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Scheidungsrecht
Scheidungsrecht
Beide Ehepartner haben die deutsche Staatsangehörigkeit
Welche Auswirkungen hat die Scheidung
Welche Auswirkungen hat die Scheidung?
- Ehegatten müssen nicht mehr füreinander aufkommen und keine Verantwortung mehr füreinander tragen;
- Häufig muss zur Auszahlung des Zugewinns das erworbene Vermögen verkauft werden;
- Die geschiedenen Ehegatten bekommen im Krankheitsfall in der Regel keine Auskunft mehr über den Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten;
- Obwohl die Scheidung bereits vollzogen ist, haften beide Ehegatten weiterhin für gemeinsam aufgenommene Verbindlichkeiten, wie z.B. Tilgung und Zinsen beim Hauskauf, Darlehensabtragung etc.;
- Trennungsunterhalt fällt weg; nur ausnahmsweise entsteht ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt; Kindesunterhalt ist an das Kind, vertreten durch die Mutter zu zahlen; die Unterhaltsverpflichtung nimmt ca. 35 - 55 % des Nettoeinkommens des berufstätigen Elternteils ein, wenn der andere Ehegatte die Kinder betreut;
- Die Ehegatten werden als Ledige versteuert;
- Sofern ein Ehegatte den Haushalt und die Kinder betreut hat, verringert sich die Finanzkraft des neuen Haushalts um ca. 23 %, da der berufstätige Ehegatte in der Regel nicht für beide Haushalte aufkommen kann;
- Risiko des sozialen Abstiegs von Kindern;
- Viele Geschiedene müssen zeitweise in psychiatrischen Kliniken oder ambulant behandelt werden;
- Erzeugung eines hohen Aggressionspotentials durch Trennung und Scheidung;
- Kontakt zwischen Kindern und dem nicht ständig betreuende Elternteil nimmt ab;
- Ehegatten haben nicht selten Probleme mit den Selbstwertgefühlen. Es entwickeln sich psychische Probleme, die sich in einer Depression manifestieren können;
- Risiko von Alkohol-, Medikamenten und Drogenmissbrauch;
- Kinder tragen eine wesentlich höhere emotionale Belastung, da diese Ihre Eltern häufig auch emotional unterstützen müssen;
- Mitversicherung in der Krankenversicherung des anderen Ehegatten entfällt;
- Neuregelung bezüglich aller gemeinsamen Versicherungen erforderlich;
- Ehegatten können unter Umständen ihren Ehenamen ändern;
- Kinder, die nach der Scheidung geboren werden, gelten nicht mehr als Kind des geschiedenen Ehegatten;
- Das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder bleibt bei dem Ehegatten bei dem sich die Kinder aufhalten;
- Kinder müssen selbst auf Unterhalt klagen, werden aber durch den Elternteil vertreten, bei dem sie wohnen;
- Umgangsrecht zu den Kinder muss geregelt sein; in der Regel nehmen die Umgangskontakte nach einer Scheidung jedoch erheblich ab;
Kundenmeinungen
Hans Peter J.,
So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,
Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,
Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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