Express-Scheidung – die schnellste Form der Scheidungseinreichung

Express-Heirat, vielleicht sogar in Las Vegas, Express-Scheidung bei Scheidung.de. Wenn das eine express geht, sollte auch das andere express möglich sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich so schnell als möglich scheiden lassen und die Formalitäten auf ein Minimum herunterfahren. Wenn bei Ihnen wirklich die Zeit drängt und Sie Ihre Scheidung so schnell wie möglich durchführen möchten, dann sind Sie bei uns genau richtig: Wir können mit unseren handverlesenen Kooperationsanwälten die Scheidungsunterlagen binnen ca. 2 Stunden dem zuständigen Familiengericht übermitteln!

Das Wichtigste

  • Information ist alles: Die Express-Scheidung ist möglich. Studieren Sie unser Angebot.
  • Scheidung ist Rechtsache. Vermeiden Sie emotionale Blockaden.
  • Auch bei der Express-Scheidung müssen Sie das Trennungsjahr vollziehen.
  • Tragen Sie frühzeitig alle Scheidungsunterlagen zusammen (Heiratsurkunde, gültiger Personalausweis).
  • Klären Sie Ihr Rentenversicherungskonto auf vollständigen Versicherungsverlauf.
  • Beantragen Sie Ihre Scheidung online über unseren Online Scheidungsantrag.
  • Online-Scheidungen dauern mit etwas Glück nur 6 - 12 Wochen.
  • Tun Sie alles, um Ihre Scheidung einvernehmlich vonstattengehen zu lassen.
  • Bei der einvernehmlichen Scheidung kommen Sie mit nur einem einzigen Rechtsanwalt aus.
  • Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie sinnvollerweise in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Sind Sie nicht liquide, können Sie wegen der Gerichts- und Anwaltsgebühren staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen oder mit uns Ratenzahlung (natürlich ohne Finanzierungskosten, also zu 0%!) vereinbaren.

Ihr erster Schritt: Informieren Sie sich über unser Angebot

Sie haben sich getrennt oder leben bereits in Trennung. Jetzt möchten Sie die Scheidung. Scheidung braucht kein Schreckgespenst zu sein. Es ist ein Klischee, zu glauben, Scheidungen seien teuer, aufwendig, bürokratisch und nervenzerreißend. Es geht auch anders! Wir bieten Ihnen mit der Online-Scheidung eine echte Express-Scheidung, die Sie kostengünstig, mit minimalem Aufwand, unbürokratisch und nervenschonend ins Ziel führt. Wenn Sie auf unsere Website gestoßen sind, haben Sie den ersten Schritt getan.

Vermeiden Sie emotionale Hürden

Sie möchten schnellstmöglich geschieden werden? Dann sollten Sie so vieles wie möglich hinter sich lassen, was Sie emotional belastet. Sie erreichen die Scheidung nur dann auf direktem Wege, wenn Sie strategisch denken. Scheidungen laufen nach einem bestimmten Muster ab, das sich allein in dem rechtlichen Rahmen des Scheidungsrechts bewegt. Emotionale Aspekte sind natürlich wichtig, stören aber die Entscheidungsfindung. Wenn Sie also die Scheidung und insbesondere die Express-Scheidung wollen, müssen Sie sachlich und objektiv vorgehen.

Haben Sie das Trennungsjahr vollzogen?

Der Gesetzgeber hat die feste Absicht, jedem Ehepaar die Chance auf Versöhnung zu geben und den Partnern, sich über ihre Gefühle klar zu werden. Diese Aufgabe erfüllt das Trennungsjahr. Die Express-Scheidung müssen Sie also getrennt vom Trennungsjahr verstehen. Sie können den Scheidungsantrag frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres, allenfalls wenige Woche vorher, über einen unserer handverlesenen Rechtsanwälte beim örtlichen für Sie zuständigen Familiengericht einreichen. Einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres müsste das Gericht kostenpflichtig zurückweisen. Wir passen immer auf, dass das nicht passiert.

Haben Sie alle Scheidungsunterlagen zusammen?

Wenn es drauf ankommt, blockiert das Schicksal manche Wege. Sie benötigen für Ihren Scheidungsantrag einen Heiratsnachweis. Die dafür maßgebliche Heiratsurkunde finden Sie in Ihrem Familienstammbuch oder besorgen sich diese beim örtlichen Standesamt Ihrer Gemeinde, in der Sie wohnen. Prüfen Sie Ihren Personalausweis, ob er noch gültig ist. Sie müssen ihn im Scheidungstermin vorlegen. Möchten Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen, benötigen Sie Nachweise über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Insbesondere benötigen Sie dazu aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnungen sowie Kopien bestehender Verbindlichkeiten. Es liegt also auch insoweit an Ihnen, aus einer herkömmlichen Scheidung eine echte Express-Scheidung zu machen.

