Scheidung in Luxemburg

Zuständigkeit:
Den Scheidungsantrag stellt ein luxemburgischer Staatsbürger oder das Großherzogtum ist Wohnsitz des Beklagten.

Scheidungs-Voraussetzungen:
Nach dreijähriger Trennung gilt die Ehe als zerrüttet und wird auch auf den Antrag eines Partners geschieden. Ist ein Partner geisteskrank, kann er nach fünf Jahren schuldhaft geschieden werden.

Finanzielle Unterstützung:
Bei einer schuldhaften Scheidung - Misshandlungen oder schwere Kränkungen - kann der Richter den Unterhalt kürzen.

Kundenmeinungen

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Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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