
Wie hoch sind die Scheidungskosten?
Die Gerichtskosten sind in der Kostenordnung, die Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und werden vom Gericht festgesetzt.
Die Höhe aller Kosten und Gebühren im rechtlichen Bereich richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert des Verfahrens.
Der Gegenstandswert eines Scheidungsverfahrens errechnet sich aus dem in den letzten drei Monaten vor Einreichung des Scheidungsantrages erzielten Nettoeinkommen beider Ehegatten. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind ist ein Betrag von 250 € abzuziehen.
Zum Nettoeinkommen zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung sowie einmalige Zahlungen des Arbeitgebers wie z.B. 13. Monatsgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Steuerrückerstattungen etc.
Praxisbeispiel:
Anna Olbricht und Ferdinand Olbricht wollen sich scheiden lassen. Anna Olbricht hat in den letzten Monaten monatlich netto 1.100 € netto verdient. Ferdinand Olbricht verdiente in den letzten drei Monaten monatlich 2.000 € netto. Weitere Einkünfte haben die beiden Ehepartner nicht. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen.
Gehalt Anna Olbricht: In den letzten drei Monaten:
| monatlich netto 1.100 € 1.100 € x 3 = 3.300 €
|
Gehalt Ferdinand Olbricht: In den letzten drei Monaten: | monatlich netto 2.000 € 2.000 € x 3 = 6.000 € |
Beide Ehegatten haben in den letzten Monaten zusammen 9.300 € netto verdient.
Dieser Betrag stellt den Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens dar, nach dem sich die Rechtsanwaltskosten, die Notarkosten und die Gerichtskosten bemessen.
Der Gegenstandswert beträgt mindestens 2.000 € und höchstens 1 Million €.
Dieser Gegenstandswert gilt jedoch nur für die Scheidung selbst. Für jede weitere Angelegenheit, die vor Gericht oder außergerichtlich geregelt wird, gibt es einen eigenen Gegenstandswert und damit eigene Gebühren und Kosten.
Expertentipp:
Bei einer Ehescheidung ist es sinnvoll - wenn noch andere Dinge zu regeln sind - diese vor Gericht gemeinsam geltend zu machen. In diesem Fall bilden alle vor dem Gericht zu regelnden Angelegenheiten einen Verbund. Die Gegenstandswerte der Angelegenheiten, die im Verbund geltend gemacht werden, sind wesentlich geringer, als wenn die Angelegenheiten nachher separat geltend gemacht werden.
Da die Gebühren, je höher sie sind, nicht linear ansteigen, muss bei im Verbund geltend gemachten Angelegenheiten weniger Geld an Rechtsanwalt, Notar und Gericht gezahlt werden, als wenn diese Angelegenheiten getrennt von der Scheidung vor Gericht verhandelt werden.
Falls Ihnen vor Beantragung der Scheidung oder während das Scheidungsverfahren läuft, auffällt, dass eine Sache durch das Gericht mit Ihrem Ehegatten geklärt werden muss, so sollten Sie kurzfristig dieses Ihrem Rechtsanwalt mitteilen, damit dieser einen weiteren Antrag bei Gericht einreichen kann...
Praxisbeispiel:
Jutta Schreiber und Norbert Schreiben wollen sich scheiden lassen. Norbert Schreiber hat über seinen Rechtsanwalt bereits einen Scheidungsantrag stellen lassen. Norbert verdient monatlich 2.000 € netto, Jutta verdient 1.500 € netto. Kurz vor dem Scheidungstermin zerstreitet sich Jutta mit Norbert über die einzige gemeinsame Tochter Anna, weil Norbert einer wichtigen Therapie von Anna nicht zustimmt.Für das Gerichtsverfahren zur Ehescheidung entstehen folgende Kosten:
Zusammengerechnetes Nettoeinkommen beider Ehegatten der letzten drei Monate: | 10.500 €
|
abzüglich 250 € für Anna Streitwert: | 10.250 € |
Gerichtskosten: | 438 € |
Rechtsanwaltgebühren für einen Anwalt:
1,3 Verfahrensgebühr: | 683,80 € |
1,2 Terminsgebühr: | 631,20 € |
Auslagen: | 20,00 € |
Mwst. 19 %: | 253,65 € |
Gesamt: | 1.588,65 € |
Diese Kosten gelten nur für die Ehescheidung.
Wenn Jutta Schreiber das Sorgerecht für Ihre Tochter geltend machen will, ist es bezüglich der Kosten sinnvoll, wenn das Sorgerechtsverfahren zusammen mit der Ehescheidung geltend macht. Falls Jutta Schreiber wartet bis die Ehescheidung vollzogen wurde, so werden die Kosten für das separate Sorgerechtsverfahren teurer.
Kundenmeinungen
Haan
, 30.01.2012Toll, daß es einen solchen professionellen Service gibt. Ich werde Sie weiterempfehlen.
Westerkappeln
, 24.01.2012Ihr Service hat uns viel Zeit und Stress erspart.
Fulda
, 24.01.2012Unsere Scheidung zu 0% Finanzierung. Wo hätte ich das denn schon bekommen. Wirklich nicht zu toppen.
Passend zum Thema
Auch interessant
Scheidungs-informationen
für Sie!

