Der gerichtliche Vergleich bei einer Scheidung

Welche Vor- und Nachteile bringt ein gerichtlicher Vergleich?

Jedes Scheidungsverfahren sollte einmal sein Ende finden. Der gerichtliche Vergleich bietet Ihnen die letzte Chance, sich einvernehmlich mit Ihrem Ehepartner auf die Abwicklung Ihrer Ehe zu verständigen. Vergleich bedeutet, dass Sie Ihre Streitigkeiten im Hinblick auf die gerichtliche Auseinandersetzung beilegen und einvernehmlich regeln, über was Sie gerade noch gestritten haben.

Damit Sie im Scheidungsverfahren vor Gericht nicht überfahren werden, sollten Sie wissen, was Vergleiche sind, wie sie herbeigeführt werden und welche Wirkungen sie haben. Selbst ein „gefühlt“ schlechter Vergleich kann immer noch weitaus besser sein, als es auf einen Richterspruch ankommen zu lassen und die gerichtliche Auseinandersetzung vollständig zu verlieren. Und: Sie trennen sich „friedlich“. Bei Vergleichen kommt es entscheidend auf strategische Überlegungen an.

Das Wichtigste für Sie

  • Ein Vergleich im Rechtssinne beinhaltet Regelungen, mit denen Sie im Hinblick auf die Abwicklung Ihrer Ehe Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Ehepartner einvernehmlich beilegen. Sie beschleunigen Ihre Scheidung erheblich.
  • Ein gerichtlicher Vergleich ist ein Vergleich, den Sie vor dem Richter aushandeln und den der Richter ins Protokoll diktiert. Der gerichtlich protokollierte Vergleich ist ein rechtsverbindlicher und vollstreckbarer Titel.
  • Zum Abschluss eines Vergleichs benötigt jeder Ehepartner einen Rechtsanwalt, der ihn vor Gericht vertritt.
  • Gerichtliche Vergleiche beruhen auf strategischen Erwägungen. Sie orientieren sich daran, ob Sie das Risiko eingehen auf Ihrem Rechtsstandpunkt zu bestehen oder im Hinblick auf die vielleicht ungewisse Sach- und Rechtslage bereit sind, Zugeständnisse zu machen.

Was sind die Vorbedingungen für einen gerichtlichen Vergleich?

Streitige oder einvernehmliche Scheidung?

Scheidungen verlaufen sehr unterschiedlich. Scheidungen können streitig oder einvernehmlich verlaufen. Ob Sie die Scheidung modern online beantragen oder Ihren Rechtsanwalt traditionell in seiner Kanzlei aufsuchen, spielt dabei keine Rolle. Streitig oder einvernehmlich bezeichnet nur die Art und Weise, wie Sie Ihre Ehe abwickeln. Aber auch dann, wenn Sie Ihre Scheidung online als zunächst einvernehmliche Online-Scheidung in die Wege leiten, können Sie das Verfahren immer noch mit einem gerichtlichen Vergleich zu Ende führen, nämlich dann, wenn sich Ihr Ehepartner doch noch entschließt, den einen oder anderen Aspekt Ihrer Scheidung gerichtlich klären zu lassen.

Idealfall: Sie lassen sich einvernehmlich scheiden

Im Idealfall verständigen Sie sich mit Ihrem Ehepartner auf die einvernehmliche Scheidung. Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie möglichst außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Sie im Hinblick auf eine bestimmte Scheidungsfolge Rechte und Pflichten festschreiben, ist im Grunde auch nichts anderes als ein Vergleich, den Sie außergerichtlich ohne Einbeziehung des Familiengerichts mit Ihrem Ehepartner schließen. Wenn Sie sich „vergleichen“, einigen Sie sich auf eine bestimmte Regelung und legen einen eventuellen Streit damit bei. Noch besser ist, wenn Sie mit einem solchen Vergleich Streitigkeiten gar nicht erst entstehen lassen.

Thumbnail: Wie erkenne ich einen guten Anwalt?

Schaubild:
Scheidungs­folgen­vereinbarung

Wann kommt ein gerichtlicher Vergleich in Betracht?

Können Sie sich mit Ihrem Ehepartner nicht auf eine einvernehmliche Scheidung verständigen, läuft Ihre Scheidung auf eine streitige Scheidung hinaus. Streitig bedeutet, dass Ihr Ehepartner die Voraussetzungen für Ihre Scheidung bestreitet (z.B. das Trennungsjahr sei noch nicht vollendet) oder dass Ihr Ehepartner eine Scheidungsfolge geregelt wissen möchte und dazu seinerseits vor Gericht einen Antrag stellt (z.B. er fordert Ehegattenunterhalt, den Sie nicht bereit sind, zu zahlen).

