
Kann eine Versorgungsausgleichsentscheidung abgeändert werden?
Eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich z.B. im Rahmen der Scheidung kann später abgeändert werden, wenn nach der Scheidung tatsächliche oder rechtliche Änderungen eingetreten sind. Auch Fehler, die bei der Auskunftserteilung der Versorgungsträger oder beim Familiengericht gemacht worden sind, können korrigiert werden.
Damit festgestellt werden kann, dass andere Werte für den Versorgungsausgleich maßgebend sind, müssen neue Auskünfte von allen Versorgungsträgern eingeholt und eine neue Gesamtbilanz erstellt werden.
Änderungen kommen insbesondere in folgenden Fällen in Betracht:
- Rechtsänderung durch Wegfall des örtlichen Sonderzuschlags für Beamte mit Wohnsitz in Berlin ab dem 01.01.1982;
- Neuberechnung des Ruhegehaltssatzes für Beamte seit dem 01.01.1992;
- Rechtsänderung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Änderung des SGB VI (durch Berücksichtigung schulischer Ausbildungszwecke und Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten);
- Rechtsänderung der betrieblichen Altersversorgung oder der Satzung der anderweitigen Versorgungsträger;
- Tatsächliche Änderung durch Ausscheiden eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis und damit Verlust der Beamtenversorgung sowie Nachversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung;
- Vorzeitiger Eintritt eines Beamten in den Ruhestand.
Themen im Ratgeber Rente
- Was ist der Versorgungsausgleich?
- Welche Arten der Altersvorsorge fallen in den Versorgungsausgleich?
- Welche Versorgungen sind vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen?
- Wie erfahre ich den augenblicklichen Stand meiner Rentenversicherung?
- Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?
- Kann eine Versorgungsausgleichs-entscheidung abgeändert werden?
- Wie wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsprozess vorgenommen?
- Wann ist der Versorgungsausgleich nicht durchzuführen?
- Wie kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?
- Wann ist der Versorgungsausgleich nicht durchzuführen
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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