Der Unterschied zwischen einer herkömmlichen Scheidung und einer iurFRIEND Scheidung

Schaubild:
Der Unterschied zwischen einer herkömmlichen Scheidung und einer iurFRIEND Scheidung

Ist Ihr Rentenversicherungskonto vollständig?

Nach Eingang Ihres Scheidungsantrags übersendet Ihnen das Familiengericht zur Vorbereitung des Versorgungsausgleichs einen amtlichen Fragebogen, in dem Sie Auskunft über Ihre Altersversorgungsansprüche machen müssen. Damit alle Ihre versicherungsrelevanten Zeiten in Ihrem Rentenversicherungskonto erfasst sind, sollten Sie vorzeitig abklären, ob Ihr Rentenversicherungskonto vollständig ist. Gegebenenfalls müssen Sie dazu einen Beratungstermin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vereinbaren, die in vielen deutschen Großstädten Filialen unterhält. Da die Beratungstermine einen gewissen zeitlichen Vorlauf haben, liegt es auch insoweit an Ihrer Person, frühzeitig Ihr Rentenversicherungskonto abzuklären und damit die Voraussetzungen für eine Express-Scheidung zu machen. Das Familiengericht kann Ihre Scheidung nämlich erst dann aussprechen, wenn auch der Versorgungsausgleich geklärt ist. Alternativ könnten Sie den Versorgungsausgleich mit Ihrem Ehegatten auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Dann braucht das Familiengericht nicht darüber zu entscheiden.

Express-Scheidung durch die Online-Scheidung von Scheidung.de

Kennen Sie die Möglichkeiten der Online-Scheidung?

Möchten Sie möglichst schnell geschieden werden, sollten Sie die Möglichkeiten der Online-Scheidung nutzen. Wir bieten diese ausdrücklich an und vermitteln Sie zu diesem Zweck an einen unserer handverlesenen anwaltlichen Kooperationspartner. Bei der Online-Scheidung kommunizieren Sie per Internet (Telefon oder Video) mit unserem Anwalt. Dazu müssen Sie wissen, dass Sie infolge des Anwaltszwangs vor den Familiengerichten einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, der für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht und Sie in dem mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familiengericht vertritt. Selbstverständlich können Sie auch telefonisch mit diesem Anwalt in Kontakt treten oder ihn auch in seiner Kanzlei aufsuchen. Die Online-Scheidung beschleunigt Ihr Scheidungsverfahren insoweit, als Sie sich die Mühe ersparen, irgendwo einen Rechtsanwalt ausfindig machen zu müssen, den Sie in Person nicht kennen und dessen Kompetenz im Familienrecht Sie nicht beurteilen können, in dessen Büro Sie einen mündlichen Besprechungstermin vereinbaren und darauf warten müssen, dass er Ihren Scheidungsantrag fertig stellt und bei Gericht einreicht.

Wieso führt die Online-Scheidung zur Express-Scheidung?

Da Sie bei der Online-Scheidung direkt an einen unserer ausgesuchten anwaltlichen Kooperationspartner verwiesen werden, haben Sie sofort den Fuß in der Tür. Bei uns dürfen Sie davon ausgehen, dass Scheidungen mittlerweile im Durchschnitt nur noch 6 -12 Wochen dauern und somit echte Express-Scheidungen darstellen. Da wir für Sie die notwendigen Unterlagen online bereithalten und Ihnen genau sagen, wie Sie diese Unterlagen ausfüllen und versenden müssen, sollte es möglich sein, dass Ihr Scheidungsantrag spätestens ca. zwei Stunden, nachdem Sie Ihre Unterlagen überreicht haben, durch Ihren Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht wird.

Express gibt’s nicht nur bei Zügen, Bussen und im Zeitschriftenladen! EXPRESS von Scheidung.de ist nun auch die schnellste Form der Scheidungseinreichung.

Jens Becker (Vorstand Scheidung.de)

Wieso ist nur die einvernehmliche Scheidung eine echte Express-Scheidung?

Sich streitig scheiden kann jeder. Einvernehmlich scheiden ist allemal besser. Warum? Bei einer streitigen Scheidung muss der Richter entscheiden, ob Sie nachehelichen Unterhalt beanspruchen können oder ablehnen dürfen oder ob Sie Zugewinnausgleichsansprüche geltend machen können oder nicht. Streitige Scheidungen sind meist sehr kostenträchtig, dauern halbe Ewigkeiten und führen zu Ergebnissen, mit denen meist keine Partei wirklich rechnet. Bei der einvernehmlichen Scheidung sind Sie sich mit Ihrem Ehegatten einig, dass Sie geschieden werden wollen. Es gibt für den Richter nichts zu entscheiden. Sie reichen den Scheidungsantrag ein und der Ehegatte stimmt einfach nur zu. Dann kann der Richter sofort die Scheidung beschließen. Wenn Sie dann auch noch auf Rechtsmittel verzichten und das Scheidungsurteil nicht vom Landgericht im Wege der Berufung überprüfen lassen wollen, wird der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig und Sie sind endgültig geschieden.

