Scheidung in Italien

Zuständigkeit:
Der beklagte Ehepartner hat einen Wohnsitz in Italien oder hält sich dort dauerhaft auf.

Scheidungs-Voraussetzungen:
Wehrt sich ein Partner gegen die Scheidung, kann die notwendige Trennungszeit bis zu sieben Jahre betragen.

Finanzielle Unterstützung:
Unterhalt kann wegen liederlichem oder verwerflichem Verhalten gekürzt werden. Über den Unterhalt wird faktisch das Verschuldensprinzip eingeführt. Besonderheit: Nach der Scheidung kann jeder Gatte Beträge zurückfordern, die nicht für den laufenden Unterhalt der Familie und Vermögenslasten (Kredite) benötigt wurden. Erst danach wird das Vermögen - wie in einer Gütergemeinschaft - hälftig geteilt.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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