
Was passiert bei einem Vaterschaftstest?
In einem Vaterschaftsfeststellungs- oder einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren wird die Vaterschaftswahrscheinlichkeit (% W) durch einen Vaterschaftstest ermittelt.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Verwandtschaft ermittelt werden kann:
Blutgruppengutachten
Bei Blutgruppengutachten geht man davon aus, dass bestimmte Bluteigenschaften vererblich und unveränderbar sind. Über die Blutgruppe des Kindes lässt sich unter Berücksichtigung der Blutgruppe der Kindesmutter ermitteln, welche Blutgruppe der Vater haben muss.
Wenn sich bei Überprüfung der Blutgruppe des Vaters eine der Möglichkeiten bestätigt, wird von einer hohen Vaterschaftswahrscheinlichkeit ausgegangen.
Genomanalyse (DNA- Analyse)
Mit dieser Methode werden Gen-Merkmale der Beteiligten im Blut oder in der Mundschleimhaut untersucht und verglichen.
Wenn das Kind Gen-Merkmale aufweist, die weder die Mutter noch der potentielle Vater haben, so scheidet der potentielle Vater als solcher aus.
Eine DNA-Analyse wird in den meisten Fällen durchgeführt, da der Bundesgerichtshof die Einholung häufig verlangt.
Erbbiologisches Gutachten
Hierbei werden sichtbare körperliche Merkmale von Vater und Kind verglichen, die vererbbar sind, wie z.B. Nasenform, Hautfarbe, Gesichtsform. Aus dem Umfang der Übereinstimmungen werden Schlüsse gezogen, wie wahrscheinlich die Vaterschaft ist.
Dieses Gutachten hat nur einen eingeschränkten Aussagewert.
Tragezeitgutachten
Bei diesem Gutachten werden die Schwangerschaftsdauer und die Reifemerkmale des Kindes verglichen.
Tragezeitgutachten werden gelegentlich als Ergänzung zu einem Blut- oder DNA-Gutachten eingeholt, wenn ein Unterschied zwischen der Tragezeit und dem Beiwohnungszeitpunkt besteht. Dieses ist dann der Fall, wenn der beklagte Mann im fraglichen Zeitraum abwesend war.
In einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren wird häufig ein Vaterschaftstest auf die Weise durchgeführt, indem alle Beteiligten eine Blutprobe beim Kinderarzt oder einer anderen Stelle abgeben müssen. Manchmal wird auch nur eine Speichelprobe gefordert.
Die abgegebenen Blut- oder Speichelproben werden dann an ein Labor geschickt, welches die Untersuchung vornimmt. Ein Sachverständiger aus dem Labor schreibt das Vaterschaftsgutachten, welches wiederum dem Gericht oder der Privatperson, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, zugeschickt wird.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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