch Lösungsmöglichkeiten gibt. Setzen Sie Ihre Erwartungen also auch realistisch an und gestehen Sie Ihrem Anwalt zu, dass ihm der Arbeitsalltag und Ihre vielleicht komplexe und schwierige Lebenssituation Grenzen setzt.

Kann ich den Anwalt jederzeit wechseln?

Vor der Wechsel Ihres Anwalts sollten Sie sich zunächst umfassend informieren.

Vor der Wechsel Ihres Anwaltes sollten Sie sich zunächst umfassend informieren.

Das Anwaltsmandat ist ein Vertrauensverhältnis. Nur wenn die Chemie stimmt und das Vertrauen besteht, werden Sie sich gut aufgehoben fühlen. Ist dieses Vertrauensverhältnis gestört, ist Ihnen nicht zuzumuten, das Mandat aufrechtzuerhalten und sich bis zum Abschluss Ihrer Scheidung gerade von diesem Anwalt betreuen zu lassen. Sie können das Anwaltsmandat, gerade weil es ein Vertrauensverhältnis begründet, jederzeit beenden und den Anwalt wechseln. Sie können sich dann einem anderen Anwalt anvertrauen.

Ist der Anwaltswechsel ein Problem?

Sie können Ihren Anwalt jederzeit wechseln. Dennoch sollten Sie genau überlegen, ob ein Wechsel im Hinblick auf Ihre aktuelle Situation zweckmäßig ist oder nicht. Je fortgeschrittener Ihr Verfahren ist, desto schwieriger dürfte es meist werden, den Anwalt auszutauschen. Stehen Sie kurz vor dem Scheidungstermin, wird ein anderer Anwalt kaum begeistert sein, das Mandat zu übernehmen. Oder hat sich Ihre Akte auf 300 Seiten aufgebauscht, kann es für einen neuen Anwalt schwierig sein, in die Details einzusteigen und alles nachzuvollziehen, was bislang passiert ist.

Wie kann ich den Anwaltswechsel möglichst vermeiden?

Sie können das Problem „Anwalt wechseln“ weitgehend vermeiden, wenn Sie sich vor Erteilung eines Mandats umfassend informieren. Unterhält der Anwalt eine Website, sollten Sie sich über die Person des Anwalts und seine Kompetenzen sachkundig machen. Geht es um Ihre Scheidung, brauchen Sie einen im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Ist der Anwalt vorwiegend im Verkehrsrecht tätig, sind Sie nicht unbedingt an der richtigen Adresse.

Expertentipp:

Sie können Auswahlschwierigkeiten vermeiden, indem Sie die Dienste eines Vermittlungsportals in Anspruch nehmen. iurFRIEND®AG in Düsseldorf ist beispielsweise ein solches Vermittlungsportal. Wünschen Sie Ihre Scheidung, können Sie sich über dieses Portal einen im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt vermitteln lassen. Solche Portale arbeiten nur mit Anwälten zusammen, die sich in Gerichtsverfahren bewährt und als kompetent und vertrauenswürdig erwiesen haben. So arbeitet auch iurFRIEND®AG mit 300 handverlesen Kooperationsanwälten zusammen und gewährleistet, dass Sie auch mit Ihrer Scheidung an die richtige Adresse verwiesen werden.

Wie beende ich das Anwaltsmandat?

Sie können das Anwaltsmandat widerrufen, wenn Sie den Anwalt im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes beauftragt haben. Alternativ können Sie das Anwaltsmandat auch jederzeit kündigen.

Was nicht zusammen kann Bestehen, tut am besten sich zu lösen.

Friedrich von Schiller

Wann kann ich das Anwaltsmandat widerrufen?

Haben Sie den Anwalt unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln beauftragt, bestimmt das Gesetz ein Widerrufsrecht. Sie haben hingegen kein solches Widerrufsrecht, wenn Sie den Anwalt in seiner Kanzlei mandatiert haben.

Praxisbeispiel:

Ihr Anwalt wirbt im Internet auf einer Website für seine Kanzlei. Oder ihm wurde das Mandat über ein Anwaltsportal vermittelt.

Handelt es bei dem Anwaltsmandat also um ein Fernabsatzgeschäft, können Sie das Mandat innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie die Vollmacht für den Anwalt unterzeichnet haben und Sie über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurden.

Wann kann ich das Anwaltsmandat kündigen?

Sie können das Anwaltsmandat jederzeit ohne wichtigen Grund kündigen.

Sie können das Anwaltsmandat jederzeit ohne wichtigen Grund kündigen.

Ist ein Fernabsatzgeschäft zweifelhaft oder ist die Widerrufsfrist abgelaufen, können Sie das Anwaltsmandat immer noch kündigen. Das Gesetz erlaubt die fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung (§ 627 BGB). Sie brauchen dafür keinen wichtigen Grund zu benennen. Sie können das Mandat kündigen, ohne dass Sie dafür einen Grund angeben. Sie brauchen sich gegenüber dem Anwalt nicht zu rechtfertigen. Der Anwalt kann auch nicht darauf bestehen, dass Sie die Gründe für Ihre Kündigung benennen. Im Normalfall wird sich der Grund ohnehin aus der Situation ergeben.

