Scheidung in Kroatien

Zuständigkeit:
Die internationale Zuständigkeit der kroatischen Gerichte besteht dann, wenn beide Parteien oder zumindest die beklagte Partei kroatischer Staatsangehörigkeit ist oder beide Parteien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Kroatien haben. Weitere Zuständigkeiten können sich aufgrund einer gestaffelten Prüfung ergeben. Sind beide kroatischer Staatsangehörigkeit, haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt aber in Deutschland, sind die deutschen Gericht zuständig, die Scheidung findet aber unter Anwendung kroatischem Rechts statt. Sind die Parteien verschiedener Staatsangehörigkeit muss die Rechtsanwendung im Einzelnen geprüft werden.

Scheidungs-Voraussetzungen:
Die Ehescheidung kann beantragt werden entweder durch Klage eines Ehegatten oder durch einvernehmlichen Antrag beider Ehegatten. Die Ehe wird geschieden, wenn entweder feststeht, dass die ehelichen Beziehungen schwer und dauerhaft gestört sind, oder wenn seit Beendigung der Ehegemeinschaft ein Jahr vergangen ist, oder wenn beide Ehegatten die Ehescheidung einvernehmlich beantragen. Dem Ehescheidungsverfahren muss ein Schlichtungsverfahren vorangehen. Die Verpflichtung hierzu entfällt lediglich, wenn der Aufenthalt des anderen Ehegatten mindestens sechs Monate unbekannt ist. Für die Durchführung dieses Schlichtungsverfahren ist nach kroatischem Recht das Zentrum für Sozialfürsorge zuständig, in Deutschland wird dies mangels einem entsprechenden förmlichen Verfahren durch das Gericht im Rahmen einer Güteverhandlung durchgeführt.

Finanzielle Unterstützung:
Sowohl der Ehegatte als auch die Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsansprüche. Diese können zeitlich befristet werden. Das eheliche Güterrecht ist nach kroatischem Recht die Errungenschaftsgemeinschaft.

Kundenmeinungen

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Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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