Wann ist der gerichtliche Vergleich bei der Scheidung ein Thema?

Ihre Scheidung wird irgendwann terminiert. Dazu wird das Familiengericht Sie und Ihren Ehepartner persönlich zum Termin im Gericht vorladen. Sie sind verpflichtet, persönlich zum Termin zu erscheinen. Haben Sie selbst die Scheidung beantragt, wird Sie Ihr Rechtsanwalt begleiten. Vor dem Familiengericht besteht von Gesetzes wegen Anwaltszwang. Soweit Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag nicht vorbehaltlos zustimmt oder im Hinblick auf die Abwicklung Ihrer Ehe eigene Anträge stellt, muss er sich seinerseits von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Auch für ihn besteht insoweit gesetzlich vorgeschriebener Anwaltszwang. Im mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familienrichter verhandeln Sie im Beisein Ihrer Anwälte Ihre Scheidung und beantragen die Regelung von Scheidungsfolgen.

Sie haben jetzt im Grunde zwei Möglichkeiten:

Sie schenken sich nichts und verhandeln streitig

Im günstigsten Fall entscheidet der Richter über Ihren Scheidungsantrag und entscheidet zugleich über die beantragte Scheidungsfolge

Im günstigsten Fall entscheidet der Richter über Ihren Scheidungsantrag und entscheidet zugleich über die beantragte Scheidungsfolge

Sie verhandeln streitig und lassen sich auf nichts ein. Sie oder Ihr Ehepartner machen keinerlei Zugeständnisse. Jeder besteht auf seinem Vortrag und seinem vermeintlichen Recht. In diesem Fall muss der Richter entscheiden. Im günstigsten Fall entscheidet der Richter über Ihren Scheidungsantrag und entscheidet zugleich über die beantragte Scheidungsfolge. Er entscheidet „im Verbund“. So könnte er beispielsweise Ihre Scheidung beschließen und den Antrag Ihres Ehepartners, Ihnen 1.000 EURO Ehegattenunterhalt zu zahlen, mangels Nachweis einer Unterhaltsbedürftigkeit zurückweisen.

Der Richter kann auch allein Ihre Scheidung beschließen und den Antrag zur Regelung einer Scheidungsfolge abtrennen und gesondert verhandeln. Er löst den „Verbund“ dann auf. Je nachdem, wie heftig Sie sich streiten und wie komplex die Rechtsmaterie ist, müssen Sie damit rechnen, dass Sie sich vielleicht auf Jahre hinaus streiten und viel Geld, Zeit und möglicherweise auch einige Urlaubstage investieren müssen. Was am Ende dabei herauskommt, steht in den Sternen. Ein Vergleich vermeidet dieses Szenario.

Expertentipp:

Ein scheidungswilliger, unterhaltspflichtiger Ehepartner ist erfahrungsgemäß eher bereit, am Unterhaltsverfahren mitzuwirken und sich vergleichsweise zu einigen, wenn es einem schnellen Abschluss des Scheidungsverfahrens dient. Diese Bereitschaft verringert sich erheblich, wenn der nacheheliche Unterhalt erst nach Rechtskraft der Ehescheidung isoliert verhandelt wird. Dieser Verbundgedanke hat also erhebliche Vorteile. Es dürfte regelmäßig von Vorteil sein, alle mit der Scheidung verbundenen Probleme im Verbund im Scheidungsverfahren möglichst in einem Vergleich zu regeln. Sie „schmieden das Eisen, solange es heiß ist“.

Sie zeigen sich kompromiss- und vergleichsbereit

Im mündlichen Scheidungstermin geben die Richter gerne einen Hinweis, wie sie bestimmte Anträge zur Regelung irgendwelcher Scheidungsfolgen im Hinblick auf die Rechts- und Sachlage aller Voraussicht nach beurteilen werden. Vor allem Ihr Anwalt wird in der Lage sein, die richterlichen Hinweise zu interpretieren und kann Sie beraten, wie Sie den Hinweis des Richters verstehen sollten. Im Idealfall greifen Sie den richterlichen Hinweis auf und nutzen ihn strategisch dazu, auf Ihren Ehepartner einzuwirken. Umgekehrt gilt natürlich das gleiche. Im Idealfall verständigen Sie sich auf einen gerichtlichen Vergleich. Sie einigen sich, indem Sie im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner eine Scheidungsfolge einverständlich regeln.

