
Wie kann ich eine Vereinbarung über die Hausratsteilung treffen?
Für ein Hausratsteilungsverfahren ist es nicht notwendig, wenn sie das Gericht einschalten. Besser ist es, solange sie sich mit ihrem Ehegatten noch einigermaßen verständigen können, selbst eine Hausratsteilungsvereinbarung zu schließen.
Zur Vorbereitung der Hausratsteilung ist von den Ehegatten möglichst gemeinsam eine Inventarliste zu erstellen, welche Hausratsgegenstände vorhanden sind und wer welche Hausratsgegenstände erhalten soll. Die Ehegatten sollten darauf achten, dass die Gegenstände gleichmäßig zwischen den Ehegatten wertmäßig verteilt werden.
Die unstreitigen Gegenstände sollten so schnell wie möglich aufgeteilt werden.
Falls sie sich die Ehegatten über einige Gegenstände nicht einigen können, ist die Verteilung unter Berücksichtigung aller sonst aufgeteilten Gegenstände vorzunehmen.
EXPERTENTIPP:
Meist ist bei einem einverständlichen Hausratsverteilungsverfahren folgende Vorgehendweise anzuraten:
Einer der Ehegatten erstellt zwei Listen, auf den der Hausrat gleichmäßig verteilt ist. Anschließend gibt er beide Listen dem anderen Ehegatten, der sich eine Liste aussuchen darf. So ist gewährleistet, dass beide Ehegatten bei der Hausratsteilung nachgeben müssen und sie beide eine für alle akzeptable Regelung finden.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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