
Wer ist der Vater?
Die Vaterschaft ist im Gesetz genau festgelegt. Dagegen ist entgegen der allgemeinen Auffassung nicht immer der biologische Vater auch rechtlich der Vater.
Rechtlich stimmt der biologische Vater mit dem rechtlichen Vater nur dann überein, wenn der Vater bei Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat oder wenn seine Vaterschaft durch das Gericht festgestellt worden ist.
Vaterschaft aufgrund Ehe gemäß § 1592 Nr. 1 BGB
Vater eines Kindes ist grundsätzlich immer der Mann, der mit der Kindesmutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist. Hierbei kommt es nur auf den Zeitpunkt der Geburt an, selbst wenn das Kind schon vor der Hochzeit gezeugt worden ist.
Vaterschaft aufgrund Anerkennung gemäß § 1592 Nr. 2 BGB
Wenn ein anderer Mann als der Ehemann der Kindesmutter das Kind gezeugt hat, so besteht die Möglichkeit, dass dieser die Vaterschaft freiwillig anerkennt. Dieses setzt allerdings voraus, dass mindestens die Kindesmutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmt.
Ist die Kindesmutter noch verheiratet, so muss für eine Vaterschaftsanerkennung auch die Zustimmung des Ehemannes vorliegen.
Ist das Kind älter als 14 Jahre, so muss auch das Kind selbst der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Vaterschaft aufgrund gerichtlicher Feststellung gemäß § 1592 Nr. 3 BGB
Ist die Mutter im Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet und hat auch kein Mann die Vaterschaft anerkannt, so kann die Mutter die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen.
Eine Vaterschaftsfeststellung kommt meist in den Fällen in Betracht, in denen ein Mann bestreitet, der Vater des Kindes zu sein.
Wenn die Vaterschaft auf eine der vorstehenden Art und Weisen begründet worden ist und sich später herausstellt, dass dieser doch nicht der Vater ist, so kann die Vaterschaft angefochten werden.
EXPERTENTIPP:
Wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie nicht der Vater Ihres Kindes sind, so ist unbedingt zu beachten, dass nach Kenntnis des Vaters davon, dass er wahrscheinlich nicht der Vater ist, dieser nur 2 Jahre hat, um die Vaterschaft anzufechten.
Nach Ablauf von 2 Jahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Bindung an das Kind so stark ist, dass die biologische Vaterrolle in den Hintergrund getreten ist und der bisherige Vater auch weiterhin der rechtliche Vater des Kindes bleiben will.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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