Rente

Jeder Mensch, der in Deutschland arbeitet, erwirbt zusammen mit seinem Arbeitslohn Rentenanwartschaften.
In einer Ehe entschließen sich die Ehegatten häufig nach einigen Jahren, eine Familie zu gründen. Um die Kinder zu betreuen, ist es in Deutschland üblich, dass einer der Ehegatten zumindest vorübergehend zu Hause bleibt und keiner Berufstätigkeit nachgeht.

In dieser Zeit erwirbt er nur sehr geringe Rentenanwartschaften, da die Kindererziehungszeiten erst seit kurzem zu einem geringen Teil berücksichtigt werden.

Der arbeitende Ehegatte hat somit die Chance, weiterhin Rentenansprüche für sich zu erwerben. Dagegen erwirbt der die Kinder betreuende Ehegatte nur in eingeschränktem Maße Rentenansprüche. Da die Entscheidung, Kinder zu bekommen, die Entscheidung von beiden Ehegatten ist, ist es nach allgemeinem Verständnis ungerecht, wenn nach einer Scheidung nur der immer berufstätige Ehegatte seine vollen Rentenansprüche behält und der die Kinder betreuende Ehegatte im Bezug auf seine Rentenansprüche einen Nachteil erleidet.
Deswegen hat der Gesetzgeber im Jahre 1977 einen Rentenausgleich, den Versorgungsausgleich, geschaffen.

Hierdurch werden, unabhängig davon, ob gemeinsame Kinder in der Ehe vorhanden sind und aus welchen Gründen ein Ehegatte nicht voll arbeiten konnte, die Rentenansprüche jedes einzelnen Ehegatten ermittelt und miteinander verglichen. Derjenige, der mehr Rentenansprüche erworben hat, muss einen Teil seiner Ansprüche an den anderen Ehegatten abgeben.
Das Thema Versorgungsausgleich ist sehr komplex und die Berechnung der einzelnen Werte häufig für den Laien kaum nachvollziehbar.

Kundenmeinungen

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Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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