Erbrecht
Wenn zwei Menschen die Ehe miteinander schließen, haben sie nach dem Gesetz aus ein gegenseitiges Erbrecht. Dieses Erbrecht bleibt so lange bestehen, bis die Ehe geschieden wird oder die Ehegatten es per Ehevertrag bzw. Erbvertrag ausschließen.
Wenn die Eheleute gemeinsames Vermögen erworben haben, stellt sich immer die Frage, wer dieses Vermögen nach dem Tod der Ehegatten erben soll und ob nach dem Tod eines Ehegatten der andere Ehegatte frei über das Vermögen des anderen Ehegatten verfügen darf.
Kundenmeinungen
Hans Peter J.,
So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,
Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,
Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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