Welche Auswirkungen hat die Scheidung?

  • Ehegatten müssen nicht mehr füreinander aufkommen und keine Verantwortung mehr füreinander tragen;
  • Häufig muss zur Auszahlung des Zugewinns das erworbene Vermögen verkauft werden;
  • Die geschiedenen Ehegatten bekommen im Krankheitsfall in der Regel keine Auskunft mehr über den Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten;
  • Obwohl die Scheidung bereits vollzogen ist, haften beide Ehegatten weiterhin für gemeinsam aufgenommene Verbindlichkeiten, wie z.B. Tilgung und Zinsen beim Hauskauf, Darlehensabtragung etc.;
  • Trennungsunterhalt fällt weg; nur ausnahmsweise entsteht ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt; Kindesunterhalt ist an das Kind, vertreten durch die Mutter zu zahlen; die Unterhaltsverpflichtung nimmt ca. 35 - 55 % des Nettoeinkommens des berufstätigen Elternteils ein, wenn der andere Ehegatte die Kinder betreut;
  • Die Ehegatten werden als Ledige versteuert;
  • Sofern ein Ehegatte den Haushalt und die Kinder betreut hat, verringert sich die Finanzkraft des neuen Haushalts um ca. 23 %, da der berufstätige Ehegatte in der Regel nicht für beide Haushalte aufkommen kann;
  • Risiko des sozialen Abstiegs von Kindern;
  • Viele Geschiedene müssen zeitweise in psychiatrischen Kliniken oder ambulant behandelt werden;
  • Erzeugung eines hohen Aggressionspotentials durch Trennung und Scheidung;
  • Kontakt zwischen Kindern und dem nicht ständig betreuende Elternteil nimmt ab;
  • Ehegatten haben nicht selten Probleme mit den Selbstwertgefühlen. Es entwickeln sich psychische Probleme, die sich in einer Depression manifestieren können;
  • Risiko von Alkohol-, Medikamenten und Drogenmissbrauch;
  • Kinder tragen eine wesentlich höhere emotionale Belastung, da diese Ihre Eltern häufig auch emotional unterstützen müssen;
  • Mitversicherung in der Krankenversicherung des anderen Ehegatten entfällt;
  • Neuregelung bezüglich aller gemeinsamen Versicherungen erforderlich;
  • Ehegatten können unter Umständen ihren Ehenamen ändern;
  • Kinder, die nach der Scheidung geboren werden, gelten nicht mehr als Kind des geschiedenen Ehegatten;
  • Das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder bleibt bei dem Ehegatten bei dem sich die Kinder aufhalten;
  • Kinder müssen selbst auf Unterhalt klagen, werden aber durch den Elternteil vertreten, bei dem sie wohnen;
  • Umgangsrecht zu den Kinder muss geregelt sein; in der Regel nehmen die Umgangskontakte nach einer Scheidung jedoch erheblich ab; 

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

Bewerten Sie diesen Artikel

Bewertung wird verarbeitet...
Bisher noch keine Bewertung. Seien Sie der erste!