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Welche steuerlichen Auswirkung hat die Eigenheimzulage?

Die Eigenheimzulage ist in einem eigenen Gesetz gereglt, dem Eigenheimzulagegesetz (EigZulG). Die Voraussetzungen, dass Eigenheimzulage gewährt wird, sind die Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen, die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, die Selbstnutzung des Eigenheims und bestimmte Objektbeschränkungen.

Durch die Eigenheimzulage wird der Bau oder der Kauf eines Eigenheims gefördert. Der Förderzeitraum beginnt im Jahr der Fertigstellung oder der Anschaffung des Eigenheims. Die Förderung erfolgt für dieses Jahr und sieben weitere Folgejahre.

Die Eigenheimzulage muss nicht wieder zurückgezahlt werden.

Die Eigenheimzulage wird unabhängig vom Anfall von Einkommenssteuer in Form einer Grundförderung und einer Kinderzulage gewährt. Die Kinderzulage ist davon abhängig, dass auch die Grundförderung gewährt wird. Die Kinderzulage wird für die Kinder gewährt, für die der Steuerpflichtige oder sein Ehegatte im jeweiligen Jahr Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten und die beim Steuerpflichtigen im Haushalt leben.

Die Kinderzulage beträgt pro Kind und Jahr 800 EUR als fester Jahresbetrag. Es spielt für die Eigenheimzulage keine Rolle, wie alt das Kind ist. Die Kinderzualge wird auch dann gewährt, wenn das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag nur für einen Teil des Jahres gewährt werden.

FINANZTIPP:

Nach dem Plan der neuen Bundesregierung ist damit zu rechnen, dass die Eigenheimzulage abgeschafft wird.

Sofern noch die Möglichkeit besteht, sollten Sie sich bemühen, noch eine Immobilie zu erwerben, so lange dieses vom Staat noch durch die Eigenheimzulage gefördert wird.

Bereits jetzt wurde schon die Summe der Grundförderung reduziert. Die Grundförderung beträgt aktuell höchstens 1.250 EUR. Die Einkommensgrenzen sind herabgesetzt worden, so dass bereits jetzt die Voraussetzungen für die Bewilligung von Eigenheimzulage erheblich erschwert worden sind.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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