
Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine Form des Zusammenlebens, die lange vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und damit nicht anerkannt war.
Erst in den letzten Jahren passt sich der Gesetzgeber der seit einigen Jahrzehnten stattfindenden Entwicklung an, dass immer mehr Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften zusammenleben. So ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft heute in einigen Gesetzen ( § 122 BSHG; § 194 SGB III, § 5 BErzGG, § 18 WohnGG) bereits ausdrücklich erwähnt.
Für die Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es keinen Rechtsakt wie bei Eingehung der Ehe oder der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.
Die Beziehung der beiden Lebensgefährten einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft beruht auf dem freien Willen der Partner. Da die Ehegatten gerade keine rechtliche Verantwortung füreinander übernehmen wollen, wie das bei der Ehe der Fall ist, gesteht der Gesetzgeber nichtehelichen Lebensgefährten auch weniger Rechte.
Weitere Informationen zum Thema:
- Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Wann besteht eine nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Welche Unterschiede gibt es zur Ehe
- Wer hat das Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern
- Kann ich meinen Lebensgefährten in meiner Mietwohnung mit aufnehmen?
- Gibt es auch Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften in anderen Ländern
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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