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Wer bekommt den Hund nach der Scheidung?

Nun ermöglicht die Hausratsverordnung aber nicht (wie das beispielsweise in einem Umgangsrechtsverfahren mit einem Kind der Fall ist), dass einer Partei ein Umgangsrecht mit dem Hund eingeräumt wird, sondern es ist nur die strikte Zuweisung alleine an eine Partei möglich.

Unter welchen Kriterien trifft ein Gericht diese Entscheidung?

Ausschlaggebend sind verschiedene Kriterien, beispielsweise wer das Haustier bezahlt hat, wer vorwiegend mit dem Haustier spazieren gegangen ist, wer es zum Tierarzt gebracht hat, wer schwerpunktmäßig mit ihm gespielt und es gefüttert hat. Zu achten ist darauf, dass keiner dieser Umstände für sich allein ein eindeutiges und zwingendes Kriterium ist, da nur es als Teil der umfassenden Gesamtschau berücksichtigt werden kann. Dementsprechend wäre auch die Halterangabe für die Hundesteuer kein zwingendes Indiz, dieser Person den Hund zuzuweisen.

Rechtsanwalt Sebastian Windisch
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator

Sozius der Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch, Renz
Mainz / Frankfurt / Wiesbaden

Kundenmeinungen

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Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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