Scheidung von türkischen Staats­bürgern, die in Deutschland leben

Wie werde ich geschieden, wenn ich als türkischer Staatsangehöriger in Deutschland lebe?

Sie und Ihr Ehepartner sind türkische Staatsbürger und leben in Deutschland. Sie wünschen die Scheidung. Jetzt fragen Sie sich, ob Sie Ihre Scheidung in der Türkei oder in Deutschland abwickeln sollten und nach welchem Rechtssystem Ihre Scheidung durchgeführt wird. Um es vorweg zu nehmen: Ihre Heirat war einfach. Ihre Scheidung wird etwas schwieriger. Dies hängt damit zusammen, dass Ihre Scheidung Auslandsbezug hat und eine internationale Scheidung darstellt. Dennoch haben Sie keinen Grund zur Sorge. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Scheidung so einfach wie möglich herbeiführen.

Das Wichtigste

  • Sie können sich auch als türkische Staatsbürger in Deutschland scheiden lassen. Die deutschen Familiengerichte sind zuständig und führen Ihre Scheidung nach deutschem Recht durch.
  • Sind Sie beide türkische Staatsangehörige und haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, werden Sie in Deutschland problemlos nach deutschem Scheidungsrecht geschieden.
  • Gleiches gilt, wenn Ihr Ehepartner vor weniger als einem Jahr in die Türkei zurückgekehrt ist.
  • Ist der Ehepartner vor mehr als einem Jahr in die Türkei zurückgekehrt, können Sie trotzdem in Deutschland die Scheidung beantragen. Dazu sollten Sie in einer Rechtswahl ausdrücklich vereinbaren, dass Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abgewickelt wird.
  • Kommen Sie aus der Türkei und haben die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, gilt ausnahmslos deutsches Recht. Sie werden in Deutschland problemlos geschieden.

Wir sind Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund. Wie verläuft unsere Scheidung?

Leben Sie in Deutschland und haben die deutsche Staatsangehörigkeit, spielt Ihr türkischer Migrationshintergrund keine Rolle. Für Ihre Scheidung sind die deutschen Gerichte zuständig. Ihre Scheidung beurteilt sich ausschließlich nach deutschem Scheidungsrecht.

Gut zu wissen:

Sie können keine sogenannte „Rechtswahl“ treffen und darin im gegenseitigen Einvernehmen etwa vereinbaren, dass das deutsche Gericht Ihre Scheidung nach türkischem Recht abwickeln soll. Da Sie deutsche Staatsangehörige sind und in Deutschland leben, ist eine solche Rechtswahlmöglichkeit ausgeschlossen (Art 5 Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010).

Ich habe sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit. Kann ich mich in Deutschland scheiden lassen?

Sind Sie im Besitz der deutschen als auch der türkischen Staatsangehörigkeit und leben in Deutschland, werden Sie von einem deutschen Familiengericht nach deutschem Recht geschieden. Ihre Rechtsstellung als deutscher Staatsangehöriger ist gegenüber Ihrer türkischen Staatsangehörigkeit insoweit vorrangig (Art. 5 EGBGB.). Da Sie in Deutschland leben, tritt Ihre türkische Staatsbürgerschaft in den Hintergrund.

Können wir uns in Deutschland scheiden lassen, obwohl wir in der Türkei geheiratet haben?

Der Ort, wo Sie geheiratet haben, spielt keine Rolle. Sie können sich in Deutschland scheiden lassen, auch wenn Sie in der Türkei geheiratet haben. Ihre Eheschließung wird grundsätzlich in Deutschland anerkannt. Um Ihre Scheidung zu erreichen, benötigen Sie ein Dokument, das Ihre Eheschließung in der Türkei bestätigt.

Gut zu wissen:

Die Heiratsurkunde sollte möglichst von einem deutschen öffentlich vereidigten oder anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt sein.

Können wir uns als türkische Staatsangehörige in Deutschland scheiden lassen?

Sind Sie beide türkische Staatsangehörige oder ist ein Ehepartner türkischer und der andere deutscher Staatsangehöriger, ist die Frage zu beantworten, welches Gericht für Ihre Scheidung in Deutschland zuständig ist und nach welchem Recht sich Ihre Scheidung richtet. Die Frage begründet sich daraus, dass zwei Rechtssysteme aufeinandertreffen. Es gilt, die Tatsache, dass Sie türkische Staatsangehörige sind, mit der Tatsache, dass Sie in Deutschland leben und hier geschieden werden wollen, in Einklang zu bringen. Es handelt sich also um eine internationale Scheidung oder eine Scheidung mit Auslandsbezug. Das Gesetz unterscheidet mehrere Lebenssituationen.

