Scheidung von syrischen Staats­bürgern, die in Deutschland leben

Wie werde ich geschieden, wenn ich als Syrer in Deutschland lebe?

Sie und Ihr Ehepartner sind syrische Staatsbürger und leben in Deutschland. Sie möchten sich scheiden lassen. Jetzt fragen Sie sich, ob Sie Ihre Scheidung in Syrien oder in Deutschland abwickeln sollten und nach welchem Rechtssystem Ihre Scheidung zu beurteilen ist. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Scheidung so einfach wie möglich herbeiführen.

Das Wichtigste

  • Leben Sie als syrische Staatsangehörige in Deutschland, können Sie sich vor einem deutschen Familiengericht scheiden lassen und Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln.
  • Sollte Ihr Ehepartner innerhalb des letzten Jahres nach Syrien zurückgekehrt sein, können Sie die Scheidung gleichfalls in Deutschland herbeiführen, solange Sie selbst Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland beibehalten.
  • Die im internationalen Scheidungsrecht oft zitierte „Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010“, nach der Sie das anwendbare Scheidungsrecht mit Ihrem Ehepartner wählen können, dürfte in Ihrem Fall keine Bedeutung haben.
  • Sollten Sie in Syrien von einem privaten Gericht geschieden worden sein („Scharia-Scheidung“), dürfte diese Art der Scheidung in Deutschland keine Anerkennung finden. Sie gelten noch immer als verheiratet und sollten sich nach deutschem Recht scheiden lassen.
  • Idealerweise beantragen Sie eine Online-Scheidung und lassen sich kostengünstig einvernehmlich mit Ihrem Ehepartner scheiden. Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Spielt es eine Rolle, dass wir in Syrien geheiratet haben?

Es spielt keine Rolle, wenn Sie in Syrien geheiratet und Ihre Ehe dort geschlossen haben. Ihre Eheschließung wird im Regelfall in Deutschland anerkannt.

Warum ist unsere Scheidung in Deutschland relativ unproblematisch?

Das Scheidungsrecht wurde vereinfacht. Früher kam es darauf an, welche Staatsangehörigkeit Sie hatten. Als Ausländer war es früher relativ schwierig, sich in Deutschland scheiden zu lassen. Neuerdings stellt der Gesetzgeber darauf ab, wo sich der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten befindet. Lebt wenigstens ein Ehepartner in Deutschland, sollte die Scheidung in Deutschland relativ unproblematisch vonstattengehen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf einer Scheidung.

Schaubild:
Hier erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf einer Scheidung.

Was ist, wenn wir beide in Deutschland leben?

Der einfachste Fall besteht darin, dass Sie beide als syrische Staatsangehörige in Deutschland leben. Dann sind die deutschen Familiengerichte zuständig. Ihre Scheidung sollte sich nach deutschem Scheidungsrecht beurteilen (Art. 8a Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010). Sie können bei dem für Ihren Wohnort örtlich zuständigen Amtsgericht die Scheidung einreichen. Beim Amtsgericht gibt es ein spezielles Familiengericht, das für die Scheidung von Ehepaaren zuständig ist.

Was ist, wenn nur ein Partner in Deutschland lebt?

Sind Sie beide syrische Staatsangehörige und leben Sie in Deutschland, während Ihr Ehepartner im letzten Jahr nach Syrien zurückgekehrt ist, können Sie Ihre Scheidung bei einem deutschen Familiengericht beantragen. Das deutsche Gericht ist zuständig, weil Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (Art. 8b Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010). Dies gilt vor allem auch, wenn Sie ein gemeinsames Kind haben und das Kind bei Ihnen in Deutschland lebt.

Gut zu wissen:

Lebt Ihr Ehepartner in Syrien, könnte er natürlich auch in Syrien die Scheidung beantragen. Allerdings ist ein Scheidungsurteil in Syrien hier in Deutschland nur relevant, wenn es in Deutschland anerkannt wird. Die Anerkennung setzt voraus, dass die Scheidung in Syrien nach Maßstäben erfolgt, die dem Rechtsverständnis in Deutschland entsprechen. Sollte es sich um eine „Scharia-Scheidung“ nach islamischen Recht handeln, kommt eine Anerkennung in Deutschland sehr wahrscheinlich nicht in Betracht. Ihre Ehe würde in Deutschland insoweit so lange fortbestehen, bis Sie in Deutschland die Scheidung einreichen und ein Scheidungsurteil vor einem deutschen Familiengericht erwirken. Sollte Ihr in Syrien lebender Partner in Syrien die Scheidung erreichen, sind Sie zwar in Syrien geschieden, hier aber wohl nicht.

