
Kann ich die Scheidung vor einem deutschen Gericht durchführen?
Wenn einer der Ehegatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder deutsche Eheleute ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, stellt sich immer folgende Frage:
Sind die deutschen Gerichte für eine Scheidung und die sonst zu regelnden Familiensachen überhaupt zuständig oder muss der Scheidungsantrag an ein Gericht im Ausland gestellt werden?
Hierzu wurden durch die Europäische Kommission mehrere Verordnungen (VO (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel II) und VO (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa) geschaffen, in denen geregelt wurde, welches Recht anzuwenden ist.
Diese Verordnungen werden in jeder Ehesache mit Auslandsbezug vorab vom deutschen Gericht geprüft. Wenn das Gericht nach dieser Verordnung nicht zuständig ist, darf es nicht tätig werden, sondern muss den Scheidungsantrag zurückweisen. Die Ehescheidung darf dann in Deutschland nicht durchgeführt werden.
Die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts beurteilt sich zunächst danach, welche Staatsangehörigkeit die beiden Ehegatten haben, wo sie zuletzt gemeinsam zusammengelebt haben und wo aktuell jeder von Ihnen lebt. Die Frage, welches Gericht zuständig ist, hat eine Auswirkung auf die Höhe der Kosten des Gerichtsverfahrens und häufig auch, wie lange eine Scheidung dauert.
1) Gemeinsame deutsche Staatsangehörigkeit
Sind beide Ehegatte deutsche Staatsangehörige, ist immer das deutsche Scheidungsrecht anwendbar, egal wo sie sich auf dieser Welt aufhalten.
Beide Ehegatten müssen die deutsche Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Stellung des Scheidungsantrages besitzen.
Eine frühere deutsche Staatsangehörigkeit, die aufgegeben wurde, reicht hierfür nicht aus.
2) Aktueller gewöhnlicher Aufenthalt beider Ehegatten in einem Land
Wenn beide Ehegatten zwar unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, aber gemeinsam in Deutschland leben, ist das deutsche Gericht für die Scheidung zuständig.
3) Ehemaliger gewöhnlicher Aufenthalt beider Ehegatten in einem Land, wenn einer noch dort wohnt
Deutsches Scheidungsrecht ist auch dann anwendbar, wenn die Ehegatten zuletzt ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hatten und derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, zum Zeitpunkt der Stellung des Scheidungsantrages noch in Deutschland wohnt.
4) Gewöhnlicher Aufenthalt des Ehegatten in Deutschland, der nicht die Scheidung beantragt
Ist mindestens einer der Ehegatten nicht deutscher Staatsbürger, so kann dennoch deutsches Scheidungsrecht anwendbar sein, wenn derjenige, der den Scheidungsantrag nicht als erstes stellt (Antragsgegner), zum Zeitpunkt der Stellung des Scheidungsantrages seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
5) Deutscher Staatsangehöriger, der mit seinem ausländischen Ehegatten in einem anderen dritten Land gelebt hat, und nun seit 6 Monaten wieder in Deutschland wohnt
Auch wenn ein deutscher Ehegatte einer gemischt-nationalen Ehe sich nach deutschem Recht scheiden lassen will, muss er zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens eine bestimmte Zeit, 6 Monate, in Deutschland gewohnt haben.
PRAXISBEISPIEL:
Mehmet Kaplan, türkischer Staatsangehöriger, und Mathilde Kaplan, geborene Schmidt, deutsche Staatsangehörige haben zusammen in Frankreich gelebt und wollen sich nun scheiden lassen.
Während Mehmet Kaplan in Frankreich wohnen bleibt, zieht Mathilde Kaplan wieder zurück zu ihren Eltern nach Deutschland.
Frau Mathilde Kaplan kann die Ehescheidung in Deutschland beantragen. Sie muss allerdings 6 Monate seit ihrem Umzug nach Deutschland abwarten, damit deutsches Recht anwendbar ist.
6) Ehegatten unterschiedlicher Nationalität stellen gemeinsamen Scheidungsantrag
Wenn die Ehegatten gemeinsam einen Scheidungsantrag stellen wollen und sie in unterschiedlichen Staaten, einer davon in Deutschland, leben, kann die Scheidung vor einem deutschen Gericht eingereicht werden.<
7) Ehegatte, der die Scheidung beantragt, lebt seit einem Jahr vor Antragstellung in Deutschland
Wenn ein Ehegatte, egal welcher Nationalität seit einem Jahr in Deutschland lebt, kann er auch in Deutschland die Scheidung an einem deutschen Gericht einleiten.
Nur wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt, kann die Ehe von einem deutschen Gericht geschieden werden.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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