
Ist die Überlassung des Eigenheims an meinen Ehegatten für mich steuerlich vorteilhaft?
Grundsätzlich ist der Alleineigentümer der Immobilie verpflichtet, sämtliche Steuern, die mit der Immobilie zusammenhängen, allein zu tragen.
Bei einer Immobilie, die nur noch vom anderen Ehegatten genutzt wird, zahlt der Eigentümer immer noch die Grundsteuern, obwohl er das haus möglicherweise gar nicht mehr selbst nutzt.
In Fällen, in den das Haus fremdfinanziert ist und bisher wenig von der Fremdfinanzierung abgezahlt worden ist, ist es sinnvoll, schnellstmöglich unter Mitwirkung des Fremdfinanzierers eine Übertragung der Immobilie auf den anderen Ehegatten zu erwirken. Dieses allerdings nur dann, wenn dieser die Immobilie weiter allein bewohnen will.
In diesem Fall verringern sich die Zahlungsverpflichtungen, den keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen.
Bei selbstgenutzten Wohnungen entfällt mit der Übertragung die Steuerbegünstigung des § 10 e EstG.
Die Übertragung der Immobilie kann vom Zahlungspflichtigen selbst nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
EXPERTENTIPP:
Insgesamt bringt die Übertragung der Immobilie selbst keine steuerlichen Vorteile. Allerdings sind bei der Übertragung viele Dinge zu berücksichtigen, so dass hierzu in jedem Fall ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden sollte.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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