Wird meine Scheidung in Deutschland auch in Syrien anerkannt?

Ihre Scheidung in Deutschland gilt zunächst nur in Deutschland. Allgemein gelten Gerichtsurteile und somit auch Scheidungen nur in dem Gebiet des Staates, in dem sie erlassen worden sind. Es steht jedem Staat frei, ob und unter welchen Voraussetzungen er ausländische Hoheitsakte anerkennt. Ob Ihre deutsche Scheidung in Syrien anerkannt wird, beurteilt sich danach, ob es im syrischen Recht entsprechende Vorschriften gibt. Im ungünstigsten Fall müssten Sie Ihre Scheidung in Syrien nochmals beantragen und sich nach syrischem Recht scheiden lassen.

Was beinhaltet die „Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010“?

Mithilfe der Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 sollen rechtliche Unterschiede innerhalb der EU abgebaut werden.

Mithilfe der Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 sollen rechtliche Unterschiede innerhalb der EU abgebaut werden.

Wenn Sie sich wegen Ihrer Scheidung informieren, werden Sie immer wieder auf die „Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010“ stoßen. Diese Verordnung soll das Scheidungsrecht in Europa auf einheitliche Standards festlegen. Auch wenn die Verordnung nur in einer Reihe von Mitgliedstaaten der Europäischen Union Geltung hat, wird sie genauso für andere Staatsangehörige angewendet, die keinem der Unterzeichnerstaaten dieser Verordnung angehören (Art. 4 VO). Wenn Sie syrische Staatsangehörige sind, ist auch für Ihre Scheidung in Deutschland die „Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010“ maßgebend.

Was muss ich zur „Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010“ wissen?

Die Verordnung ist an sich nicht relevant, wenn Sie in Deutschland leben, ein deutsches Familiengericht anrufen und Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln. Inhalt der Verordnung ist die Möglichkeit der Rechtswahl. Sie können das Recht wählen, nach dem Ihre Scheidung abgewickelt werden soll. So könnten Sie sich auch dafür entscheiden, Ihre Scheidung vor einem deutschen Familiengericht zu beantragen, die Scheidung aber nach syrischem Recht abwickeln zu lassen.

Sollte ich eine Rechtswahl treffen und das maßgebliche Scheidungsrecht vereinbaren?

Wenn Sie in Deutschland leben und Ihre Scheidung vor einem deutschen Familiengericht abwickeln wollen, gilt eigentlich deutsches Scheidungsrecht. Es erübrigt sich also, ausdrücklich eine Rechtswahl zu treffen und darin deutsches Recht zu vereinbaren. Da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, gilt nach der „Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010“ in diesem Fall vorrangig deutsches Scheidungsrecht. Selbst wenn Sie keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland mehr haben, gilt deutsches Scheidungsrecht, wenn und weil Sie in Deutschland zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Sollte ich meine Scheidung in Deutschland nach syrischem Recht abwickeln?

Um unnötige Komplikationen bei Ihrer Scheidung in Deutschland zu vermeiden, sollten Sie sich für das deutsche Scheidungsrecht entscheiden.

Um unnötige Komplikationen bei Ihrer Scheidung in Deutschland zu vermeiden, sollten Sie sich für das deutsche Scheidungsrecht entscheiden.

Auch wenn Sie die Wahl haben, Ihre Scheidung in Deutschland nach syrischem Recht abzuwickeln, sollten Sie darauf verzichten. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Scheidung in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht abzuwickeln. Die Gründe sind einleuchtend. Der deutsche Richter müsste nämlich prüfen, wie Ihre Scheidung nach syrischem Recht zu bewerkstelligen ist. Dazu müsste er die syrischen Rechtstexte ausfindig machen, diese verstehen, einordnen, interpretieren und anwenden können. Da sich ein deutscher Richter normalerweise noch nie im Leben mit syrischem Recht beschäftigt hat, riskieren Sie, dass Ihre Scheidung unnötigerweise verkompliziert wird. Sie müssen damit rechnen, dass sich Ihr Scheidungsverfahren ziemlich lange hinzieht.