Vergleiche sind dadurch gekennzeichnet, dass beide Parteien bereit sind, nicht nur zu nehmen, sondern auch zu geben und der anderen Partei damit Zugeständnisse zu machen.

Praxisbeispiel:

Ihr Ehepartner klagt Ehegattenunterhalt ein und stellt sich vor, dass Sie ihm 1.000 EUR monatlich aufs Konto überweisen. Da Sie nachweislich aber nur 1.800 EUR netto monatlich verdienen, ist es offensichtlich, dass die Forderung Ihres Ehepartners überzogen ist. Der Richter gibt zu verstehen, dass er die Klageforderung so nicht akzeptieren wird. Wenn Sie oder umgekehrt Ihr Ehepartner jetzt vorschlagen, dass Sie bereit sind, beispielsweise 500 EUR Ehegattenunterhalt zu zahlen und der andere bereit ist, diesen Vorschlag zu akzeptieren, können Sie sich vergleichen und schließen einen gerichtlichen Vergleich. Damit ist der Streit beendet und das Verfahren erledigt.

Was ist besser: Gerichtlicher Vergleich oder Richterspruch?

Ob es vorteilhafter ist, einen gerichtlichen Vergleich zu schließen oder es auf eine richterliche Entscheidung ankommen zu lassen, ist oft eine strategische Frage. Soweit der Richter Hinweise gibt, wie er voraussichtlich entscheiden wird, sollten Sie diesen Hinweis in Ihre Überlegungen unbedingt einbeziehen. Tun Sie das nicht, riskieren Sie, dass Sie den Prozess möglicherweise verlieren. Umgekehrt gilt aber auch: Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie im Recht sind und den Rechtsstreit aller Voraussicht nach gewinnen werden, brauchen Sie sich nicht unbedingt auf einen Vergleich einzulassen.

Expertentipp:

Vergleiche, mit denen streitige Scheidungen beendet oder vermieden werden, sind grundsätzlich positiv zu beurteilen. Gerade weil Sie sich vielleicht in einer seelischen Ausnahmesituation befinden oder darauf angewiesen sind, Ihre finanziellen Verhältnisse möglichst schnell abzuklären, fahren Sie mit einem gerichtlichen Vergleich besser, als wenn Sie es auf eine vielleicht jahrelange Auseinandersetzung mit Ihrem Ehepartner ankommen lassen. Vielleicht müssen Sie dafür auch über Ihren eigenen Schatten springen. Sie verlassen den Scheidungstermin in dem Bewusstsein, alles geregelt zu haben. Sie finden endlich Ihre Ruhe und finden hoffentlich die Kraft, sich auf Ihr neues Leben zu konzentrieren.

Brauchen wir beim gerichtlichen Vergleich zwei Rechtsanwälte?

Infolge des Rechtsanwaltszwangs vor den Familiengerichten muss sich auch derjenige Ehepartner, der eigene Anträge stellt, anwaltlich vertreten lassen. Dies trifft auch zu, wenn Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag an sich zustimmt und ungeachtet dessen die Regelung einer Scheidungsfolge beantragt. Er muss für diesen Zweck eigens einen Rechtsanwalt beauftragen. Diesen Rechtsanwalt muss er selbst bezahlen.

Welche Vorteile hat ein gerichtlicher Vergleich?

Der gerichtliche Vergleich ist ein vollstreckbarer Titel

Der gerichtliche Vergleich hat den Vorteil, dass er Ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf eine Scheidungsfolge rechtsverbindlich festschreibt. Der gerichtliche Vergleich stellt einen vollstreckbaren Titel dar. Vergleichen Sie sich beispielsweise auf Zahlung von Ehegattenunterhalt, können Sie den vereinbarten Ehegattenunterhalt notfalls zwangsweise vollstrecken, wenn sich Ihr Ehepartner später doch weigert, den vereinbarten Unterhalt zu zahlen.

Sie können alles regeln, was Sie für regelungsbedürftig halten

In einem gerichtlichen Vergleich können Sie jeden Aspekt Ihrer Scheidung regeln, den Sie regeln möchten

In einem gerichtlichen Vergleich können Sie jeden Aspekt Ihrer Scheidung regeln, den Sie regeln möchten

In einem gerichtlichen Vergleich können Sie jeden Aspekt Ihrer Scheidung regeln, den Sie regeln möchten. Meist geht es um Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich oder das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind. Sie können sich auch darüber vergleichen, wer Bello bei sich aufnimmt oder wer das Kaffeeservice bekommt. Da Sie unter den Augen des Richters und Ihrer Rechtsanwälte handeln, dürften im Ergebnis angemessene Regelungen herauskommen.