So verläuft Ihre Scheidung, wenn Sie diese nach dem deutschen Recht abwickeln.

Schaubild:
So verläuft Ihre Scheidung, wenn Sie diese nach dem deutschen Recht abwickeln.

Sie sind beide türkische Staatsangehörige und leben in Deutschland

Leben Sie beide als türkische Staatsangehörige in Deutschland, ist allein entscheidend, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ihre Scheidung ist in Deutschland dann problemlos möglich (Art 8 Alt. a Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010). Ihre Scheidung wird im Regelfall nach deutschem Scheidungsrecht abgewickelt.

Sie können den Scheidungsantrag nur bei demjenigen Amtsgericht stellen, in dessen Bezirk Sie beide Ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt (z.B. Hamburg) oder Sie allein Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Lebt in Ihrem Haushalt ein gemeinsames Kind, ist auf jeden Fall das Amtsgericht vorrangig zuständig, wo Sie mit Ihrem Kind wohnen (§ 122 FamFG.).

In Deutschland wird Ihre Scheidung in einem nicht öffentlichen Scheidungstermin vor einem Familiengericht abgewickelt.

In Deutschland wird Ihre Scheidung in einem nicht öffentlichen Scheidungstermin vor einem Familiengericht abgewickelt.

Bei den Amtsgerichten gibt es spezielle Familiengerichte. Die Familiengerichte führen die Scheidung durch. Das Familiengericht ist mit einem Richter besetzt. Der mündliche Scheidungstermin vor dem Gericht ist nicht öffentlich. Nur der Richter, die beiden Ehepartner und deren Anwälte nehmen an der Verhandlung teil. Führen Sie die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen durch, ist nur derjenige Anwalt anwesend, der den Scheidungsantrag für einen Ehepartner gestellt hat. Der andere Ehepartner, der dem Scheidungsantrag zustimmt, braucht sich anwaltlich nicht vertreten zu lassen.

Gut zu wissen:

Das Gesetz gewährt die Möglichkeit, dass Sie in einer sogenannten Rechtswahl vereinbaren, dass Ihre Scheidung in Deutschland nach türkischem Recht abgewickelt werden soll.

Sie leben in Deutschland, während Ihr Ehepartner im letzten Jahr in die Türkei gezogen ist

Auch wenn Ihr Ehepartner in die Türkei gezogen ist, können Sie sich hier in Deutschland scheiden lassen. Das deutsche Familiengericht ist für Ihre Scheidung zuständig, weil und solange Sie selbst in Deutschland Ihren gewöhnlichen Aufenthalt beibehalten. Das Familiengericht ist erst recht zuständig, wenn Sie mit Ihrem Kind in Deutschland wohnen. Voraussetzung ist aber, dass Ihr Ehepartner erst im letzten Jahr in die Türkei zurückgekehrt und seitdem nicht mehr als ein Jahr vergangen ist (Art 8 Alt. b Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010).

Gut zu wissen:

Sie könnten in diesem Fall auch in einer sogenannten Rechtswahl vereinbaren, dass das deutsche Familiengericht Ihre Scheidung nach türkischem Recht abwickeln soll.

Sie leben in Deutschland, während Ihr Ehepartner vor mehr als einem Jahr in die Türkei gezogen ist

Ist Ihr Ehepartner vor mehr als einem Jahr in die Türkei zurückgekehrt, während Sie in Deutschland verblieben sind, können Sie sich trotzdem in Deutschland scheiden lassen. Das Problem dabei ist, dass das deutsche Familiengericht in diesem Fall das türkische Recht anwenden und Ihre Scheidung nach türkischem Recht durchführen müsste (Art 8 Alt. c Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010).

Gut zu wissen:

Es ist schwierig und oft kaum praktikabel, wenn ein deutsches Familiengericht ausländisches Recht anwenden muss. Sie können dieses Problem vermeiden, indem Sie in einer sogenannten Rechtswahl vereinbaren, dass das deutsche Familiengericht Ihre Scheidung nach deutschem Recht abwickeln soll.

Gilt für unsere Scheidung deutsches oder türkisches Scheidungsrecht?

Mithilfe der Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 soll ein gewisser Grad an Einheitlichkeit erreicht werden, um so internationale Scheidungsprozesse zu erleichtern.

