
Was zählt zum Hausrat?
Die Eheleute schaffen während der Ehe meist eine ganze Menge gemeinsam an Gegenständen an, die sie zur Führung ihres Haushalts und zur Nutzung ihrer Wohnung benötigen.
Solange die Eheleute zusammen leben, gibt es meist keinen Streit darüber, wer die Haushaltswaage und wer den Fernseher benutzen darf. Nach einer Trennung, wenn die Eheleute die Gegenstände nicht mehr gemeinsam benutzen wollen, stellt sich allerdings die Frage, wer welchen Gegenstand bis zur Scheidung und danach benutzen und behalten darf.
Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die von den Ehegatten sowie ihren Kindern für die Wohnung, die Hauswirtschaft, die Freizeitgestaltung und das Zusammenleben der Familie benutzt wurden.
Für eine Aufteilung des Hausrats ist es nicht erheblich, wer die Anschaffung der Hausratsgegenstände finanziert hat.
Zum Hausrat gehören demnach alle Gegenstände, die der gemeinsamen Lebensführung dienen.
Hausrat ist z.B.
- Möbel;
- Geschirr;
- Unterhaltungselektronik, wie z.B. Fernseher, Musikanlage, DVD-Player etc.;
- Gemeinsame Wäsche, wie z.B. Bettwäsche, Handtücher etc.
- Sportgeräte;
- Kunstgegenstände, wie z.B. Gemälde, Plastiken, Skulpturen etc., die nicht aufgrund ihres Wertes im Safe lagern;
- Antiquitäten, die zur Ausschmückung der Familienwohnung dienen;
- Bücher;
- Familienfahrzeug zum Einkaufen, Kinder zur Schule bringen, Urlaubsfahrten);
- Wohnmobil oder Wohnwagen;
- Ferienhaus oder Zweitwohnung, wenn diese von beiden Ehegatten genutzt wurde;
- Haustiere
Nicht zum Hausrat zählen
- Luxusgegenstände, die nur als Kapitalanlage dienen und deshalb besonders sicher in einem Safe aufbewahrt werden z.B. Antiquitäten, wertvolle Gemälde, Teppiche, Porzellan;
- Persönliche Gegenstände eines Ehegatten, z.B. Kleidungsstücke, Schmuck, Versicherungsunterlagen, allein genutzter Pkw, Ausweise, Familienurkunden oder –andenken, Zeugnisse, Ausweise der Kinder, Musikinstrumente etc.;
- Gegenstände zur Berufsausübung eines Ehegatten z.B. Computeranlage, Berufskleidung, Fachbücher, Handwerkszeug, notwendiges Mobiliar des beruflich genutzten Arbeitszimmers;
- Dinge, die ein Ehegatte nach der Trennung für seinen gesonderten Haushalt erworben hat.
PRAXISBEISPIEL:
Susanne und Peter Stauber besitzen ein Gemälde von Dali. Dieses haben sie erworben, weil sie sich von ihm eine erhebliche Wertsteigerung versprechen. Damit das Bild nicht gestohlen wird, bewahren sie das Bild in einem Safe auf.
Da dieses Bild als Kapitalanlage dient, muss es bei einer Trennung der Ehegatten im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Hausrat sind nur solche Gemälde, die allein als Schmuck für die Wohnung gekauft werden.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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