Expertentipp:

Bevor Sie den Anwalt wechseln und das Mandat kündigen, sollten Sie den Anwalt möglichst auf die Situation ansprechen. Geben Sie ihm die Chance, seine Arbeit und seinen Service besser zu machen. Möglicherweise lässt sich das Problem leicht bereinigen.

Wer berät mich, wenn ich den Anwalt wechseln möchte?

Möchten Sie den Anwalt wechseln, können Sie schlecht Ihren jetzigen Anwalt um Rat fragen. Vielleicht können Sie die Gegebenheiten nicht zuverlässig einschätzen oder vielleicht hat der jetzige Anwalt schlicht Schwierigkeiten, Ihnen die Situation zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erklären. Bevor Sie jetzt das Mandat kündigen, könnte es empfehlenswert sein, sich eine Zweitmeinung einzuholen.

Ein kompetenter Anwalt versucht stets, Ihre Interessen zu vertreten.

Schaubild:
Ein kompetenter Anwalt versucht stets, Ihre Interessen zu vertreten.

Expertentipp:

Rufen Sie uns gebührenfrei an unter: 0800 – 34 86 723. Wir besprechen gemeinsam, ob es zweckmäßig ist, den Anwalt zu wechseln. Sie können immer noch entscheiden, was Sie tun. Ihr jetziger Anwalt muss davon nichts erfahren.

Kann der Anwalt Gebühren fordern, wenn ich das Mandat widerrufe oder kündige?

Widerrufen oder kündigen Sie das Mandat, war der Anwalt im günstigsten Fall noch nicht für Sie tätig geworden, so dass er Ihnen keine Gebühren berechnen wird. Wurde er bereits tätig, weil er beispielsweise bereits einen Schriftsatz an Ihren Ehepartner gefertigt hat, hat er für seine geleisteten Dienste zumindest Anspruch auf Wertersatz. Er wird dann voraussichtlich eine Geschäftsgebühr berechnen, deren Höhe sich nach dem Geschäftswert seiner Leistung berechnet. Hat dieser Anwalt bereits Ihren Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht, hat er sich eine Verfahrensgebühr verdient.

Gut zu wissen:

Ob auch Ihr neuer Anwalt eine solche außergerichtliche Geschäftsgebühr berechnen wird, hängt davon ab, ob er noch zusätzlich für Sie außergerichtlich tätig werden muss oder gleich in das gerichtliche Verfahren einsteigt und die dafür maßgeblichen Gebühren berechnen. Vertritt Sie der neue Anwalt lediglich im mündlichen Scheidungstermin, steht ihm wahrscheinlich keine Verfahrensgebühr mehr, sondern nur noch die Terminsgebühr zu.

Wie organisiere ich den Anwaltswechsel?

Kommen Sie mit Ihrem Anwalt wirklich nicht zurecht, widerrufen oder kündigen Sie das Mandat. Ihr neuer Anwalt wird Ihren früheren Anwalt kontaktieren und das Mandat in Ihrem Namen kündigen. Liegt Ihr Scheidungsantrag bereits dem Gericht vor, muss der neue Anwalt sich beim Gericht für Sie bestellen. Ihr neuer Anwalt fordert beim früheren Anwalt die Akten an und führt Ihr Verfahren fort.

Gut zu wissen:

Ihr früherer Anwalt ist verpflichtet, die Akte, die Ihr Verfahren betrifft, Ihrem neuen Anwalt zu übergeben. Er darf sie nicht zurückhalten, mit dem Argument, er fordere noch Gebühren.

Kann ich den Anwalt wechseln, wenn mir das Gericht bereits Verfahrenskostenhilfe bewilligt hat?

Haben Sie bei Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragt, wurde Ihnen Ihr Anwalt beigeordnet. Die Gerichtskasse hat dann die Anwaltsgebühren übernommen. Widerrufen oder kündigen Sie Ihr Mandat, ändert dies nichts daran, dass Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde. Ihr neuer Anwalt wird dann beantragen, dass er Ihnen als Ihr neuer Anwalt beigeordnet wird. Voraussetzung ist lediglich, dass der Landeskasse durch die neue Beiordnung keine Mehrkosten entstehen.

  • Die Beiordnung Ihres neuen Anwalts ist meist problemlos, wenn Sie triftige, objektiv nachvollziehbare und nachhaltige Gründe haben, den Anwalt zu wechseln.
  • Können Sie keine nachhaltigen Gründe geltend machen, wird Ihnen der neue Anwalt mit der Einschränkung beigeordnet, dass dadurch der Landeskasse keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Fazit

Wechseln Sie den Anwalt nicht aus einer Laune heraus. Gerade, weil Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung wahrscheinlich in einer emotionalen Ausnahmesituation sind, sollten Sie Ihre Entscheidung objektiv treffen und dafür nachvollziehbare Gründe haben. Ist die Situation jedoch tatsächlich verfahren, sollten Sie sich nach dem Grundsatz „Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende“ auch nicht scheuen, das bestehende Mandat zu beenden und neu an den Start zu gehen.

Autor:  Volker Beeden

vg-wort

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!