Gut zu wissen:

Vor allem, weil syrisches Recht nicht immer mit der Rechts- und Werteordnung in Deutschland in Einklang zu bringen ist, müssen Sie damit rechnen, dass der deutsche Richter sich weigert, syrisches Recht zur Anwendung zu bringen und Ihre Scheidung danach abzuwickeln.

Was bedeutet es, dass eine Scharia-Scheidung in Deutschland nicht anerkannt wird?

Sogenannte Scharia-Scheidungen sind in Europa und so auch in Deutschland problematisch. Der Europäische Gerichtshof hatte eine vor einem privaten Gericht vollzogene Scheidung nach islamischem Recht nicht anerkannt. Danach hatte ein Bevollmächtigter des Ehegatten vor einem islamischen Scharia-Gericht die dafür vorgesehene „Scheidungsformel“ ausgesprochen. Aufgrund des einseitigen Verstoßungsrechts des Mannes („talaq“) hatte die Frau keinen gleichberechtigten Zugang zur Scheidung.

Das syrische Gericht hatte diese Art der Scheidung anerkannt, ohne selbst daran mitzuwirken. Die Ehefrau hatte eine Erklärung zu unterzeichnen, nach der sie alle ihr nach religiösen Vorschriften aus dem Ehevertrag und aufgrund der Scheidung zustehenden Leistungen erhalten habe und keine Ansprüche mehr an ihren Gatten stelle. Da die Ehefrau im Vergleich zum deutschen Scheidungsrecht unangemessen benachteiligt wurde, konnte die Scheidung in Deutschland nicht anerkannt werden (Art. 10 Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010). Außerdem hätten die Ehepartner keine Rechtswahl treffen und deutsches Recht vereinbaren können, da die „Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010“ keine Privatscheidungen erfasse und daher nicht anwendbar sei.

Gut zu wissen:

Sie sollten sich also nicht darauf einlassen, Ihre Scheidung nach syrischem Recht abzuwickeln oder sich in Syrien scheiden zu lassen. Sie riskieren in hohem Maße, dass diese Art der Scheidung in Deutschland von der dafür zuständigen Landesjustizverwaltung nicht anerkannt wird. Diese Einschätzung gilt vornehmlich für weibliche Ehepartner, die im islamischen Recht weitaus weniger Rechte haben als Frauen in europäischen Rechtskreisen. Sie erreichen Ihre Scheidung in Deutschland wesentlich einfacher als in Syrien. Sie werden es selbst am besten wissen: In Syrien fürchten Frauen um ihren gesellschaftlichen Ruf, verdienen oft kein eigenes Geld und scheuen die Trennung vom Mann.

Verliere ich wegen der Scheidung meinen Aufenthaltsstatus in Deutschland?

Trennen Sie sich, bleibt Ihr Aufenthaltsstatus in Deutschland davon zunächst unberührt. Erst mit Ihrer Scheidung ändert sich die Situation. Nach Ihrer Scheidung erwerben Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn:

  • Ihre Ehe drei Jahre bestanden hat und sich Ihr Ehepartner mindestens ein Jahr in Deutschland aufgehalten hat oder
  • Ihr Aufenthalt im Ausnahmefall erforderlich ist, um eine besondere Härte zu vermeiden (Beispiel: Sicherheitslage vor Ort ist problematisch) oder
  • Sie das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind haben oder
  • Sie für dieses Kind ein Umgangsrecht haben und gerichtlich festgestellt wird, dass Sie den Umgang mit dem Kind nur in Deutschland sinnvoll ausüben können.

Was muss ich wissen, wenn ich meine Scheidung in Deutschland beantragen möchte?

Möchten Sie in Deutschland Ihre Scheidung beantragen, brauchen Sie einen Rechtsanwalt. Dieser Rechtsanwalt muss in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sein. Sie können also keinen Rechtsanwalt in Syrien mit Ihrer Scheidung in Deutschland beauftragen. Sie können sich vor dem deutschen Familiengericht nur durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Der Rechtsanwalt wird Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen und Sie im mündlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht persönlich vertreten. Sollte Ihr Anwalt verhindert sein, wird er für eine Vertretung sorgen.

