Hochzeit in Dänemark – Scheidung in Deutschland?

Viele Paare heiraten heutzutage im wunderschönen Dänemark. Das liegt daran, dass dort die Ehe einfacher und schneller geschlossen werden kann als in Deutschland. Was ist jedoch zu tun, wenn Sie die Scheidung wollen? Müssen Sie für die Scheidung nach Dänemark oder ist eine Scheidung in Deutschland möglich? Diese Frage kann klar beantwortet werden: Sie können sich in Deutschland scheiden lassen, wenn Sie in Deutschland leben!

Das Wichtigste

Ist meine Ehe in Deutschland überhaupt anerkannt?

Haben Sie in Dänemark formwirksam geheiratet und liegen keine Verstöße gegen das deutsche Eherecht vor, wie zum Beispiel eine Doppelehe, dann ist die Heirat auch in Deutschland rechtskräftig und somit anerkannt. Sie müssen die Ehe grundsätzlich nur bei der zuständigen deutschen Behörde angemeldet haben. Manchmal ist auch eine Beglaubigung der Heiratsurkunde notwendig. Diese bekommen Sie beim dänischen Außenministerium.

Welches Land ist für meine Scheidung zuständig?

In der EU gilt grundsätzlich die Brüssel-IIa-Verordnung. Diese befasst sich mit der internationalen Zuständigkeit der Gerichte in Ehe- und Kindschaftssachen. Dänemark hat die Verordnung jedoch nicht unterzeichnet, so dass dort das sogenannte Domizilprinzip gilt. Danach ist das Recht des Landes anzuwenden, in welchem man sich für gewöhnlich aufhält, also seinen Wohnsitz hat. Die Staatsbürgerschaft spielt daher keine Rolle.

Wenn die Ehepartner in Dänemark leben, dann müssen Sie auch nach dänischem Recht geschieden werden. Leben Sie jedoch in Deutschland, dann gilt für die Scheidung das deutsche Recht. Somit ist das Land für Ihre Scheidung zuständig, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Haben Sie keinen gemeinsamen Lebensmittelpunkt, weil Ihr Ehepartner zum Beispiel im Ausland lebt, dann gibt es nach der Brüssel-IIa-Verordnung verschiedene Zuständigkeitsmöglichkeiten für die Scheidung. Sind Sie sich nicht sicher, welches Land für Ihre Scheidung zuständig ist, sollten Sie sich diesbezüglich anwaltlich beraten lassen. Gerne können Sie auch unsere kostenlose Beratungs-Hotline kontaktieren unter 0800 - 34 86 72 3.

Ablauf der Scheidung

Das Trennungsjahr

Haben Sie sich entschlossen, sich scheiden zu lassen, müssen Sie einige Dinge beachten. In Deutschland ist eine Scheidung erst möglich, wenn Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Das heißt, Sie müssen ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben. Versöhnungsversuche während dieser Zeit beeinflussen den Ablauf jedoch nicht.

Der Scheidungsantrag

Weiterhin muss ein Partner den Scheidungsantrag stellen. Der Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt beim zuständigen Gericht eingereicht werden, da vor den Familiengerichten Anwaltszwang besteht. Der Anwalt muss deshalb auch im Scheidungstermin anwesend sein.

Sie können sich entweder selber einen Rechtsanwalt suchen und diesen mit Ihrer Scheidung beauftragen oder Sie nutzen unseren modernen Online-Service und beantragen Ihre Scheidung online. Hierfür müssen Sie einfach das Scheidungsantragsformular ausfüllen. Die Online-Scheidung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Sie erspart Ihnen die zeitaufwendige und nervenaufreibende Suche nach einem geeigneten Anwalt und die Besuche in einer Anwaltskanzlei. Alles Wichtige kann per Telefon oder online geregelt werden. Einer unserer zuverlässigen und kompetenten Kooperationspartner reicht Ihren Scheidungsantrag bei Gericht ein und begleitet Sie auch zu Ihrem Scheidungstermin.

Einvernehmliche Scheidung

Sind Sie und Ihr Ehepartner sich einig, sich scheiden lassen zu wollen? Dann genügt es, wenn ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellt und der andere lediglich zustimmt. Bei der einvernehmlichen Scheidung ist somit nur ein Rechtsanwalt notwendig. Die Kosten für den Anwalt können dann untereinander aufgeteilt werden. Im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung, ist es ratsam, wenn Sie und Ihr Ehepartner, eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. In dieser können Sie alle Folgen einer Scheidung außergerichtlich regeln. Durch eine einvernehmliche Scheidung sparen Sie Zeit und Kosten.

Sind Sie sich mit Ihrem Partner nicht einig, kommt es zu einer streitigen Scheidung. In diesem Fall benötigen beide Partner einen Rechtsanwalt. Streitige Scheidungsfolgen werden dann gerichtlich geregelt. Dies treibt natürlich die Kosten in die Höhe.

Der Scheidungstermin

Der mündliche Scheidungstermin wird von dem Familiengericht bestimmt. In diesem müssen grundsätzlich beide Ehepartner persönlich anwesend sein. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich. Das heißt, es sind nur Sie, Ihr Ehepartner, der Richter und Ihre Anwälte anwesend.

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, wird der Scheidungstermin zügig ablaufen. Der Richter wird Sie und Ihren Partner fragen, ob Sie sich wirklich scheiden lassen wollen. Beantworten Sie beide die Frage mit ja und sind keine weiteren Scheidungsfolgen zu regeln, erfolgt nur noch der Versorgungsausgleich, falls Sie diesen nicht ausgeschlossen haben. Danach wird der Richter die Scheidung beschließen.

Soweit Sie beide einen Rechtsmittelverzicht erklären, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Der Verzicht kann jedoch nur durch einen Anwalt erklärt werden, so dass beide Partner hierfür einen Rechtsanwalt benötigen. Dies stellt sich jedoch als problematisch dar, wenn Sie sich einvernehmlich haben scheiden lassen und somit nur ein Rechtsanwalt anwesend ist. Das Problem könnte dadurch gelöst werden, dass geschaut wird, ob ein Anwalt im Gericht anwesend ist, der für den Ehepartner, der nicht anwaltlich vertreten ist, den Verzicht erklärt oder der Richter geht mit diesem Ehepartner zur Geschäftsstelle und lässt den Verzicht dort protokollieren. Erklären Sie keinen Verzicht, ist die Scheidung einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig.

Fazit

So schnell und unkompliziert wie die Ehe in Dänemark geschlossen werden kann, kann sie jedoch in Deutschland nicht wieder geschieden werden. Es müssen die Voraussetzungen für eine Scheidung in Deutschland vorliegen, wenn Sie und Ihr Ehepartner in Deutschland leben. Um den Prozess zu beschleunigen, sollten Sie und Ihr Ehepartner sich über die Scheidung und deren Folgen einig sein und sich möglichst für eine Online-Scheidung entscheiden, da diese Ihnen viele Vorteile bietet.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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