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Wie gehe ich vor, wenn ich Einkommen steuerlich nicht angegeben habe?

In Zeiten, wo bei vielen Menschen das Geld sehr knapp ist, kommt so mancher auf die Idee, einen Teil seines Einkommens bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung nicht anzugeben. Faktisch handelt es sich bei einem solchen Vorgehen um Schwarzarbeit.

Zunächst erscheint das für den Betreffenden vorteilhaft, weil er hierdurch weniger Steuern zahlen muss. Wenn niemand dahinter kommt, ist dieses die eine Sache.

Schlimme Konsequenzen kann es allerdings dann geben, wenn sich bei den Steuerbehörden herausstellt, dass dieser Steuerpflichtige bewußt zu wenig Einkommen angegeben hat.

In diesem Fall muss der Steuerpflichtige nicht nur die Steuern nachzahlen. Darüber hinaus erhält er auch noch eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung. Die Höhe der Strafe hängt immer von der Höhe der nicht gezahlten Steuern und von der Art der Steuer ab.

EXPERTENTIPP:

Um diese Konsequenzen zu vermeiden, sollte in diesen Fällen zunächst ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der sich mit Steuerrecht und Strafrecht auskennt. Dieser sollte mit den Finanzbehörden verhandeln. Parallel dazu sollte unbedingt eine Selbstanzeige beim Finanzamt erfolgen. Diese ist strafbefreiend, wenn die Steuerhinterziehung vom Finanzamt noch nicht bemerkt worden ist.

Nach der Trennnung von Ehegatten versucht häufig der zahlungspflichtige Ehegatte sein Einkommen und damit seine Unterhaltspficht dadurch zu senken, indem er sich bei seinem regulären Job auf eine geringere Stundenzahl setzen läßt und dafür nebenher noch schwarz arbeitet. Dabei hofft der Zahlungspflichtige, dass dieses nicht herauskommt.

Allerdings besteht für den anderen Ehegatten, der Unterhalt für sich oder die Kinder verlangen kann, die Möglichkeit, über einen Detektiven ermitteln zu lassen, dass der zahlungspflichtige Ehegatte schwarz arbeitet.

Falls der Detektiv, was sehr häufig der Fall ist, Beweise für die Schwarzarbeit sichern kann, bekommt der zahlungspflichtige Ehegatte nicht nur eine Strafanzeige wegen Enteziehung von der Unterhaltspflicht und wegen Steuerhinterziehung. Daneben wird ihm das Gehalt aus der Tätigkeit auch als tatsächliches Einkommen angerechnet, so dass heirdurch die Unterhaltsverpflichtung steigt.

EXPERTENTIPP:

Wegen dieser fatalen Konsequenzen ist es nicht zu empfehlen, schwarz zu arbeiten. Sollten Sie es doch getan haben, ist es sinnvoll zu schauen, ob der Steueranspruch bereits verjährt ist, weil die Schwarzarbeit schon einige Jahre zurückliegt.

Bei einer aktuellen Schwarzarbeit und einen aktuellen Streit über Unterhaltspfichten sollte die Schwarzarbeit sofort eingestellt werden. Zur Vermeidung weiterer Folgen sollte in diesem Fall unbedingt ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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