Ein Anwalt ist Express, zwei Anwälte sind Blockade.

Was das wohl bedeutet? Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, genügt es, wenn Sie den Scheidungsantrag stellen und dazu einen Rechtsanwalt beauftragen. Da Ihr Ehegatte Ihrem Scheidungsantrag nur zustimmen muss, braucht er nicht eigens einen eigenen Rechtsanwalt zu mandatieren. Sie zahlen also nur für einen Rechtsanwalt Gebühren. Im Idealfall teilen Sie sich die Anwaltsgebühren mit Ihrem Ehegatten. Sobald ein zweiter Anwalt im Spiel ist, läuft es erfahrungsgemäß auf eine streitige Scheidung hinaus, in der Sie sich gegenseitig blockieren und die Scheidung verzögern. Ihre Express-Scheidung können Sie dann getrost vergessen.

Expertentipp:

Wenn noch ein paar Angelegenheiten offen sind, und Sie beide darüber noch keine Lösung gefunden haben, dann nehmen Sie auf gar keinen Fall einen zweiten Anwalt. Versuchen Sie es am besten mit einem Mediator, der KEIN Anwalt ist. Sie werden sehen, dass ein Mediator, also ein Streitschlichter Ihnen sehr häufig helfen kann, auch für die letzten noch offenen Punkte Einigkeit zu erzielen! Und preiswerter ist der Mediator allemal.

Ich verlange Unterhalt etc. pp. Wie ist das dann mit einvernehmliche Scheidung?

Sie können sich einvernehmlich scheiden lassen und eventuelle Scheidungsfolgen selbstverständlich dennoch regeln. Verlangen Sie beispielsweise Unterhalt oder bestehen Sie auf einen Zugewinnausgleich, sollten Sie Ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten möglichst nicht in einer streitigen Scheidung abklären. Besser ist, die Scheidung einvernehmlich zu betreiben und eventuelle Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, aber auch den Versorgungsausgleich, in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist nichts anderes als eine Art Ehevertrag, in dem Sie im Hinblick auf Ihre Scheidung alles regeln, was Sie in Anbetracht Ihrer Trennung und Scheidung für regelungsbedürftig halten. Sie können darin also regeln, dass Ihnen Ihr Ehegatte nachehelichen Ehegattenunterhalt zahlt oder Sie selbst keinen Unterhalt zahlen müssen. Sie können jede Scheidungsfolge ansprechen und können, soweit Sie gewisse gesetzliche Vorgaben beachten, alles regeln, was wichtig ist. Sie sichern damit die einvernehmliche Scheidung ab und ermöglichen auch auf diesem Wege Ihre Express-Scheidung. Wichtig ist, dass Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden oder im mündlichen Verhandlungstermin gerichtlich protokollieren lassen müssen.

Ich habe kein Geld für die Scheidung. Wer hilft mir?

Scheidungen kosten Geld. Daran sollte aber auch Ihre Express-Scheidung nicht scheitern! Haben Sie überhaupt kein oder nur ein geringes Einkommen, können Sie zusammen mit Ihrem Scheidungsantrag einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Die Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung. Dabei übernimmt der Staat je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen die Gerichts- und Anwaltsgebühren für Ihre Express-Scheidung oder verauslagt zumindest die Kosten, die Sie dann in Raten zurückzahlen können. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Verfahrenskostenhilfe nicht erfüllen, besteht immer noch die Möglichkeit, dass Sie über uns Ihre Scheidungsgebühren in Raten begleichen können (natürlich ohne Finanzierungskosten, also zu 0%), so dass Sie auch in diesem Fall die Gerichts- und Anwaltsgebühren keinesfalls in einem Betrag entrichten müssen. Auf jeden Fall scheitert Ihre Scheidung also nicht am Geld.

Fazit

Die Express-Scheidung ist möglich. Auch wenn Sie auf die „Zuarbeit“ Ihres Ehegatten angewiesen sind, haben Sie es weitgehend in der Hand, das Scheidungsverfahren erheblich zu beschleunigen. Wenn Sie zumindest einige der zuvor aufgezeigten Aspekte umsetzen könnten und dabei insbesondere die einvernehmliche Online-Scheidung ermöglichen, werden Sie Ihr Ziel per Express erreichen. Sicher haben Sie die eine oder andere Frage. Sprechen Sie uns einfach an. Unser kostenloser InfoPOINT FAMILIENRECHT ist unter der kostenlosen Servicenummer 0800-3486723 durchgehend von Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr erreichbar und hilft Ihnen bestimmt weiter.

Autor:  Volker Beeden

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