Der gerichtliche Vergleich verhindert Folgeprozesse

Schreiben Sie in einem gerichtlichen Vergleich fest, wie Sie Ihre Ehe abwickeln, vermeiden Sie spätere Folgeprozesse. Beide Ehepartner sind dann daran gehindert, über dieselbe Streitigkeit erneut zu prozessieren. Mit einem Vergleich schaffen Sie schnell Fakten.

Welche Nachteile hat ein gerichtlicher Vergleich?

Sie benötigen einen zweiten Rechtsanwalt

Verhandeln Sie Ihre Scheidung streitig, auch wenn Sie einen Vergleich aushandeln, benötigt jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt. Es müssen also auch zwei Rechtsanwälte bezahlt werden. Im Ergebnis kann dieser Weg aber günstiger sein, als wenn Sie die Scheidung streitig verlaufen lassen.

Ihre Anwälte berechnen eine Einigungsgebühr

Anwälte werden nach Gebühren bezahlt. Jeder Anwalt erhält dafür, dass er die Scheidung betreibt, eine Verfahrensgebühr. Vertritt er Sie im Scheidungstermin, erhält er zusätzlich eine Terminsgebühr. Trägt er dazu bei, dass Sie sich gerichtlich vergleichen, darf jeder Anwalt zusätzlich eine Einigungsgebühr (auch Vergleichsgebühr) berechnen.

Die Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Nr. 1000 VV) entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird.

Der Gesetzgeber belohnt den Anwalt dafür, dass er dem Richter eine richterliche Entscheidung und den damit verbundenen Arbeitsaufwand erspart. Für Sie als Mandant bedeutet der gerichtliche Vergleich höhere Gebühren. Diese Gebühren können aber verhältnismäßig geringer sein, als wenn Sie sich fortlaufend streiten und möglicherweise das Verfahren verlieren. In diesem Fall tragen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Gebühren, die der Anwalt für die Vertretung Ihres Ehepartners in Rechnung stellt.

Höheres Risiko als bei einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung

Im günstigsten Fall einigen Sie sich außergerichtlich auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die Sie treffen, bevor Sie den Scheidungsantrag stellen oder es zum Scheidungstermin kommt. Dann sind die Rechtsverhältnisse im Hinblick auf die Abwicklung Ihrer Ehe geklärt. Sie können eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden lassen. Dann ist diese rechtsverbindlich. Sie wird im Scheidungstermin im Regelfall nicht mehr überprüft. Der Richter akzeptiert, was Sie notariell vereinbart haben.

Verzichten Sie hingegen auf eine außergerichtliche notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung, können Sie alternativ eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung auch gerichtlich protokollieren lassen. Ihr Risiko besteht darin, dass Ihr Ehepartner bislang zugesagte Verpflichtungen dann vielleicht anders beurteilt und sich im Scheidungstermin nicht mehr auf einen gerichtlichen Vergleich einlassen möchte und es vielmehr auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lässt.

Wie werden die Kosten beim gerichtlichen Vergleich verteilt?

Einigen Sie sich in einem gerichtlichen Vergleich auf die Regelung Ihrer Scheidungsfolgen, betrifft der Vergleich regelmäßig auch die Gebühren für Gericht und Anwalt. Der Richter wird regelmäßig vorschlagen, dass jede Partei die Gebühren des eigenen Rechtsanwalts alleine trägt und die Gerichtsgebühren untereinander aufgeteilt werden. Soweit Sie hingegen die Forderung Ihres Ehepartners wenigstens teilweise akzeptieren, müssen Sie damit rechnen, dass Sie insoweit auch anteilig die Gebühren des Rechtsanwalts Ihres Ehepartners und der Gerichtsgebühren auferlegt bekommen. Können Sie sich wegen der Gebühren nicht verständigen, können Sie auch alternativ vereinbaren, dass das Gericht über die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen entscheiden soll.

Soweit Sie mehrere Scheidungsfolgen verhandeln und sich vergleichen, werden die jeweiligen Verfahrenswerte für jede einzelne Scheidungsfolge addiert. Aus der Summe werden dann die Gebühren für Gericht und Anwalt berechnet. Soweit Sie sich entscheiden sollten, eine Scheidungsfolge streitig zu verhandeln, berechnen Gerichte und Anwälte höhere Gebühren, wenn das Gericht die Scheidungsfolge gesondert verhandeln und entscheiden muss. Mit einem Vergleich fahren Sie also kostenmäßig besser.

