Berechnung Verfahrenskostenhilfe

Eine Scheidung ist nicht günstig und deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vorher darüber informieren, ob Sie staatliche Unterstützung hinsichtlich der Begleichung der Scheidungskosten haben. Informieren Sie sich hier schnell, kostenlos und unverbindlich, ob Sie einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) haben und wie Sie diese beantragen können.

Was ist Verfahrenskostenhilfe und wie kann ich diese beantragen? Was ist für die Berechnung der Verfahrenskostenhilfe maßgeblich? Erhalte ich meine Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe komplett kostenlos?

 

Bitte beachten Sie, dass die Aussicht auf Bewilligung des Antrages bei Gericht von mehreren Faktoren abhängt.

Verfahrenskostenhilfe war früher als "Armenrecht" bekannt. Das bedeutet, der Staat hat eigens für einkommensschwache oder gar einkommenslose Scheidungswillige das Instrument der Verfahrenskostenhilfe geschaffen. Auf diese Weise ermöglicht der Staat, dass auch Menschen mit geringem oder wenig Einkommen nicht aus finanziellen Gründen auf eine Scheidung verzichten müssen, sondern die Scheidung mit staatlicher finanziellen Hilfe durchführen können.

Um Verfahrenskostenhilfe bewilligt zu bekommen, sind verschiedene Faktoren maßgeblich. Wichtig ist, dass Sie bedürftig sind. Bedürftigkeit bedeutet, dass Sie nur über ein geringes oder gar kein eigenes Einkommen verfügen. Für die Verfahrenskostenhilfe gilt: je weniger Sie verdienen, desto besser ist dies für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe. Ebenso ausschlaggebend sind von Ihnen zu zahlende Unterhaltszahlungen und abzuzahlende Schulden. Ihre Scheidung muss auch Aussicht auf Erfolg haben, das bedeutet, der Scheidung stehen keine Hindernisse entgegen. Am besten ist es, wenn Sie und Ihr Ehepartner beide übereinstimmend die Scheidung möchten, dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung und die Erfolgsaussicht ist gegeben. Für die Antragstellung ist entscheidend, dass Sie alle Belege über Ihre Ausgaben miteinreichen, nichts vergessen und den Antrag über Ihren Rechtsanwalt vorab stellen.

Prüfen Sie doch einfach schon im Vorfeld, ob Sie eventuell einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Mit unserem Verfahrenskostenhilfe Rechner von Scheidung.de (früher: Prozesskostenhilfe Rechner) können Sie unverbindlich anhand einer Berechnung der Verfahrenskostenhilfe prüfen, wie die Chancen auf Verfahrenskostenhilfe stehen.

Verfahrens­kosten­hilfe­rechner

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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