Scheidung Portal: Hier finden Sie Alles zu Trennung, Scheidung und Neubeginn

Scheidung - Kommen Sie bei einer Ehescheidung IMMER DIREKT zu Scheidung .de!

Scheidung und Trennung:  Scheidung.de ist das größte unabhängige europäische Portal zu Trennung, Ehescheidung und Neubeginn. Das kostenlose Scheidungsportal bietet Ihnen alles, was Sie benötigen, von A bis Z.  Auf über 500 Seiten in unseren Gratis Ratgebern zu Scheidung erhalten Sie ausführliche Informationen zu Scheidungsrecht, Kinder, Unterhalt, Finanzen, Schulden,  Mediation und den Scheidungskosten. Wenn Sie durch unsere Seiten klicken,   dann können Sie die Scheidungskosten erheblich reduzieren. Es ist dabei gleichgültig, ob Sie in einer Ehe, einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft (sogenannte Homo-Ehe) gelebt haben. Unser Service richtet sich an alle Menschen, die sich mit dem Thema Ehe, Trennung und Scheidung beschäftigen. Unsere Serviceangebote sind umfassend: Checklisten, Düsseldorfer Tabelle, FAQ (häufig gestellte Fragen), Immobilienbewertung, Internationale Scheidung, Kostenvoranschlag Gratis, Kostenrechner, Prozessfinanzierung, Scheidungsversicherung, Themen des Monats, aktuelle Urteile zu Scheidung, Vaterschaftstest, Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) und Vieles mehr.

Scheidung Online - Führen Sie preiswert und schnell die Scheidung Online durch!

Scheidung Online bei Easy-Divorce.de: Wenn Sie mit Ihrem Partner einig sind, und keine größeren Streitereien befürchten, dann können Sie auch den Scheidungsantrag online stellen. Mit der neuen Generation der Online Scheidung sparen Sie den zweiten Anwalt, sparen Sie eventuelle Reisekosten und auch viele Nerven. Sie müssen keinen Urlaub für den Besuch beim Scheidungsanwalt nehmen, sondern können schnell und bequem von zu Hause aus – auch abends oder am Wochenende – die Scheidung Online beantragen. Bei Easy-Divorce.de haben Sie zudem die Garantie, dass Sie nur die absoluten Mindestgebühren für Ihre Online Scheidung bezahlen, sonst nichts. Wir nennen das: „Scheidungsservice von A bis Z für Sie – zu absoluten Tiefstpreisen!“.  Wenn Sie sich mit anderen austauschen wollen, dann gucken Sie sich doch einfach in unseren Scheidungsforen um, oder im Scheidungsblog. Sie können sich auch gleich, kostenlos und unverbindlich, in unserem Neu-Starten-Club anmelden und von Premium-Serviceangeboten profitieren. Auch über Xing, Facebook, Youtube, Flickr und Twitter findet man uns. Ein Antrag auf Scheidung kann nur von einem Anwalt gestellt werden. Anwalt ist jedoch nicht gleich Rechtsanwalt. Deshalb gibt es bei Scheidung.de das exklusive Elitexperts®-Netzwerk zur Anwaltsuche. Hier finden Sie neben dem Scheidungsanwalt auch Mediatoren, Psychologen, Therapeuten, Immobilienmakler, Notare, Steuerberater oder Lebensberater.

Scheidung.de auf:   Scheidung.de auf Xing    Scheidung.de auf Twitter    Scheidung.de auf Facebook    Scheidung.de auf YouTube    Scheidung.de auf Flickr   Partnerlinks | Business-Partnerlinks 
Kostenlos informieren Online Scheidung Experten finden
Start FAQs FAQ - Nachlass und Erbrecht
FAQ - Nachlass und Erbrecht

Welcher Erbanteil steht meinem Ehepartner zu, wenn wir uns nicht scheiden lassen und verheiratet bleiben? Ein Testament haben wir nicht.

Wurde zu Lebzeiten die Aufteilung des Nachlasses nicht individuell geregelt (durch Testament oder Erbvertrag), gelten im Fall des Todes eines Ehepartners für den Hinterbliebenen die gesetzlichen Regelungen für Eheleute.

Unabhängig vom Güterstand der Ehe, erbt der Ehepartner ein Viertel des Vermögens seines Ehepartners, wenn das Paar oder der/ die Verstorbene Kinder hatte. Hatte er oder sie keine Kinder, erbt der hinterbliebene Partner die Hälfte, wenn es noch andere nähere Verwandte gibt (z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen). Ohne Testament und weitere Verwandte ist der Ehepartner Alleinerbe.

Lebte das Paar während der Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhält der überlebende Ehegatte ein weiteres Viertel des Vermögens des Verstorbenen. Dieser Anteil entspricht dem Ausgleich des Zugewinns am Vermögen des Ehepartners im Todesfall. Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt ein Ehepaar, wenn die Partner keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, in dem Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Auch im Fall des vereinbarten Güterstandes der modifizierten Zugewinngemeinschaft erhält der hinterbliebene Partner im Todesfall den Zugewinnausgleich. Hier wird er nur für den Fall einer Scheidung ausgeschlossen. Generell leben die meisten Ehepaare, als Paare ohne Ehevertrag, im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, gelten die gesetzlichen Regelungen nicht. Maßgeblich sind dann die Regelungen, die im Testament festgehalten worden sind. Ist der hinterbliebene Ehepartner enterbt worden, hat er oder sie einen Pflichtteilanspruch auf das Erbe. In einem solchen Fall hat man Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Aber: In diesem Fall muss man den Anspruch geltend machen, um das Erbe zu erhalten. Man erhält den Pflichtteil nicht automatisch. Erbansprüche können verjähren.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen und nur den Zugewinnausgleich geltend zu machen. Entscheidend ist, welche Methode aus steuerlichen Gründen die bessere ist. Lassen Sie sich beraten.

