Scheidung.de Arrow Scheidungs-Ratgeber Arrow Scheidungsrecht Arrow Rente Arrow Kann eine Versorgungsausgleichsentscheidung abgeändert werden?

Kann eine Versorgungsausgleichsentscheidung abgeändert werden?

Eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich z.B. im Rahmen der Scheidung kann später abgeändert werden, wenn nach der Scheidung tatsächliche oder rechtliche Änderungen eingetreten sind. Auch Fehler, die bei der Auskunftserteilung der Versorgungsträger oder beim Familiengericht gemacht worden sind, können korrigiert werden.

Damit festgestellt werden kann, dass andere Werte für den Versorgungsausgleich maßgebend sind, müssen neue Auskünfte von allen Versorgungsträgern eingeholt und eine neue Gesamtbilanz erstellt werden.

Änderungen kommen insbesondere in folgenden Fällen in Betracht:

  • Rechtsänderung durch Wegfall des örtlichen Sonderzuschlags für Beamte mit Wohnsitz in Berlin ab dem 01.01.1982;
  • Neuberechnung des Ruhegehaltssatzes für Beamte seit dem 01.01.1992;
  • Rechtsänderung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Änderung des SGB VI (durch Berücksichtigung schulischer Ausbildungszwecke und Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten);
  • Rechtsänderung der betrieblichen Altersversorgung oder der Satzung der anderweitigen Versorgungsträger;
  • Tatsächliche Änderung durch Ausscheiden eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis und damit Verlust der Beamtenversorgung sowie Nachversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung;
  • Vorzeitiger Eintritt eines Beamten in den Ruhestand.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

Bewerten Sie diesen Artikel

Bewertung wird verarbeitet...
Bisher noch keine Bewertung. Seien Sie der erste!