Wie sollte ich meine Scheidung abwickeln?

Sie sollten Ihre Scheidung möglichst im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abwickeln und als einvernehmliche Scheidung betreiben. Ihr Ehepartner muss verstehen, dass das deutsche Scheidungsrecht darauf abstellt, dass jeder Ehepartner gleiche Rechte und Pflichten hat. Auch nach der Scheidung muss sich ein Ehepartner solidarisch verhalten und den anderen notfalls mit Unterhalt unterstützen.

Sollte Ihre Scheidung nicht einvernehmlich möglich sein, laufen Sie auf eine streitige Scheidung hinaus. Streitige Scheidungen verursachen hohe Gebühren für Gerichte und Anwälte. Sie wissen nicht, wie Ihr Scheidungsverfahren letztlich ausgeht. Sie müssen damit rechnen, dass sich Ihr Scheidungsverfahren möglicherweise über Monate oder gar Jahre hinweg zieht. Sie sind also gut beraten, Ihre Scheidung einvernehmlich abzuwickeln.

Eine einvernehmliche Scheidung ist im Sinne beider Ehegatten nur von Vorteil.

Schaubild:
Eine einvernehmliche Scheidung ist im Sinne beider Ehegatten nur von Vorteil.

Gut zu wissen:

Die einvernehmliche Scheidung hat zudem den Vorteil, dass Sie nur einen Rechtsanwalt benötigen und auch nur einen Rechtsanwalt bezahlen müssen. Ihr Ehepartner stimmt Ihrem Scheidungsantrag zu und braucht dafür keinen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen und auch nicht zu bezahlen. Somit ist die einvernehmliche Scheidung der kostengünstigste und zuverlässigste Weg, Ihre Scheidung abzuwickeln.

Wie kann ich Scheidungsfolgen regeln?

Gelingt es Ihnen, Ihre Scheidung einvernehmlich abzuwickeln, sollten Sie eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die mit Ihrer Trennung und Scheidung verbundenen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Eherecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ergeben.

Praxisbeispiel:

Sie sprechen sich ab, dass Ihr gemeinsames Kind in Ihrem Haushalt lebt. Während Sie überwiegend das Sorgerecht ausüben, gewähren Sie Ihrem Ex-Ehepartner ein angemessenes Umgangsrecht mit dem Kind.

Was ist eine Online-Scheidung?

Vor allem dann, wenn Sie Ihre einvernehmliche Scheidung ermöglichen, können Sie Ihre Scheidung online in die Wege leiten und als Online-Scheidung abwickeln. Mit der Online-Scheidung ersparen Sie sich den Weg in die Kanzlei eines Anwalts und brauchen auch keinen Rechtsanwalt zu recherchieren. Sofern Sie die vorteilhaften Dienstleistungen eines Scheidungsservice in Anspruch nehmen, können Sie sich einen im Familienrecht kompetenten Rechtsanwalt vermitteln lassen. Sie kommunizieren mit diesem Rechtsanwalt soweit als möglich und nach Bedarf fernmündlich. Im günstigsten Fall genügt es, wenn Sie in Begleitung Ihres Rechtsanwalts den mündlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht wahrnehmen.

Wieso Sie sich für eine Online-Scheidung entscheiden sollten

Schaubild:
Wieso Sie sich für eine Online-Scheidung entscheiden sollten.

Gut zu wissen:

Ihre Ehe wird in einem mündlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht geschieden. Dazu werden Sie vom Gericht persönlich geladen. Sie müssen in Begleitung Ihres Rechtsanwalts vor dem Familiengericht persönlich erscheinen. Sie müssen dem Richter die Frage beantworten, ob Sie wirklich geschieden werden wollen und ob die mit Ihrer Scheidung verbundenen Scheidungsfolgen geregelt sind.

Fazit

Da Ihre Scheidung aufgrund Ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit einen „Auslandsbezug“ hat, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Es ist wichtig, dass Sie von vornherein in die richtige Richtung gehen und keinen Weg einschlagen, der zu Ihrem Nachteil ist.

Autor:  Volker Beeden

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