Mein Mann und ich leben seit letztem Jahr getrennt. Wir wollen uns nicht scheiden lassen, gehen aber beide unsere eigenen Wege. Was erbe ich?

Solange ein Paar verheiratet ist, gilt das gesetzliche Erbrecht für Eheleute. Eine Trennung des Paares macht dabei generell keinen Unterschied. Anders kann es erst aussehen, wenn der Scheidungsantrag gestellt ist.

Man verliert erst die ehelichen Erbansprüche, wenn die Scheidungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Scheidungsantrag gestellt ist, bzw. Ihr Ehepartner der Scheidung zugestimmt hat. Es ist deshalb möglich, dass ein (noch) Ehepartner nichts erbt, obwohl das Paar zum Zeitpunkt des Todes noch nicht geschieden ist. In diesem Fall wird der Hinterbliebene wie eine fremde Person behandelt und verliert sogar eventuell den Pflichtteilsanspruch.

Meine Frau und ich sind rechtskräftig geschieden. Sie betreut die Kinder. Hat sie im Fall meines Todes selbst noch Ansprüche an meinem Erbe?

Nach einer Scheidung sind die Ex- Ehepartner erbrechtlich gesehen Fremde. Sie können keine gegenseitigen Erbansprüche mehr geltend machen. Sie erben nichts.

Am Erbrecht der Kinder ändert die Scheidung der Eltern allerdings nichts.

Mein Mann und ich sind geschieden. Er ist wieder verheiratet. Ich bekomme monatlichen Unterhalt. Wer zahlt den Unterhalt weiter, wenn mein Ex stirbt?

Wenn man bis zum Tod des Ex- Ehepartners Unterhalt von diesem bekommen hat, sind nach dessen Tod die Erben verpflichtet, den Unterhalt weiter zu zahlen. Das gilt für den Ehegattenunterhalt aber nur bis zur Höhe des Pflichtteils, den der Ex- Ehegatte vor der Scheidung beanspruchen konnte. Darüber hinaus kann man keine Ansprüche auf Unterhalt gegen die Erben geltend machen.

Ändert sich im Fall der Scheidung etwas an den Erbansprüchen unserer Kinder?

Trennung oder Scheidung haben keinen Einfluss auf das Erbrecht der Kinder. Dies gilt nicht nur für gemeinsame leibliche Kinder, sondern auch für nichteheliche und adoptierte Kinder. Das Erbrecht bleibt auf jeden Fall erhalten.

Sollten Kinder durch ein Testament enterbt worden sein, so haben Sie dennoch Anspruch auf einen Pflichtanteil.

Sobald der Ex- Partner stirbt, sollte man sich über ein mögliches Erbrecht der Kinder informieren und gegebenenfalls den Anspruch für sie geltend machen. Pflichtteilansprüche können verjähren. Kinder gehen dann möglicherweise leer aus.

Können auch nichteheliche Kinder etwas erben?

Kinder werden gesetzlich generell gleich behandelt. Dies gilt nicht nur für uneheliche Kinder, sondern auch für Kinder aus einer vorangegangenen Ehe des Ehepartners. Jedes Kind erhält den gleichen Erbanteil.

Wurden Kinder enterbt, bleibt ihnen der Anspruch auf den Pflichtteil.

Was erbe ich, wenn wir nicht verheiratet sind?

Unverheiratete Partner haben keine gegenseitigen gesetzlichen Erbansprüche. Sie können in diesem Fall nur etwas erben, wenn der/ die Hinterbliebene in einem Testament bedacht worden ist, oder die Partner einen Erbvertrag abgeschlossen haben.


Häufig gestellte Fragen zu Trennung, Scheidung und NeubeginnMehr häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen zu Trennung, Scheidung und Neubeginn - Diskutieren Sie diesen Artikel in unserem ForumDiskutieren Sie diesen Artikel mit anderen Besuchern in unserem Forum.
 

Favorisieren bei:

Infocenter


Mein Kontakt
Kontaktieren Sie uns
Meine Scheidung
Registrieren / Login Alle Kontaktdaten
Foren & Blog
zum Forum zum Blog
Noch Fragen
Neu hier? / FAQs Serviceübersicht

Scheidungsexperten finden

Vertrauensanwälte

Notare

Mediatoren


70197 Stuttgart

18182 Behnkenhagen

18055 Rostock

47906 Kempen

Steuerberater


20095 Hamburg

60313 Frankfurt am Main

12203 Berlin

85570 Markt Schwaben

Lebensberater

Therapeuten

Immobilienmakler

Schuldenberater

Finanzdienstleister

Scheidung
International


Zum Beispiel französischsprachige Experten für Scheidung in Deutschland.
 
Reinald Harnisch
81369 München


AGB | Datenschutz | Impressum

www.scheidung.de ist ein Service der Added Life Value® AG
Copyright 2010, Added Life Value® AG. All rights reserved.

Scheidung Deutschland Divorce France Divorce China Развод Россия Rozwód Polska Boşanma Türkiye Divorcio España

powered by:
Added Life Value AG, The Social divorce Company
www.addedlifevalue.com