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Sie denken über eine Scheidung nach und wissen nicht, wie viel Geld Sie von Ihrem Ehegatten erwarten können oder an ihn zahlen müssen? Wie viel Unterhalt Kinder verlangen können?
Beim Ehegattenunterhalt sind mehrere Unterhaltsabschnitte, die sich zeitlich nicht überschneiden, zu unterscheiden:
· Während der intakten Ehe, in der die Ehegatten zusammenleben, gibt es einen Anspruch auf Familienunterhalt.
· Von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.
· Nach der Scheidung besteht ein Anspruch auch auf nachehelichen Unterhalt
Alle diese Unterhaltsarten sind voneinander vollkommen unabhängig und unterschiedlich gestaltet. Wenn also ein Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt hat, heißt das nicht auch, dass er einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat.
Das bedeutet, jeder Unterhaltsanspruch muss eigenständig geltend gemacht werden und zwischen den verschiedenen Unterhaltsarten Familienunterhalt, Kindesunterhalt,Trennungsunterhalt und Nachehelicher Unterhalt gibt es erhebliche Unterschiede.
Themen im Ratgeber Unterhalt
- Kindesunterhalt mehr...
- Ehegattenunterhalt (Familien-, Trennungs-, Nachehelicher-Unterhalt) mehr...
- Einen Online Artikel zur Unterhaltsrechtsreform 2007 von Herrn Rechtsanwalt Alexander Heumann finden Sie hier...
- Elternunterhalt - wie tief muss die "Sandwich-Generation" in die Tasche greifen? mehr...
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