
Welche Versorgungen sind beim Versorgungsausgleich ausgeschlossen?
In der Praxis ist es häufig schwer zu differenzieren, ob eine private Lebensversicherung oder eine Renten- und Unfallversicherung in den Versorgungsausgleich fällt oder auf andere Weise ausgeglichen werden kann.
Vom Versorgungsausgleich sind folgende Versorgungen ausgeschlossen:
- Leistungen mit Entschädigungscharakter
Beim Versorgungsausgleich können keine Unfallrenten und Renten nach dem Bundesentschädigungs-, Lastenausgleichs- oder Bundesversorgungsgesetz geltend gemacht werden. Diese sind vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Die Versicherungen haben lediglich Entschädigungscharakter und sind nicht für eine sonstige Altersversorgung gedacht. - Lebensversicherungen auf Kapitalbasis
Lebensversicherungen auf Kapitalbasis sind nicht auf wiederkehrende Leistungen, sondern auf die Zahlung eines Einmalbetrages gerichtet. Da keine regelmäßigen Rentenzahlungen zu erwarten sind, sind diese Kapitallebensversicherungen vom Versorgungsausgleich ausgenommen. Der Wert, um den die Kapitallebensversicherung während der Ehe zugenommen hat, kann beim Zugewinnausgleich, also bei der Vermögensauseinandersetzung, berücksichtigt werden.
Eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht unterfällt nur dann dem Versorgungsausgleich, wenn der Versicherungsnehmer bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich von der Wahlmöglichkeit keinen Gebrauch macht.
Die Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht unterfällt dagegen nur dann dem Versorgungsausgleich, wenn das Rentenwahlrecht bis zur Stellung des Scheidungsantrages ausgeübt wird.
- Risikoversicherung
Risikoversicherungen, wie z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung, fallen nicht unter den Versorgungsausgleich, wenn bei Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten noch keine Leistungen gewährt wurden.
Themen im Ratgeber Rente
- Was ist der Versorgungsausgleich?
- Welche Arten der Altersvorsorge fallen in den Versorgungsausgleich?
- Welche Versorgungen sind vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen?
- Wie erfahre ich den augenblicklichen Stand meiner Rentenversicherung?
- Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?
- Kann eine Versorgungsausgleichs-entscheidung abgeändert werden?
- Wie wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsprozess vorgenommen?
- Wann ist der Versorgungsausgleich nicht durchzuführen?
- Wie kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?
- Wann ist der Versorgungsausgleich nicht durchzuführen
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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