International

Sie und oder Ihr (Ehe-) Partner haben einen internationalen Hintergrund oder leben im Ausland? Dann sind Sie bei unserem international aufgestellten Scheidungs-Service Scheidung.de/Easy-Divorce.de genau richtig. Wir sind europaweit und international für Sie tätig.

Auch jede zweite Ehe in der EU scheitert. Immer öfter kommen Ehepartner aus verschiedenen Ländern. Gerade bei internationalen Ehen besteht großer Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Scheidungsvoraussetzungen. Die Bestimmungen in den einzelnen Ländern und im internationalen Privatrecht sind nicht einheitlich. Auf Europas größtem Portal zur Scheidung International finden Sie die Scheidungsvoraussetzungen der jeweiligen Länder im Einzelnen.

Wir haben in Europa bereits sehr viele Scheidungen durchführen lassen, unsere Kooperationsanwälte sind europaweit und international für Sie tätig. Profitieren Sie von unserer großen Erfahrung.

Nutzen auch Sie unseren Komplett-Service:

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5 Tipps zur Scheidung International:

  1. Generell gilt, wenn es einen Bezug zu Deutschland gibt, können Sie sich auch in Deutschland scheiden lassen. Wenn zum Beispiel Sie oder Ihr Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder mindestens einer von Ihnen beiden seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, dann können Sie auch in Deutschland die Scheidung einreichen.
  2. Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht erst nach der Eheschließung erworben haben, kann Ihre Scheidung nach deutschem Recht erfolgen. Das gilt auch, wenn Ihre Eheschließung im Ausland stattgefunden hat.
  3. Wenn sie beide dieselbe ausländische Staatsangehörigkeit haben, findet Ihr Heimatrecht Anwendung. Beispiel: Sie und Ihr Partner haben die türkische Staatsangehörigkeit, dann wird Ihre Scheidung nach türkischem Recht durchgeführt.
  4. Sobald ausländisches Recht angewendet werden muss, wird das deutsche Gericht nach diesem ausländischen Recht die Scheidung durchführen. Beispiel: Sie und Ihr Partner haben die türkische Staatsangehörigkeit und leben gemeinsam in Deutschland, dann können Sie Ihre Scheidung in Deutschland nach türkischem Recht durchführen
  5. Ist ein Scheidungsverfahren bereits im Ausland „rechtshängig“ geworden, so ist das deutsche Familiengericht gehindert, ein Scheidungsurteil auszusprechen.

Hinweis: „Rechtshängigkeit“ bedeutet, dass der Scheidungsantrag im Ausland gestellt wurde und dem in Deutschland lebenden Partner auf dem offiziellen Weg zugestellt worden ist. Wann kann so etwas passieren? Sie haben eine bi-nationale Ehe im Ausland geführt, und jetzt kehrt der deutsche Partner (Sie oder Ihr Partner mit deutscher Nationalität) nach Deutschland zurück. Wenn nun Ihr ausländischer Partner die Scheidung an Ihrem gemeinsamen Wohnort im Ausland (also außerhalb von Deutschland) einreicht, und wenn Ihr Partner die sogenannte „Rechtshängigkeit“ zeitlich vor Ihnen in Deutschland erreicht, so kann die Scheidung nicht mehr in Deutschland ausgesprochen werden. Wer zuerst kommt mahlt zuerst! Reichen Sie als Deutsche(r) als erste(r) die Scheidung in Deutschland ein, und erlangen Sie die „Rechtshängigkeit“, dann kann die Scheidung somit auch in Deutschland ausgesprochen werden.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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