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Mindestens ein Ehepartner hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit

Weiterhin leben derzeit auch viele Ehepartner anderer Nationalitäten in Deutschland, die aber beide demselben Herkunftsland entstammen.

Immer dann, wenn ein Deutscher mit einem ausländischen Staatsangehörigen verheiratet ist, zwei ausländische Staatsangehörige in Deutschland leben oder ein Deutscher mit einem ausländischen Staatsangehörigen im Ausland gelebt hat und nun in einem anderen europäischen Land lebt, stellt sich immer die Frage, ob überhaupt deutsches Recht für eine Scheidung anzuwenden ist.

Weiterhin stellt sich die Frage, wenn ausländisches Recht angewendet werden muss, ob die Scheidung dann auch nur im Ausland vorgenommen werden darf oder ob die Ehe nach ausländischem recht auch vor einem deutschen Gericht geschieden werden darf.

Um diese ersten Fragen zu beantworten, dürfen wir Sie bitten, hier auszuwählen:

Kundenmeinungen

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Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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