
Scheidung in Luxemburg
Zuständigkeit:
Den Scheidungsantrag stellt ein luxemburgischer Staatsbürger oder das Großherzogtum ist Wohnsitz des Beklagten.
Scheidungs-Voraussetzungen:
Nach dreijähriger Trennung gilt die Ehe als zerrüttet und wird auch auf den Antrag eines Partners geschieden. Ist ein Partner geisteskrank, kann er nach fünf Jahren schuldhaft geschieden werden.
Finanzielle Unterstützung:
Bei einer schuldhaften Scheidung - Misshandlungen oder schwere Kränkungen - kann der Richter den Unterhalt kürzen.
Kundenmeinungen
Hans Peter J.,
So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,
Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,
Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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