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FAQ - Kinder: Sorge- und Umgangs- und Namensrecht

Mein Kind ist aus einer früheren Beziehung. Der Vater kümmert sich nicht. Jetzt habe ich einen neuen Freund. Wir wollen heiraten. Kann das Kind dann auch den Familiennamen meines neuen Mannes annehmen?

Grundsätzlich ist das möglich. Bedingung ist, dass der leibliche Vater zustimmt. Auch das Kind kann, ist es älter als sechs Jahre, gefragt werden.

Die Zustimmung des leiblichen Elternteils kann gerichtlich ersetzt werden, wenn die Namensänderung für das Kind unbedingt notwendig ist. Wann das der Fall ist, entscheidet das Gericht nach den Umständen des Einzelfalls.

Ich bin Deutsche, mein Mann ist Ausländer. Jetzt wollen wir uns scheiden lassen. Wir haben ein Kind und das gemeinsame Sorgerecht. Das Kind lebt zu Zeit bei mir. Er würde gerne wieder zurück in sein Heimatland mit unserem Kind. Darf er das? Wie kann ich das verhindern?

Nein, teilen sich beide Elternteile das Sorgerecht, kann einer alleine nicht bestimmen, wo das Kind lebt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben beide gemeinsam. Will ein Elternteil mit dem Kind umziehen, müssen sich beide absprechen. Beabsichtigt er oder sie sich weiter weg nieder zu lassen, muss der andere einverstanden sein. Das gilt für größere Entfernungen im In- und Ausland.

Besteht dennoch die Gefahr, dass der andere Elternteil das Kind mit ins Ausland nimmt, kann man das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Beisein von Dritten für die Treffen mit dem Kind beantragen.


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