Mithilfe der Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 soll ein gewisser Grad an Einheitlichkeit erreicht werden, um so internationale Scheidungsprozesse zu erleichtern.

Die Europäische Union ist bemüht, auch das Scheidungsrecht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Maßgebend dafür ist die „Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010“. Auch wenn diese Verordnung nur in einer Reihe von Mitgliedstaaten der Europäischen Union Geltung hat, wird sie wegen ihrer ausdrücklich anerkannten „universellen“ Geltung auch auf Staatsangehörige anderer Staaten angewendet (Art 4 Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010). Die Verordnung kommt also auch für türkische Staatsangehörige zur Geltung, die sich in Deutschland scheiden lassen.

Was bedeutet es, eine Rechtswahl zu treffen?

In der Verordnung ist die Möglichkeit der Rechtswahl vorgesehen. Rechtswahl bedeutet, dass Sie im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner vereinbaren können, ob Sie Ihre Scheidung nach deutschem oder nach türkischem Recht abwickeln wollen. Anderes Recht, beispielsweise russisches, französisches oder englisches Recht könnten Sie hingegen nicht vereinbaren.

In welchen Fällen sollte ich eine Rechtswahl treffen?

Eine Rechtswahl ist nur in bestimmten Fällen wichtig. Sie spielt keine Rolle, wenn Sie und Ihr Ehepartner nach wie vor Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder Ihr Ehepartner vor weniger als einem Jahr in die Türkei zurückgegangen ist. In all diesen Fällen gilt deutsches Scheidungsrecht. Eine ausdrückliche Rechtswahl, in der Sie deutsches Scheidungsrecht vereinbaren, erübrigt sich.

Möchten Sie sich in Deutschland scheiden lassen, so empfiehlt sich stets das deutsche Recht zu wählen.

Möchten Sie sich in Deutschland scheiden lassen, so empfiehlt sich stets das deutsche Recht zu wählen.

Eine Rechtswahl empfiehlt sich nur dann, wenn Sie in Deutschland leben und Ihr Ehepartner vor mehr als einem Jahr in der Türkei zurückgezogen ist. In diesem Fall käme von Gesetzes wegen tatsächlich türkisches Scheidungsrecht zur Anwendung (Art 8 Alt. c Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010). Möchten Sie die damit verbundenen Probleme vermeiden, sollten Sie mit Ihrem Ehepartner eine Rechtswahl treffen. In dieser Rechtswahl vereinbaren Sie, dass Ihre Scheidung nach deutschem Recht abgewickelt wird.

Gut zu wissen:

Möchten Sie eine Rechtswahl treffen, müssen Sie eine Hürde überwinden. Ihre Rechtswahl muss nämlich notariell beurkundet werden (Art 7 Abs. IV Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010, Art. 46e EGBGB.). Da sich Ihr Ehepartner in der Türkei aufhält, könnte die Beurkundung schwierig werden. Sie sollten Ihren Ehepartner dann darauf hinweisen, dass er die Beurkundung in einem deutschen Konsulat vornehmen lassen kann. Alternativ beurkundet er sie, wenn er wieder in Deutschland ist.

Warum sollten wir in einer Rechtswahl deutsches Scheidungsrecht wählen?

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Scheidung in Deutschland nach Möglichkeit nach deutschem Scheidungsrecht durchzuführen. Dafür gibt es verschiedene Gründe:

  • Möchten Sie wegen Ihrer einvernehmlichen Scheidung keine Trennungszeit einhalten, müssen Sie nach türkischem Recht einen Sühneversuch durchführen.
  • Das türkische Recht verlangt zwingend eine Regelung der elterlichen Sorge.
  • Ist Ihre Scheidung streitig, verlangt das türkische Recht, dass Sie nachweisbar begründen, warum die Fortführung Ihrer Ehe keine Aussichten hat. Trifft Sie die alleinige Schuld an der Zerrüttung Ihrer Ehe, können Sie sich nicht auf die Zerrüttung Ihrer Ehe berufen.
  • Die Ehefrau kann einer Scheidung widersprechen, wenn das Verschulden des Ehepartners, der die Scheidung beantragt, an der Zerrüttung der Ehe überwiegt. Der Widerspruch ist auch dann möglich, wenn Ihre Ehe voraussichtlich nicht wiederhergestellt werden kann.
  • Das türkische Recht kennt keinen Versorgungsausgleich.
  • Muss das deutsche Familiengericht türkisches Recht anwenden, müssen Sie damit rechnen, dass sich der Verfahrenswert um 20 % erhöht und Sie somit wesentlich höhere Gebühren für Gericht und Anwälte bezahlen müssen.