Wie werden gerichtliche Vergleiche formuliert?

Geht es darum, Ihre Absprachen in einem gerichtlichen Vergleich zu formulieren, arbeiten Richter und Anwälte Hand in Hand. Jeder kann Vorschläge machen, die der andere kommentiert. Im Ergebnis einigen sich alle Parteien auf einen Formulierungsvorschlag. Diesen Formulierungsvorschlag protokolliert der Richter im Protokoll. Dabei kommt es darauf an, einen Vergleich so zu formulieren, dass er in sich verständlich ist und einen vollstreckbaren Inhalt hat. Je nachdem, wie komplex die Materie ist, ist es hohe juristische Kunst, Vergleiche so zu formulieren, dass ihr Inhalt zweifelsfrei ist und bleibt.

Beispiel gerichtlicher Vergleich zum Ehegattenunterhalt:

Praxisbeispiel:

„Herr Fröhlich verpflichtet sich hiermit, an Frau Fröhlich gesetzlichen Aufstockungsunterhalt zu zahlen und zwar in Höhe von monatlich 1.000 EURO für die Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2022. Hierbei handelt es sich um einen Festbetrag, der für beide Parteien nicht abänderbar ist. Für die Zeit ab 1.1.2023 verzichten die Parteien schon jetzt auf nachehelichen Unterhalt in jeglicher Form und allen Lebenslagen, einschließlich dem Fall der Not und nehmen diesen Vergleich wechselseitig an. Dieser Vergleich gilt auch für jeden Fall der Änderung der Rechtslage.“

Beispiel gerichtlicher Vergleich zum Sorgerecht:

Praxisbeispiel:

“Herrn Fröhlich wird die elterliche Sorge für den Sohn Jonas, geboren am 1.5.2001, in dem Umfang allein übertragen, als sie sich auf die gesundheitliche Vorsorge des Sohnes bezieht. Frau Fröhlich stimmt diesem Antrag hiermit zu. Im Übrigen verbleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Oder:

…“Die alleinige elterliche Sorge wird Frau Fröhlich übertragen. Dessen ungeachtet verpflichtet sich Frau Fröhlich, Herrn Fröhlich vor einem geplanten Schulwechsel zu konsultieren, ihn in vierteljährlichem Abstand in kurzer Form über den Gesundheitszustand und die schulischen Leistungen des Kindes zu informieren, von den Zwischenzeugnissen und Jahreszeugnissen Kopien vorzulegen und ihm vor Antritt der Ferien den Ferienort samt Adressen und Telefonnummern mitzuteilen.“

Muss ich einen gerichtlichen Vergleich im Scheidungstermin sofort akzeptieren?

Wenn Sie sich bereit erklären, einen gerichtlichen Vergleich zu akzeptieren, können Sie sich im Scheidungstermin bereits mit dem Vergleich einverstanden erklären. Es kann aber auch so sein, dass Sie sich die Sache doch noch überlegen wollen. In diesem Fall wird Ihnen ein verständiger Richter eine Überlegungszeit einräumen. In dieser Frist können Sie sich entscheiden, ob Sie den Vergleich akzeptieren oder lieber ablehnen und weiter streitig mit Ihrem Ehepartner verhandeln wollen. Dazu erklären Sie sich gegenüber Ihrem Rechtsanwalt, der Ihre Entscheidung dem Gericht übermittelt.

Fazit

Die Art und Weise, wie Vergleiche strategisch angestrebt, verhandelt und letztlich ausformuliert werden, gehört zum Handwerkszeug guter Juristen. Mit einem Vergleich legen Sie die Grundlage für Ihre neuen Lebensperspektiven. Verfolgen Sie möglichst nicht den Ansatz, Ihrem Ehepartner nichts und nochmals nichts zugestehen zu wollen. Wenn Sie bereit sind, Zugeständnisse zu machen, sollte es auch möglich sein, dass der Ehepartner Zugeständnisse macht. Gute Anwälte, die nicht nur ihre Gebühren im Auge haben, werden Sie im Regelfall dabei unterstützen und auf einen Vergleich hinarbeiten, der Ihrer aller Interessen irgendwie mehr oder weniger abdeckt. Gehen Sie davon aus, dass es 100-prozentige Lösungen nur sehr selten wirklich gibt. Der beste Vergleich ist derjenige, bei dem Sie zwar Federn lassen müssen, aber nicht vollständig gerupft werden.

Autor:  Volker Beeden

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