
Wie kann ich erreichen, dass mir meine Mutter den Namen meines leiblichen Vaters verrät?
Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor ca. 15 Jahren entschieden, dass ein Kind das Recht hat, zu wissen, wer sein leiblicher Vater ist.
Falls die Mutter nicht freiwillig dazu bereit ist, Auskunft über den Vater zu geben, so kann das Kind die Auskunft gerichtlich einfordern.
Die Mutter wird in einem Gerichtsverfahren dann befragt, mit wem Sie in der gesetzlichen Empfängniszeit alles intim war und wer also als Vater in Frage kommt.
Für ein minderjähriges Kind ist im Gerichtsverfahren ein Ergänzungspfleger zu bestellen, der das Kind gegenüber der Mutter im Gerichtsverfahren vertritt.
Wenn die Mutter zur Auskunftslegung verurteilt wurde und nach Erlass des Urteils nicht bereit ist, Auskunft zu erteilen, so können gegen sie Zwangsmittel geltend gemacht werden, um sie zur Nennung des Kindesvaters zu bewegen.
Als Zwangsmittel kommt die Festsetzung eines Zwangsgeldes oder ersatzweise Zwangshaft in Betracht.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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