Wird meine Scheidung in Deutschland auch in der Türkei anerkannt?

Ihre Scheidung in Deutschland muss in der Türkei ausdrücklich anerkannt werden. Ihre Ehe gilt in der Türkei erst dann als geschieden, wenn die Scheidung in das türkische Personenstandsregister eingetragen wurde. Solange die Eintragung nicht erfolgt ist, gelten Sie in der Türkei nach wie vor als verheiratet. Problematisch wird dies, wenn ein Ehepartner in der Türkei neu heiraten möchte und ihm wegen der noch bestehenden Ehe das Ehefähigkeitszeugnis verweigert wird. Als Problem kann sich auch das Erbrecht erweisen. Ist Ihre deutsche Scheidung in der Türkei nicht anerkannt, erbt der in Deutschland lebende und überlebende Ehepartner als Miterbe Ihren Nachlass. Die Erben hätten dann die Aufgabe, Ihre Scheidung in Deutschland in der Türkei anerkennen zu lassen.

Gut zu wissen:

Nach türkischem Recht sollte die Anerkennung Ihrer Scheidung in Deutschland ohne größere Probleme möglich sein. Die Anerkennung ausländischer gerichtlicher Entscheidungen stößt eigentlich nur noch bei Verstößen gegen das türkische „ordre public“ auf Probleme (Art. 58 Abs. 1, 54 c tlPRG.). Das bedeutet, dass Ihre Scheidung allenfalls dann nicht anerkannt wird, wenn das Verfahren in eklatanter Art und Weise gegen türkische Rechtsgrundsätze verstößt.

Was sollte ich wissen, wenn ich in Deutschland meine Scheidung beantrage?

Für Ihre Scheidung in Deutschland gelten folgende Vorgaben:

  • Sie müssen einen Rechtsanwalt beauftragen. Nur ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt kann Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Sie können also keinen Rechtsanwalt in der Türkei mit Ihrer Scheidung in Deutschland beauftragen.
  • Ihre Ehe wird in Deutschland geschieden, wenn Sie ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben und Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zustimmt.
  • Möchte sich Ihr Ehepartner nicht scheiden lassen, werden Sie in Deutschland trotzdem geschieden, wenn Sie drei Jahre getrennt voneinander gelebt haben. Dann kann Ihr Ehepartner die Scheidung nicht mehr verhindern.
  • Der Gesetzgeber fördert die einvernehmliche Scheidung. In diesem Zusammenhang braucht nur derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der andere Ehepartner stimmt diesem Scheidungsantrag zu. Dafür benötigt er keinen Rechtsanwalt. Die einvernehmliche Scheidung ist also der optimale Weg, Ihre Scheidung ohne viel Geld, Zeit und Mühe durchzuführen.
  • Möchten Sie eine Scheidungsfolge regeln, sollten Sie eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehepartner verhandeln und möglichst schriftlich zu Papier bringen oder notariell beurkunden lassen. Ein beispielhafter Fall wäre, dass Sie ein gemeinsames Kind haben und klarstellen möchten, dass das Kind auch künftig bei Ihnen in Deutschland leben soll.
  • Ihre einvernehmliche Scheidung können Sie auch als Online-Scheidung in die Wege leiten. Es kann vorteilhaft sein, wenn Sie dazu die Dienstleistungen eines Scheidungsservice in Anspruch nehmen. Sie ersparen sich dann die oft mühevolle Suche nach einem Rechtsanwalt und haben kein Risiko, dass Sie möglicherweise den falschen Rechtsanwalt mit Ihrer Scheidung beauftragen.

Fazit

Wenn Sie den Text jetzt durchgelesen haben, werden Sie vielleicht das Gefühl haben, nicht alles verstanden zu haben. Der Grund dafür ist, dass der Text eine ganze Reihe unterschiedlicher Lebenssachverhalte aufgreift und jeweils erklärt, wie die Scheidung zu handhaben ist. Da Ihr eigener Lebenssachverhalt konkret ist, ist es in der Praxis viel einfacher, den Rahmen für Ihre Scheidung zu bestimmen. Lassen Sie sich dazu frühzeitig anwaltlich beraten.

Autor:  Volker Beeden

vg-wort

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!