Scheidung.de Arrow Scheidungs-Ratgeber Arrow Scheidungsrecht Arrow Sorgerecht und Kinder Arrow Namensrecht Arrow Was passiert, wenn der Namensgeber die Vaterschaft angefochten hat

Was passiert, wenn der Namensgeber die Vaterschaft angefochten hat?

Häufig geht der Vater bei der Geburt des Kindes davon aus, dass ein Kind von ihm ist, wenn die Mutter ihn als Vater benannt hat.

Nach einigen Jahren können sich aufgrund äußerer Merkmale oder anderer Umstände Zweifel auftun, ob das Kind wirklich von einem selbst ist.

Wenn die Eltern bei Geburt des Kindes verheiratet waren oder der Scheinvater zusammen mit der Mutter eine Sorgerechtserklärung abgegeben hat, bekommt das Kind mit der Geburt den Namen des Scheinvaters.

Wenn dieser Mann später die Vaterschaft erfolgreich anficht und sich herausstellt, dass das Kind gar nicht von ihm ist, ändert sich automatisch am Namen des Kindes gar nichts.

Auch wenn feststeht, dass der Scheinvater nicht der biologische Vater des Kindes ist, so soll er trotzdem weiter für das Kind verantwortlich sein, wenn er das möchte. Die Verbindung zwischen Scheinvater und Kind soll nicht deswegen zerstört werden, weil eine biologische Vaterschaft nicht besteht.

Wenn der Scheinvater jedoch nicht will, dass sein Kind weiter nach ihm benannt ist und das Kind noch nicht 5 Jahre alt ist, so kann der Scheinvater beim Standesamt, wo der Name des Kindes eingetragen ist, beantragen, dass das Kind den Nachnamen der Mutter als Geburtsnamen erhält.

Nach Vollendung des 5. Lebensjahres muss der Scheinvater damit leben, wenn das Kind seinen Namen behält. In diesem Alter ist die Identität des Kindes bereits zu stark mit seinem Namen verbunden.

Ab der Vollendung des 5. Lebensjahres kann nur noch das Kind selbst die Änderung seines Namens verlangen. Vertreten wird es dabei durch den sorgeberechtigten Elternteil, in der Regel also durch die Kindesmutter.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

Bewerten Sie diesen Artikel

Bewertung wird verarbeitet...
Bisher noch keine Bewertung. Seien Sie der erste!