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Welche Unterschiede gibt es zur Ehe?

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft weist mit der Ehe weitgehende Ähnlichkeiten auf, unterscheidet sich von dieser aber durch den Mangel an der Form.

Allein an die rechtlich wirksame Eheschließung knüpft der Gesetzgeber allerdings diverse Pflichten, aber auch Rechte.

Solange eine Ehe in der im Gesetz vorgesehenen Form vor dem Standesamt nicht geschlossen ist, liegt nur eine nichtehelichen Lebensgemeinschaft vor.

Bei der Ehe sind die Ehegatten verpflichtet, füreinander einzustehen. Hieraus resultieren während der Ehe und im Ausnahmefall auch nach der Ehe Unterhaltspflichten.

Während der Ehe erwerben die Ehegatten häufig gemeinsame Hausratsgegenstände, die nach der Trennung untereinander aufgeteilt werden müssen.

Sofern die Ehegatten während der Ehe keinen Ehevertrag geschlossen haben, muss im Zuge der Scheidung das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Ehegatten ausgeglichen werden. Weiterhin sind auch die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten mit der Scheidung auszugleichen.

Viele Eheleute haben gemeinsam Versicherungen (Familienversicherungen) abgeschlossen.

Die Eheleute haben untereinander ein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht, welches erst mit der Scheidung entfällt.

Sämtliche Kinder, die in der Ehe geboren wurden, gelten automatisch als Kinder der Ehegatten, auch wenn sie biologisch gar nicht vom Ehemann abstammen. Er hat auch ohne Einwilligung der Mutter und gerichtliches Verfahren das Sorgerecht für die Kinder, hat ein Umgangsrecht und muss für diese Unterhalt zahlen.

Der eine Ehegatte kann in geringem Umfang auch für den anderen Ehegatten Einkäufe tätigen, ohne dass dieser es weiß.

Daneben hat die Eheschließung auch erhebliche Auswirkungen im Mietrecht und im Ausländerrecht.

Bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es diese ganzen Rechte und Pflichten nicht. Viele der oben genannten Rechtsfolgen können auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft eintreten, wenn die Lebenspartner untereinander Verträge abschließen und Testamente machen.

Solange die Lebenspartner nur zusammenleben, haben sie keinerlei Rechte und Pflichten untereinander.

Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, so muss nach dem Eheschließungsstatut überprüft werden, ob eine wirksame Eheschließung vorliegt oder mangels wirksamer Eheschließung die Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.

 

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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