Erstberatung* und Orientierungsgespräche bei Trennung, Scheidung und Unterhalt

Kosten für die Scheidungs-Erstberatung? Das sollten Sie unbedingt wissen, bevor Sie ein Erstberatungsgespräch mit einem Scheidungsanwalt führen!

Der Trend zur Liberalisierung des Rechtsberatungsmarkts hat sich seit dem Inkrafttreten des Rechtsanwaltsdienstleistungsgesetzes (RDG) erheblich verstärkt. Das einstige Rechtsanwaltsmonopol gehört der Vergangenheit an. Ein Teil der Judikatur und Literatur ist jedoch weiterhin noch stark dem freiheits- und verbraucherfeindlichen Denken der Vergangenheit verhaftet.

Dr. Kleine-Cosack, Freiburg im Breisgau, Juni 2015, in Rechtsdienstleistungsgesetz (3. Auflage)

Wer zu einem Rechtsanwalt geht, darf sich nicht wundern, dass er anschließend eine Rechnung erhält, auch wenn vorher nicht über die Gebühren gesprochen wurde. „Das ist immer schon so gewesen“, sagt ein Teil der Anwaltschaft. Bedeutet das, dass sich in Zukunft an dieser kundenfeindlichen „Tradition“ nichts ändern wird?

Wer zu einem Rechtsanwalt geht, wer einen Rechtsanwalt nur mal anruft, muss immer damit rechnen, dass der Anwalt dafür eine Vergütung verlangt. Wer meint, dass solche Gespräche immer kostenlos wären, der irrt gewaltig. Das Gegenteil ist immer noch weit verbreitet. Auch wenn nicht über eine Vergütung geredet worden ist, hat der Rechtsanwalt nach § 612 Abs.2 BGB einen Anspruch auf eine sogenannte übliche Vergütung. Ist das kundenfreundlich? Entspricht dieses Geschäftsgebaren den anderswo gelebten Grundsätzen, dass der Kunde ein Recht hat, im Voraus zu erfahren, was kostenmäßig auf ihn zukommt?

Was kann eine Erstberatung beim Rechtsanwalt kosten?

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kann der Anwalt für das Erstberatungsgespräch EUR EUR zzgl der MwSt. abrechnen, dazu noch EUR 20,- für Porto und sonstige notwendige Auslagen. Das gilt für Verbraucher. Für Gewerbetreibende und Freiberufler gilt diese Beschränkung nicht. Bei dieser Klientel kann der Anwalt höher abrechnen!

Der Gesetzeswortlaut macht es dem Anwalt einfach, seinen Anspruch auf Vergütung im Zweifelsfall durchzusetzen. Nach § 34 RVG richtet sich die Höhe seiner Vergütung nach einer Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt. Und jetzt kommt es: Falls Sie keine Vergütungsvereinbarung getroffen haben, hat Ihr Anwalt einen gesetzlichen Anspruch auf eine übliche Vergütung!

Wir möchten das gerne noch einmal wiederholen:
Sie gehen also zum Anwalt (oder Sie rufen Ihren Anwalt an), Sie fragen ihn etwas oder möchten etwas klarstellen oder erklären, es wird nicht über die Vergütung gesprochen, Sie legen auf und bedanken sich vielleicht noch bei ihm, weil er so freundlich war. Und dann bekommen Sie die Rechnung!
Ist das noch zeitgemäß?

Besteht für den Rechtsanwalt eine Aufklärungspflicht Ihnen gegenüber hinsichtlich der Kosten einer Erstberatung?

Ein Rechtsanwalt muss grundsätzlich nicht über die Kosten einer Erstberatung aufklären. Denn von einer Kostenpflicht muss stets ausgegangen werden (Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 13.02.2014, Az. 21 C 979/13).

Falls jedoch für den Anwalt erkennbar ist, dass Sie von einem kostenlosen Erstberatungsgespräch ausgehen (zum Beispiel, indem Sie einfach sagen, dass Sie ihn nicht bezahlen können), kann der Anwalt Ihnen keine Rechnung zusenden (Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 08.08.2012, Az. 91 C 582/12 (18).

Gleichwohl kann der Anwalt dann Ihnen freundlich mitteilen, dass Sie bitte zu einem Kollegen gehen sollen..., und schon ist Ihnen wieder nicht geholfen worden.

Kann eine anwaltliche Erstberatung kostenlos sein?

Ja, sie kann! Das Landgericht Essen hat mit Urteil vom 10.10.2013 (Aktenzeichen 4 O 226/13) entschieden, dass ein Anwalt nicht gegen Wettbewerbsrecht verstößt, indem er eine kostenlose Erstberatung anbietet. Aufgrund der Preisgestaltungsfreiheit handelt ein Rechtsanwalt beim kostenlosen Anbieten einer Erstberatung gewöhnlich nicht wettbewerbswidrig.

Was können Sie tun? Fragen Sie doch einfach nach, wenn Sie mal einen Anwalt kontaktieren, ob das Gespräch mit Ihm jetzt kostenfrei sei. Je nachdem, wie die Antwort ausfällt, können Sie sich ja einen anderen suchen.

Warum sind die Gespräche bei iurFRIEND®-Scheidung / Scheidung.de kostenfrei?

Bei Scheidung.de sind die Gespräche immer kostenfrei. Warum ist das möglich? Die Juristen von Scheidung.de führen Orientierungsgespräche durch, die keine Einzelfallberatungen sind. Es geht vielmehr um Fragen nach dem Ablauf einer Scheidung, ob vielleicht doch eine Eheberatung eine gute Alternative wäre, wie man einen Rechtsanwalt im Scheidungsrecht findet und wie der Online-Scheidungsantrag auszufüllen sei. Das sind wichtige und legitime Fragen, die tagtäglich hundertfach ganz zu Recht gefragt werden, und für die Sie keinen Scheidungsanwalt benötigen.

Anders sieht es aus bei Fragen, die einen Einzelfall betreffen und die ganz spezifisch auf Ihre Situation ausgelegt sind. Hier arbeiten wir mit „handverlesenen“ Kooperationspartnern zusammen, auf die Sie sich wirklich verlassen können. Auch unsere Kooperationspartner werden Ihnen für eine Erstberatung regelmäßig keine Rechnung zusenden! Unsere Kooperationspartner werden zudem von sich aus - falls notwendig - die Frage nach den Kosten ansprechen. Sie laufen somit nicht Gefahr, sich einer Rechnung „aus heiterem Himmel“ ausgesetzt zu sehen.

Fazit

  • Die Orientierungsgespräche sind bei Scheidung.de immer kostenfrei!
  • Die Erstberatung durch unsere Kooperationsanwälte ist grundsätzlich auch immer kostenfrei!
  • Erst wenn es komplizierter wird oder Sie Einzelfallfragen beantwortet bekommen möchten, werden unser Kooperationspartner transparent und offen die Kosten mit Ihnen besprechen.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

vg-wort

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!