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Begründung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft

Obwohl diese Möglichkeit bereits von 12.500 Paaren genutzt wird, haben sich die einzelnen Bundesländer noch nicht auf einige einheitliche Regelung geeinigt, wer für die Heirat von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern zuständig sein soll.

In Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind die Standesämter für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständig.

In Bayern, Sachsen und Thüringen sind nicht die Standesämter, sondern die Regierungspräsidien, das Landesverwaltungsamt und in Bayern die Notare zuständig.

Um Antworten auf erste Fragen bezüglich der Begründung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft zu bekommen, dürfen wir Sie bitten, hier auszuwählen:

  • Wann besteht eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft?
  • Welche Unterschiede gibt es zur Ehe?
  • Welche gegenseitigen Rechte und Pflichten gibt es?
  • Wer hat das Sorgerecht bei Kindern?
  • Kann ich meinen Lebenspartner ohne Zustimmung des Vermieters in meine Mietwohnung einziehen lassen?

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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