
Wie reiche ich die Scheidung ein?
Der Scheidungsantrag kann nicht selbst gestellt werden. Hierzu müssen Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen, der den Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht und dort beim Familiengericht einreicht.
Der Scheidungsantrag muss folgende Informationen enthalten, die der Rechtsanwalt, der Sie vertritt, von Ihnen erfragen muss:
Zunächst muss der Scheidungsantrag den Namen und die genaue Anschrift der Ehegatten enthalten.
Weiterhin muss die Scheidungsantragschrift einen Antrag enthalten, dass die Ehe geschieden werden soll. In dem Antrag muss dem Gericht mitgeteilt werden, wann und wo die Ehe geschlossen wurde.
Dem Ehescheidungsantrag ist eine Kopie der Heiratsurkunde beizufügen. Das Original der Heiratsurkunde muss im Scheidungstermin dem Scheidungsrichter vorgelegt werden.
Der Scheidungsantrag muss weiterhin Angaben darüber enthalten, ob gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind und ob bereits andere Familienrechtsverfahren vor einem anderen Gericht geführt werden.
Weiter muss das Gericht über die Scheidungsvoraussetzungen informiert werden, also darüber, ob die Ehegatten seit mindestens 1 Jahr getrennt leben, beide die Ehescheidung wollen und die Ehe zerrüttet ist.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss dem Gericht zudem mitgeteilt werden, dass sich die Ehegatten über die Scheidungsfolgen geeinigt haben.
In der Praxis verzichten viele Gerichte auf die Scheidungsfolgenvereinbarung.
EXPERTENTIPP:
Um zu verhindern, dass im Scheidungstermin noch die für eine Scheidung notwenigen Angelegenheiten geklärt werden müssen und die Eheleute im Scheidungstermin keine Einigung erzielen, sollten folgende Angelegenheiten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung frühzeitig geregelt werden:
- Elterliche Sorge
- Umgangsrecht zu den Kindern
- Kindesunterhalt (vollstreckbarer Titel notwendig)
- Ehegattenunterhalt (vollstreckbarer Titel notwendig)
- Rechtsverhältnisse um Ehewohnung (vollstreckbarer Titel notwendig)
- Aufteilung des Hausrats (vollstreckbarer Titel notwendig).
Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Scheidungstermin verschoben werden muss, da sich die Ehegatten nach dem Gesetz zuvor über die genannten Angelegenheiten einigen müssen.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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