Erbrecht

Wenn zwei Menschen die Ehe miteinander schließen, haben sie nach dem Gesetz aus ein gegenseitiges Erbrecht. Dieses Erbrecht bleibt so lange bestehen, bis die Ehe geschieden wird oder die Ehegatten es per Ehevertrag bzw. Erbvertrag ausschließen.

Wenn die Eheleute gemeinsames Vermögen erworben haben, stellt sich immer die Frage, wer dieses Vermögen nach dem Tod der Ehegatten erben soll und ob nach dem Tod eines Ehegatten der andere Ehegatte frei über das Vermögen des anderen Ehegatten verfügen darf.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

Bewerten Sie diesen Artikel

Bewertung wird verarbeitet...
Bewertung: 5.00 von 5.
1 Bewertung(en)