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Welche Auswirkung hat die Steuerlast auf die Unterhaltspflicht?

Die Unterhaltspflicht wird nach dem Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils oder Ehegatten berechnet.

Je mehr Steuern ein Zahlungspflichtiger zahlen muss, umso weniger Einkommen bleibt für den Unterhalt übrig.

Wenn sich nach einer Scheidung oder nach längerer Trennung die Steuerklasse ändert, hat dieses erheblichen Einfluss auf die Unterhaltspflichten.

EXPERTENTIPP:

Nach einem erfolgten Steuerklassenwechsel sollten Sie unbedingt den Unterhalt neu berechnen lassen, da das Arbeitseinkommen durch die höhere Steuerbelastung in jedem Fall um ein erhebliches Maß sinkt. Je niedriger das Nettoeinkommen ist, umso weniger Unterhalt muss auch gezahlt werden. Nach der Scheidung fällt die günstige Steuerklasse weg, so dass bei Steuerklasse I mehr Steuern zu zahlen sind.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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