
Kann ich zwischen verschiedenen nationalen Rechten auswählen?
Bei der Frage, welches Recht für die Scheidung ausgewählt werden kann, können die Ehegatten im allgemeinen nicht auswählen.
Hier ist im Gesetz ganz klar festgelegt, dass diese Frage sich maßgeblich nach der Staatsangehörigkeit beider Ehegatten beurteilt. Wenn unterschiedliche Staatsangehörigkeiten vorliegen, ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Ehegatten gemeinsam hauptsächlich leben.
Hat ein Ehegatte die doppelte Staatsangehörigkeit, so können die Ehegatten das Recht des Staates auswählen, dem auch der andere Ehegatte angehört.
Bei der Frage, in welchem Land vor welchem Gericht die Scheidung eingeleitet werden soll, können die Ehegatten dagegen wählen.
PRAXISBEISPIEL:
Carla Cavani, italienische Staatsbürgerin, und Osman Dulut, türkischer Staatsbürger, haben in Deutschland geheiratet. Carla und Osman haben sich vor über einem Jahr getrennt. Carla ist nach der Trennung wieder zurück nach Neapel gezogen. Osman wohnt immer noch in Deutschland.
Da Carla und Osman keine gemeinsame Staatsangehörigkeit haben, aber gemeinsam zuletzt in Deutschland gelebt haben, ist für die Scheidung deutsches Recht anzuwenden.
Bei der Frage, wo die Scheidung beantragt wird, können die Eheleute wählen:
Die Scheidung kann entweder in Italien oder in Deutschland beantragt werden. Das jeweilige Gericht hat allerdings deutsches Scheidungsrecht anzuwenden, auch das Gericht in Neapel.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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