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Brauche ich unbedingt einen Rechtsanwalt für die Scheidung?

Zumindest der Ehegatte, der die Scheidung einleiten will, braucht also einen Rechtsanwalt.

Der andere Ehegatte braucht nur dann einen Rechtsanwalt, wenn er selbst in dem Verfahren einen Antrag stellen möchte.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt. Obwohl dieser Rechtsanwalt nur einen der Ehegatten vertritt, besteht häufig zwischen den Ehegatten die Absprache, dass der andere Ehegatte sich hälftig an den Rechtsanwaltskosten beteiligt. Verpflichtet die Rechtsanwaltskosten zu zahlen, ist jedoch nur der Ehegatte, der diesem den Auftrag erteilt hat.

PRAXISBEISPIEL:
Juliane Hofmann und ihr Mann Stefan Hofmann wollen sich scheiden lassen. Sie haben alle Angelegenheiten im gegenseitigen Einvernehmen geregelt. Sie vereinbaren, dass nur ein Rechtsanwalt beauftragt werden soll. Beide wenden sich gemeinsam an einen Rechtsanwalt.

Der Rechtsanwalt weist die beiden Ehegatten darauf hin, dass er nach dem Gesetz nur einen von ihnen vertreten darf. Die Ehegatten entschließen sich, dass Juliane Hofmann den Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragen soll. Stefan Hofmann erklärt sich bereit, die Hälfte der Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Für einen Rechtsmittelverzicht, um die Scheidung sofort wirksam zu machen, kann ein Rechtsanwalt auf dem Gerichtsflur oder im Anwaltszimmer angesprochen werden.

Wenn der Rechtsanwalt bereit ist, den Rechtsmittelverzicht zu erklären, kann die Ehe sofort geschieden werden.

EXPERTENTIPP:
Auch wenn Sie sich mit Ihrem Ehegatten einig sind, sollten Sie überlegen, ob Sie sich nicht durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten oder zumindest beraten lassen.

Bei einer Scheidung sind viele Dinge zu berücksichtigen, die erhebliche finanzielle und persönliche Konsequenzen für Sie haben können. Der Rechtsanwalt, den Ihr Ehegatte beauftragt hat, wird nur die Interessen Ihres Ehegatten vertreten. Ihre eigenen Interessen werden nicht berücksichtigt.

Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ehegatten treten häufig erst während des Scheidungsverfahrens auf. Wenn die Ehegatten eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen haben und keine Rechtsanwälte in die Vertragsverhandlung miteinbezogen wurden, können die Interessen jedes Ehegatten nicht optimal berücksichtigt worden sein.

Der Notar, der die Vereinbarung beurkundet hat, ist zur Neutralität verpflichtet. Er hat kein Interesse, dass jeder Ehegatte das Bestmögliche erreicht, sondern dass die Ehegatten nur eine Vereinbarung nach Ihren Wünschen schließen. Die tatsächlichen Wünsche, die den Ehegatten möglicherweise selbst gar nicht offen bewusst sind, kann nur ein Rechtsanwalt ermitteln, der die Hintergründe der Wünsche versteht.

Wenn der Ehegatte, der den Scheidungsantrag gestellt hat, diesen Antrag wieder zurücknimmt, hat der andere Ehegatte, der keinen eigenen Rechtsanwalt hat, nicht die Möglichkeit, einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen. Die Ehe kann dann nicht geschieden werden.

Weitere Anträge in Unterhalts-, Sorgerecht-, Umgangsangelegenheiten etc. können nur durch einen eigenen Rechtsanwalt gestellt werden. 

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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